Vortäuschung falscher Tatsachen?

16. September 2014

Das ist schon ein Hammer: Da sammelt die Bürgerinitiative „Pro Ortsumgehung“ mehr als 2000 Unterschriften und überreicht sie öffentlichkeitswirksam an den Warener Stadtpräsidenten René Drühl, und zwar verbunden mit dem Antrag, dass diejenigen, die ihren Namen auf die Liste gesetzt haben  fordern, dass die Stadt die nachträgliche Aufnahme einer eigentlich per Bürgervotum abgelehnten Ortsumgehung in den Bundesverkehrswegeplan beantragt. Doch die Unterzeichnenden haben etwas ganz anderes unterschrieben.

Nachdem verschiedene Medien über diesen so genannten Einwohnerantrag berichteten, sind doch etliche Müritzer, deren Unterschriften in den Listen stehen, aus allen Wolken gefallen. Denn: Sie haben etwas ganz anderes unterzeichnet, als jetzt beantragt wurde, fühlen sich übergangen, ja sogar betrogen. Darunter auch Warener Stadtvertreter.

Die jetzige Reaktion derjenigen, die unterzeichnet haben, ist durchaus verständlich. Denn die Sprecherin der Bürgerinitiative „Pro Ortsumgehung“, Maria Patzelt, stellte im Namen der mehr als 2000 Unterzeichnenden den Antrag, dass die Stadtvertreter beschließen mögen, die Ortsumgehung Waren nachträglich in den Bundesverkehrswegeplan aufnehmen zu lassen (wir berichteten). Diesen Antrag haben diejenigen, die in den Unterschriftenlisten stehen, aber nie unterschrieben.

Wir zitieren und verweisen auf unser unter stehendes Bild, dass die Unterschriftenliste zeigt: „Die unterzeichnenden Einwohnerinnen und Einwohner der Stadt Waren (Müritz) unterbreiten dem Stadtparlament von Waren (Müritz) folgendes Anliegen zur Beschlussfassung: Lösung des innerstädtischen Verkehrsproblems entlang der B 192 mit dem Ziel, die Lärm- und Feinstaubbelastung der Anwohner dauerhaft unterhalb der gesundheitsgefährdenden Grenzwerte zu garantieren und Engpässe für den Wirtschaftsverkehr zu beseitigen.“

Kein Wort von einer Ortsumgehung. „Ich fühle mich betrogen und benutzt. Als Stadtvertreter habe ich sehr wohl ein Interesse daran, dass auch die betroffenen Anwohner ruhiger leben können. Nur deshalb habe ich unterschrieben, denn es gibt verschiedene Möglichkeiten, die wir nutzen sollten und können, um die Belastung zu verringern. Doch ich hätte nie unterschrieben, wenn eine Ortsumgehung gefordert gewesen wäre, denn die habe ich von vornherein abgelehnt“, so ein Stadtvertreter gegenüber „Wir sind Müritzer“.

Ein Kommentar zur Unterschriftensammlung der Bürgerinitiative „Pro Ortsumgehung“:

Die Verzweiflung der Bundesstraßen-Anwohner in Waren ist verständlich. Mehr als verständlich. Dennoch: Das, was sie sich mit ihrem so genannten Einwohnerantrag geleistet haben, riecht schon sehr nach Betrug. Sie lassen mehr als 2000 Warener unterschreiben, mit dem angeblichen Ziel die Lärm- und Feinstaubbelastung zu beseitigen. Sie vermeiden es in ihren Unterschriftenlisten aber, von einer Ortsumgehung, die eine deutliche Mehrheit der Warener bei einer Bürgerbefragung abgelehnt hat, zu schreiben.

Das kann man so machen, aber nicht, wenn man wenig später in der Stadtvertretung den Antrag im Namen von mehr als 2000 Warenern stellt, eine Ortsumgehung auf den Weg zu bringen. Das sind Methoden, die man einer Bürgerinitiative eigentlich nicht zutraut und die dem Anliegen der Damen und Herren eher schadet als nützt.

Nicht nur, dass dieser Antrag jetzt nicht als Einwohnerantrag im Warener Stadtparlament behandelt werden kann, nicht einmal darf. Nein, die Bürgerinitiave „Pro Ortsumgehung“ hat mit diesem unehrlichen Schachzug Vertrauen verspielt und dafür gesorgt, dass man sie nicht mehr ernst nimmt. Auch nicht, wenn es in Zukunft doch noch mal einen „echten“ Einwohnerantrag geben sollte.

                                                                                                                                                        Antje Rußbüldt-Gest

Und hier die Unterschriftenliste:

unterschriftenliste

 


12 Antworten zu “Vortäuschung falscher Tatsachen?”

  1. Heinz-Peter Schifflers sagt:

    Unter Missachtung des Ergebnisses der Bürgerbefragung nimmt die Bürgerinitative einen neuen Anlauf. Der Name dieser Initiative „Pro Ortsumgehung“ deutet dabei eindeutig auf die Zielorientierung hin, nämlich auf eine > ORTSUMGEHUNG !!!
    Heinz-Peter Schifflers

    • Falk, Marlies sagt:

      Frau Antje Rußbüldt-Gest, entschuldigen Sie, aber der Lügner sind wohl Sie. Mit jedem Bürger wurde vor der Unterschriftsleistung gesprochen und manchmal auch noch länger diskutiert. Dabei ist es mit jedem Satz um die Ortsumgehung gegangen. Die Diskussionen führten über die Varianten bis hin hin zur Brücke über den Tiefwarensee. Viele haben daraufhin erst unterschrieben, als wir ihnen erklärt haben, daß wir keinen Einfluß auf die Art der Ortsumgehung haben. Dies wird einzig und allein vom Straßenverkehrsbauamt festgelegt. Die meiste Zeit mit Diskussionen wurden mit den Stadtvertretern geführt. Auch wenn sich welche haben verleugnen lassen, so hat dorch jeder Stadtvertreter im Laufe des Gesprächs das Wort Ortsumgehung selbst in den Mund genommen. Und zu ihrer Information, wir haben von 29 Stadtvertretern 15 Unterschriften erhalten. Und diese wußten alle das es hierbei nur um die Ortsumgehung ging. Ich selbst habe Unterschriften von Stadtvertretern erhalten und habe mit ihnen diskutiert. Wenn sie ehrlich sind und das sollte man von ihnen erwarten, dann beweisen sie uns ihre unglaublich falsche Aussage. Darauf sind wir alle, vor allem die über 2000 Bürger gespannt, die unterschrieben haben. Marlies Falk

      • Hallo Frau Falk, dass man von Ihnen keine Sachlichkeit erwarten kann, ist in Waren inzwischen hinlänglich bekannt und das haben Sie mit Ihrem Kommentar erneut unter Beweis gestellt. Wir halten uns an Fakten. Und Fakt ist, dass es zwischen dem, was die Leute unterschrieben haben, und dem, was Sie letztendlich beantragt haben, einen erheblichen Unterschied gibt. Fakt ist auch, dass sich verschiedene Unterzeichner inzwischen gemeldet und sich von Ihrem Antrag distanziert haben, weil sie NIE für eine Ortsumgehung unterzeichnet hätten. Und Fakt ist außerdem, dass Ihr Antrag aufgrund dieser Diskrepanz zwischen Unterschriftenliste und Antrag NICHT in der Stadtvertretung behandelt wird. Ich erwarte von Ihnen eine öffentliche Entschuldigung, denn die Bezeichnung „Lügner“ erfüllt eindeutig den Tatbestand einer Beleidigung, die ich nicht hinnehmen und zur Anzeige bringen werden.

  2. Detlef Gruel sagt:

    Man sollte doch genau durchlesen was man unterschreibt und sich nicht hinterher beschweren.
    „Wir fordern eine veränderte Verkehrsführung …….“ so steht es doch auf der Seite geschrieben und die Alternative ist doch nur eine Ortsumgehung.
    Diese Diskussion ist schon wieder sehr unsachlich begonnen worden, leider. Statt den Bürgern von Waren zu helfen sieht jeder nur seine privaten Interessen. Das Ergebnis konnte man hier jetzt lesen. Sucht Lösungen und nicht den Streit!

  3. Dittrich sagt:

    Das kann einen Bürger, der den gesamten Vorgang „Ortsumgehung“ in den letzten Jahren hellwach, intelligent und sachlich verfolgt hat, aber natürlich auch im Einzelnen VERSTANDEN hat, nicht mehr erschüttern! Wenn man / angefüllt mit Wut, Zorn und Beleidigungen bis obenhin / das Verfahren so wieder aufrollt, zeigt sich die uneinsichtige und vor allem undemokratisch denkende Seite dieser Bewegung. Tricks sind dabei eben nicht ausgeschlossen.
    Denn: Eine der allerwichtigsten Erkenntnisse aus den doch sehr gewissenhaften und gesamtheitlichen Untersuchungen zu den Auswirkungen einer Ortsumgehung war doch, dass eine ORTSUMGEHUNG am Ende nicht annähernd wirklich d i e innerstädtische Lärmentlastung bringen würde, die sich die Bürger herbeiwünschen… Es bleibt an den Hauptstraßen weiterhin sehr unruhig!

  4. Falk, Marlies sagt:

    Werte Frau Rußbüldt-Gest. Vielen Dank für ihre sofortige Antwort. Leider haben Sie mir keinen Beweis für die Unterzeichner geliefert, welche sich von der geleisteten Unterschrift distanziert haben. Und so lange werde ich mich nicht bei ihnen entschuldigen. Dafür gibt es keinen Grund solange sie nicht den Beweis angetreten haben. Sie haben falsche Angaben geliefert. Ich habe lediglich den Sachverhalt aus meiner Sicht richtig gestellt. Leider muß ich ihnen mitteilen, dass ich die nächsten 2 Wochen nicht zu erreichen bin. Bis dahin müssen sie sich leider begnügen. Haben Sie ihre Auseinandersetzungen (zum Bürgervotum) mit ihren Arbeitskollegen (Ärzte) schon vergessen, das es soweit ging, dass keiner mehr für sie die Vertretung übernehmen wollte und sich von ihrer Einstellung distanziert haben. Sie sollten doch etwas sachlicher bleiben und sich zu einer Diskussion mit der Bürgerinitiave „Pro Ortsumgehung“ bereit erklären. Bis dahin mit freundlichem Gruß Marlies Falk

    • Frau Falk, Sie disqualifizieren sich mit diesem Kommentar einmal mehr und zeigen erneut Ihre Unsachlichkeit und vor allem Unwissenheit. Sie sollten sich informieren, ehe Sie sich öffentlich äußern, das würde auch Ihrer Bürgerinitiative gut tun, der Sie mit Ihrem Auftreten nur schaden. Auseinandersetzung mit meinen Arbeitskollegen? Ärzten? Ich wusste bis eben gar nicht, dass ich jetzt auch noch im medizinischen Bereich tätig bin, obwohl tiefgreifende psychologische Kenntnisse mitunter sehr von Vorteil wären.
      Es kann ja mal passieren, dass man Menschen verwechselt, es ist nur mehr als peinlich, wenn das auf diese unsachliche Art und Weise in aller Öffentlichkeit passiert.

      • Falk, Marlies sagt:

        Werte Frau Rußbüldt-Gest entsc huldigen Sie bitte. Dieser Kommentar scheint verrutsch zu sein. Er war an Frau Dr. Heidi Hermann gerichtet und auch gesendet. Entschuldigung. M. Falk

  5. Heidi Herrmann sagt:

    „Wer lesen kann, ist klar im Vorteil“, möchte ich mich dem Kommentar von Herrn Schifflers anschließen!
    Doch mich bewegen in diesem Zusammenhang zwei Fragen:

    1.) Zu wie viel Loyalität ist eigentlich ein Stadtvertreter den Wählern verpflichtet? Wenn schon nicht per Gesetz, dann aber doch vom moralischen Anspruch!
    Knapp 60% der Warener haben die Ortsumgehung abgelehnt, das sind auch 60% der Wähler der Stadtparlamentarier. Und trotzdem unterschreibt man solche themenverwandten Listen und applaudiert bei Übergabe?
    Es ist mehr als überfällig, dass sich sowohl Stadtverwaltung als auch die Stadtvertretung öffentlich und protokolliert zum Ergebnis des Bürgervotums bekennen!!!
    Ein guter Termin wäre die nächste Stadtvertretersitzung, da ist hat sich ja jetzt ein Zeitfenster aufgetan!

    2.) Wie offen sollte eine lokale Tageszeitung sein?
    Unsere Bürgerinitiativen bekamen in der Müritzzeitung nie eine ganze Zeitungsseite. Unsere Artikel wurden ignoriert oder zerrissen und zu Buh-Aussagen missbraucht. Wir wurden teilweise beschimpft und in Misskredit gebracht..
    Eine objektive Berichterstattung sieht anders aus!

    Heidi Herrmann

  6. Toralf Schnur sagt:

    Mit Schreiben vom 10.09.2014 hat die Bürgerinitiative „Pro Ortsumgehung“ vertreten durch Frau Maria Patzelt, wohnhaft in der Strelitzer Straße 83a, 17192 Waren(Müritz) ein Schriftstück an den Stadtpräsidenten übergeben, welches Grundlage für einen Einwohnerantrag bilden soll. Entsprechend § 18 Abs. 2 S. 1KV M-V i.V.m § 13 Abs. 3 S. 1 KV-DVO ist als wesentliches Merkmal zu prüfen, ob dieser Einwohnerantrag schriftlich unter Angabe einer Begründung eingereicht wurde. Weiterhin sind die entsprechenden Unterschriften zu prüfen. Dies scheint bei der Anzahl kein Gegenstand der nachfolgenden Betrachtung.

    Das Schreiben der Bürgerinitiative erfüllt den Charakter einer schriftlichen Stellungnahme gegenüber der Gemeindevertretung, obwohl zumindest zu hinterfragen ist, ob der Absender, also die Bürgerinitiative „Pro Ortsumgehung“ tatsächlich auch unmittelbar identisch mit den Vertrauenspersonen der entsprechenden Unterschriftenlisten ist. Dabei kommt es nicht darauf an, ob die Vertrauensperson selber Mitglieder der Bürgerinitiative „Pro Ortsumgehung“ sind, sondern vielmehr darauf, ob ein objektiver Betrachter zu dem Ergebnis kommen würde, dass die Unterzeichner diesen Zusammenhang unmittelbar zum Zeitpunkt der Unterschriftsleistung erkennen konnten. Festzustellen ist, dass allein aus den Unterschriftenlisten ein solcher Zusammenhang nicht zwingend zu schließen ist, gleichwohl ist davon auszugehen, dass die „Sammler“ der Unterschriften zumindest mündlich darauf hingewiesen haben könnten, dass sie der Bürgerinitiative „Pro Ortsumgehung“ zuzurechnen sind. Dies würde den praktischen Erfahrungen in weiten Teilen entsprechen. Aus dieser Lage wird es wohl zulässig sein, dass die Bürgerinitiative „Pro Ortsumgehung“ auf dem Briefkopf enthalten ist. Vor dem Hintergrund der öffentlichen Diskussionen ist jedoch zu hinterfragen, welchen Grund es gab dies auf den Unterschriftslisten nicht aufzuführen.

    Weiterhin ist zu prüfen, was konkret als Inhalt des Einwohnerantrages zu werten ist. Innerhalb des schriftlich vorliegenden Anschreibens seitens der Bürgerinitiative „Pro Ortsumgehung“ finden sich gleich mehrere Sachverhalte, von denen man einen Einwohnerantrag ableiten könnte. Diese werden als Forderung, Anliegen und Beschlussantrag dargestellt. Diese lauten:

    Anliegen:
    1. Die Stadtvertretung Waren möge verantwortungsbewusst Beschlüsse fassen, die eine dauerhafte Lösung der bekannten bestehenden Verkehrsprobleme durch die derzeitige innerstädtische Führung der B192 (Lärm- und Feinstaubbelastung, Durchlassfähigkeit) zum Gegenstand haben und konkrete Maßnahmen für ihre zielgerichtete Umsetzung festschreiben.

    Forderung:
    2. Wir fordern dazu eine veränderte Verkehrsführung, auch um den Status Warens als Heilbad und Luftkurort sowie Touristenzentrum nicht zu gefährden.

    Beschlussantrag:
    Die Stadtvertretung Waren möge beschließen, dass umgehend durch die Stadt der Antrag an den Minister für Energie, Infrastruktur und Landesentwicklung von Mecklenburg-Vorpommern gestellt wird, für Waren die Ortsumgehung der B192 in den Bundes verkehrswegeplan 2016 nachträglich aufzunehmen.

    Die Stadtvertretung Waren möge einer Fortschreibung eines Lärmaktionsplanes, welcher im Ergebnis nicht mindestens das Niveau des Lärmaktionsplanes 1 aufweist, nicht zustimmen.

    In § 13 Abs, 1 S. 3 KV-DVO heißt es: „Jeder neuen Unterschriftenseite der Antragslisten oder jedem Einzelantrag ist der Wortlaut des Antrags voranzustellen.“ Nimmt man diese Grundlage, so muss der Abgleich zwischen dem schriftlichen Antragstext einerseits auf dem Schreiben der Bürgerinitiative vom 10.09.2014 mit denen auf dem Antragstext andererseits auf den Unterschriftslisten abgeglichen werden.

    Auf den Unterschriftslisten findet sich folgende als Anliegen formulierte Textpassage, die den Unterschriftslisten vorangestellt ist:

    „Lösung des innerstädtischen Verkehrsproblems entlang der B192 mit dem Ziel, die Lärm- und Feinstaubbelastung der Anwohner dauerhaft unterhalb der gesundheitsgefährdenden Grenzwerte zu garantieren und Engpässe für den Wirtschaftsverkehr zu beseitigen.“

    Bei einem Vergleich mit sämtlichen möglichen Antragstexten auf dem schriftlichen Anschreiben seitens der Bürgerinitiative finden sich Übereinstimmungen in keinem einzigen Fall. Selbst die als Anliegen formulierte Textpassage innerhalb des Schreibens der Bürgerinitiative ist nicht Wortgleich, was zwingend erforderlich ist, hier heißt es:

    „Die Stadtvertretung Waren möge verantwortungsbewusst Beschlüsse fassen, die eine dauerhafte Lösung der bekannten bestehenden Verkehrsprobleme durch die derzeitige innerstädtische Führung der B192 (Lärm- und Feinstaubbelastung, Durchlassfähigkeit) zum Gegenstand haben und konkrete Maßnahmen für ihre zielgerichtete Umsetzung festschreiben.“

    Ganz offenkundig soll der formulierte Beschlussantrag als Grundlage für den Einwohnerantrag gelten. Dies geht bereits aus der Bedeutung des Begriffs hervor. Allein diese naheliegende Vermutung würde die Unzulässigkeit des Einwohnerantrages nach sich ziehen. Sollte es eine Bestätigung der Bürgerinitiative geben, dass die als Beschlussantrag formulierte Textpassage Gegenstand des Einwohnerantrages sein sollte, so ist eine Strafanzeige wegen des Verdachts der Urkundenfälschung seitens der Vertreter der Bürgerinitiative geboten. In § 267 StGB heißt es: „Wer zur Täuschung im Rechtsverkehr eine … verfälschte Urkunde gebraucht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.“ Alle Tatbestandsmerkmale sind nach meiner Einschätzung objektiv erfüllt.

    Eine Behandlung dieses als Einwohnerantrag deklarierten Schreibens ist unter Prüfung der Voraussetzungen jedenfalls nicht möglich, selbst wenn man wohlwollend prüfen wollte.

  7. Michael Schulz sagt:

    Hallo ich bin Michael Schulz, für die die mich nicht kennen, ich war Mitglied der Begleitgruppe des Ortsumgehungsverfahrens als Vertretung für das Richard Wossidlo Gymnasium und wohne am Tiefwarensee.

    Ich bin mit einer „neutralen“ Einstellung in diese Verfahren hineingeganngen und dachte mir „ok, wenn eine Seite gute Argumente hat, und mich überzeugt, dann spreche ich mich für diese aus.“
    Und das geschah beidseitig.
    Ich wurde durch den Prozess an sich und durch das Lesen der vom Staat veröffentlichten Gutachten davon überzeugt, dass diese Ortsumgehung mehr schadet als nutzt.
    Daraufhin begann ich mit einer Familie aus Waren aktiv das staatliche Informationsmaterial bürgergerechter weiterzugeben und den Menschen die Möglichkeit zu geben sich eine eigene Meinung zu bilden. Dies geschah alles Neutral.

    Und im Nachhinein muss ich nun eingestehen, dass es einfach traurig ist, zu sehen, wie tief die Menschen in unserer Stadt sinken.
    Das Bürgervotum hat sich klar gegen eine Ortsumgehung ausgesprochen. Hin oder Her. Eine Wahl ist eine Wahl. Diese lief rechtsstaatlich ab, wer nach einer Neuwahl verlangte, hat das Demokratieprinzip nicht verstanden. Ich kann nicht so lange neuentscheiden lassen bis mir das Ergebniss passt!

    Weiterhin empfand ich die Vorgehensweise der Bürgerinitiative „Pro Ortsumgehung“ mehr als peinlich und menschlich beleidigend.
    Eine sachliche Diskussion mit ihren Mitgliedern war nicht möglich. Und im Nachhinein von den Mitgliedern dieser Vereinigung als „Finanzlobbyistentum am Tiefwarensee“ beschimpft zu werden war mehr als Verletztend. Denn ich komme aus einer Familie die nicht einfach mal so etwas „Neues“ kaufen kann, oder einfach mal so in den Urlaub fährt, wir müssen auf unser Geld genau achten. Und dann des Lobbyismus und der Korruption (lächerlich allein diese Vorstellung) beschuldigt zu werden schlug dem Fass dem Boden aus. Ich habe mir diese Beleidigung nicht umsonst bis heute gemerkt.

    Und nachdem nun diese Verfahren eigentlich beendet war, und die BI „Pro Ortsumgehung “ nicht ankzeptieren kann, dass sie verloren haben und einfach die Meinung , das Wohl und das Anliegen der Bürger Warens ignorieren, beginnen sie diesen Prozess erneut zu beleben und das auch noch mit hinterhältigen betrügerischen Maßnahmen, gleich einem Straßengauner.
    Das man hier schamlos das Vertrauen und das Anliegen der Bürger auf eine leisere Innenstadt und nicht auf einen erneuten Prozess ausgenutzt hat, ist genauso traurig wie der Umstand das nun sogar offen betrogen wird.

    Man kann nur hoffen das unsere Stadtvertretung von Waren, sowie das Land Mecklenburg Vorpommern diesen Betrug als solchen erkennen und den Antrag ohne größere Beachtung abweisen. Ich denke das die Mehrheit der Warener diese Entscheidungen mehr als begrüßen würden, da immerhin die MEHRHEIT sich in dem Bürgervotum gegen eine Ortsumgehung aussprach und dies bis heute nicht an Gültigkeit verlor!

  8. Angelika Vennebusch sagt:

    Die Zweite Chance
    Achtung: Realsatire
    Ein Wahlergebnis ist nicht ganz so ausgefallen, wie man sich das vorgestellt hat? Macht nichts! Es gibt neuerdings die zweite Chance! Man kann doch noch mal Stimmen „nachlegen“ – zumindest in Waren seit kurzer Zeit! Ich muß da wohl etwas verpaßt haben, denn offensichtlich wurden die demokratischen Grundlagen dahingehend geändert, daß eine deutliche Mehrheitsentscheidung nicht zwingend anzuerkennen ist. Man kann einen Teil der Wähler einfach noch ein zweites Mal, sozusagen zur „Privatwahl“ auffordern, und zwar möglichst nachdrücklich! Er möge doch bitte unbedingt ein Schriftstück mit einem kurzen Text unterschreiben! Dieser Text muß auch nicht zwingend derselbe sein, der später als Bürgerantrag weiter verwendet wird – schließlich kommt es auf den SINN des Textes an und nicht so sehr auf die genaue Wortwahl! Oder? Ob nun „Veränderte Verkehrsführung“ oder „Ortsumgehung“ ist doch nun wirklich nicht so wichtig, ODER?
    Und schon hat man gewonnen! Das ganz wunderbare daran ist: Selbst wenn man immer noch nur eine Minderheit mit dieser Methode überreden konnte, bzw. einfach dieselben fragt, die auch vorher schon für die Ortsumgehung waren , diese Stimmen also jetzt faktisch noch einmal, also doppelt zählen, es kann mit dieser Methode durchaus zum Erfolg führen!
    Was aber, wenn ich eigentlich aufgrund einer klaren Mehrheit zum „Wahlsieger“ geworden bin, gewählte Volksvertreter im Nachhinein aber dann doch nicht mehr so glücklich mit diesem Ergebnis sind und sowieso auch meinen, besser zu wissen, was gut für mich ist? Und genau das Gegenteil dessen tun, was die Mehrheit „des Volkes“ beschlossen hat?!

    Ach, da fällt`s mir wieder ein: Zum Glück gibt es ja jetzt die 2. Chance! …Wir wählen einfach jetzt neu, und zwar diejenigen, die sich an demokratische Wahlen halten.