Vier Jahre Haft für Einbruchserie – Weihnachten aber zu Hause

23. Dezember 2017

Zwei Tage vor Heiligabend hat das Landgericht Neubrandenburg „Herz gezeigt“. „Ich will Sie nicht wiedersehen, jedenfalls nicht hier“, gab Richter Henning Kolf einem 42 Jahre alten Mann aus Polen jetzt mit auf dem Weg, den er kurz zuvor zu vier Jahren Haft wegen einer Einbruchserie verurteilt hatte. Das Besondere an der Geschichte: Der Verurteilte saß schon 14 Monate – üblich sind maximal 6 Monate – in Deutschland in U-Haft.

Das hatte ihn stark mitgenommen, da er sich nicht verständigen konnte und seine etwa dreijährige Tochter und die Familie sehr vermisst hatte. Nun konnte er aus dem Gerichtssaal heraus zusammen mit Partnerin und Tochter erstmals wieder nach Hause, denn die Strafe des Landgerichtes Neubrandenburg ist noch nicht rechtskräftig.

Deshalb hob das Gericht am Ende der Verhandlung den Haftbefehl erst einmal wieder auf. „Wir glauben nicht, dass der Mann mit seiner jungen Familie plötzlich flüchtet“, sagte ein Gerichtssprecher. Das hätte auch für einen deutschen Straftäter gegolten. Dem Verurteilten standen die Tränen in den Augen.

Allerdings wurde der Mann aus Polen für Taten verurteilt, die durchaus „kein Pappenstiel sind“. Er bekam die vier Jahre Freiheitsstrafe, weil er zu einer Bande gehörte, die 2016 eine ganze Serie von Einbrüchen bei Landwirten, Feuerwehren und Baufirmen entlang der Autobahn 20 und auch an der Seenplatte verübt hatte. Geklaut wurden Fahrzeuge, viel Werkzeug, was in Polen wieder weiterverkauft wurde, und vor allem bestimmte Pflanzenschutzmittel. „Dafür brauchte man ein professionelles Netz, um das alles weiterzuverkaufen“, sagte der Richter.

Die Polizei musste damals eine Sonderkommission bilden, es gab viele Präventionsveranstaltungen für die aufgebrachten Bauern und viel Unruhe. Erst im Oktober 2016 zog wieder Ruhe ein: Die Bande war bei Grischow nahe Altentreptow beim Auskundschaften gefasst worden und auch ihre Handys, was eine wichtige Rolle im Verfahren spielte

Die Bande war schon mit gemieteten Transportern gekommen, weil sie wussten, dass es keine kleine Beute werden sollte. Der Gesamtschaden lag bei fast einer halben Million Euro, dem jetzt Verurteilten konnten acht Fälle mit einem Schaden von rund 200 000 Euro nachgewiesen werden.

Der Prozess hatte sich stark in die Länge gezogen, auch weil die Richtersituation am Gericht wegen Krankheit stark ausgedünnt war. Damit der Verurteilte nicht zwischendurch auf freien Fuß gesetzt werden musste, bedurfte es einer extra Anordnung des Oberlandesgerichtes. Nun rechnet das Landgericht damit, dass die Verteidiger Revision einlegen. Sie hatten die Hälfte der Strafe maximal gefordert.

Wenn es wirklich eine Revision gibt, könnte das Verfahren, bis eine Strafe rechtskräftig wird, noch ein ganzes Jahr dauern. Das wollten die Richter dem Verurteilten denn doch nicht mehr zumuten.
Eines gaben sie dem Mann aber mit auf dem Weg: Wenn er gleich zu Beginn des Prozesses ein umfangreiches Geständnis gemacht hätte, wäre es besser für ihn, seine Familie und die Aufklärung gewesen. Das hatte der Mann aber – im Gegensatz zu einem geständigen Komplizen aus Polen – ausgeschlagen.


2 Antworten zu “Vier Jahre Haft für Einbruchserie – Weihnachten aber zu Hause”

  1. WRN sagt:

    “ Das wollten die Richter dem Verurteilten denn doch nicht mehr zumuten „. Kein Wunder das in M/V Gefängnisse geschlossen werden , bei solchen Urteilen. Ab in Knast ,weil das er seine Tochter und Fam. vermisst hat , hat ihn ja auch nicht abgeschreckt Straftaten zu begehen. Die Polizisten die ermittelt haben und die beklauten müssen sich doch vera……….. vorkommen. Es ist ja schlimm genug das sie Landwirte und Baufirmen beklauen , aber Feuerwehren!!!!!(Menschen leben)

  2. R.--M. K. sagt:

    Wie müssen sich die Opfer jetzt wohl vorkommen ?