Vergleich oder Urteil? – Landgericht setzt Verfahren um Awo-Kündigung von Olijnyk fort

5. September 2017

Ein Vergleich ist bisher nicht zustande gekommen, nun sieht man sich in Sachen Awo Müritz vor dem Landgericht in Neubrandenburg wieder. Für den 7. September hat Richterin Gabriele Memmel die zivilrechtliche Auseinandersetzung zwischen der Awo Müritz gGmbH mit Anwalt Matthias Mück und ihrem Ex-Chef Peter Olijnyk, der gegen seine fristlose Kündigung vorgeht, wieder auf die Tagesordnung gesetzt. Das Interesse dürfte wieder groß ein, wie schon zu Beginn im Mai der kleine Verhandlungssaal proppenvoll war. Auch wenn nicht abzusehen ist, ob es diesmal zu einem Urteilsspruch oder einem anderen Ergebnis kommt.

In der ersten Verhandlung hatte die Richterin die Verträge, nach denen Olijnyk jährlich bis zu 150 000 Euro plus fünfstellige Tantiemen bekam, zwar als wohl als „eher nicht sittenwidrig“ bezeichnet. Dennoch sei für die Kammer für Handelssachen entscheidend, dass Verträge nur wirksam sein könnten, wenn es eine „entsprechende Beschlussfassung der Gesellschafter gibt.“ Auf die Zahl der Unterschriften komme es da nicht so an.

Dazu sollten die Anwälte beider Seiten seit Mai – Olijnyk wurde von den Anwälten Peter-Michael Diestel und Hannes Barck vertreten – noch einmal Stellung nehmen. Das hat auch Awo-Anwalt Matthias Mück getan. Und schon beim ersten Treffen im Gerichtssaal ein angedeutetes Vergleichsangebot der Olijnyk-Seite rigoros abgelehnt. Da war noch Olijnyk Nachfolgerin Simone Ehlert an Mücks Awo-Seite im Gerichtssaal. Sie ist inzwischen nicht mehr im Amt (WsM berichtete).

Die strafrechtlichen Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Schwerin gegen Olijnyk und den Ex-Vorstandsvorsitzenden des Kreisverbandes in Waren Götz-Peter Lohmann wegen des Verdachts der Untreue sind noch nicht abgeschlossen und sollen für dieses Verfahren auch keine Rolle spielen.


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