Verkauf von Arzneimitteln kann teuer werden

25. Oktober 2016

pills isolated on white backgroundDa dagegen immer wieder verstoßen wird, mahnen das Ministerium für Arbeit, Gleichstellung und Soziales und die Arzneimittelüberwachungs- und -prüfstelle beim Landesamt für Gesundheit und Soziales erneut: Privatpersonen sind nicht berechtigt, geöffnete oder ungeöffnete Arzneimittelpackungen per Annonce in den Printmedien, per Aushang am „Schwarzen Brett“ oder über elektronische Plattformen, wie z.B. eBay oder Amazon, zum Kauf anzubieten.
Dabei handelt es sich nämlich um einen Verstoß gegen arzneimittelrechtliche Vorgaben.
Arzneimittel sind besondere Waren, deren Verkauf bzw. Abgabe nur durch bestimmte Personengruppen, teilweise nur auf ärztliche Verschreibung und bis auf wenige Ausnahmen nur durch Apotheken erfolgen darf. Wer– auch fahrlässig – gegen die für Arzneimittel geltenden Rechtsvorschriften verstößt, muss mit empfindlichen Strafen rechnen.


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