Warener Stadtwerke trennen sich von verurteiltem Mitarbeiter

23. Juli 2016

Der 55-Jährige, der Anfang dieser Woche vom Landgericht Neubrandenburg wegen sexuellen Missbrauchs von Schutzbefohlenen zu einer Gefängsnisstrafe verurteilt wurde, ist langjähriger Mitarbeiter der Warener Stadtwerke.
Zumindest war er das bis gestern. Denn nach Bekanntwerden des Richterspruchs hat Geschäftsführer Eckhart Jäntsch den Verurteilten freigestellt und gekündigt. Das bestätigte Eckhart Jäntsch auf Nachfrage von „Wir sind Müritzer“.

Gavel, symbol of judicial decisions and justiceDas Gericht sah es als erwiesen an, dass der Warener vor mehreren Jahren die damals zwölf Jahre alte Tochter seiner Freundin sexuell missbraucht hat. Innerhalb von vier Jahren soll er sich mehr als 20mal von dem Kind sexuell berührt haben lassen oder berührte es selbst. Zum eigentlichen Verkehr, so das Gericht, sei es aber nicht gekommen. Das Ganze passierte in den Jahren 2003 bis 2007.

Das Mädchen ist inzwischen eine junge Frau, hat aber lange geschwiegen und ihren damaligen „Ersatzpapa“ erst nach vielen Jahren angezeigt. Die Staatsanwaltschaft forderte vier Jahre Haft für den 55-Jährigen, verurteilt wurde er zu zwei Jahren und acht Monaten ohne Bewährung.

„Uns war bekannt, dass es diese Vorwürfe gegen unseren Mitarbeiter gibt. Deshalb haben wir auch mit ihm gesprochen. Uns gegenüber hat er seine Unschuld beteuert. Wir haben von Anfang an unmissverständlich erklärt, dass wir uns von ihm trennen müssen, wenn es zu einer Verteilung kommt“, so Eckhart Jäntsch, der aber auch nicht unerwähnt lässt, dass sich der 55-Jährige bei seiner Arbeit nie etwas zu Schulden kommen lassen hat.

Das Urteil ist zwar noch nicht rechtskräftig, aber selbst wenn der 55-Jährige dagegen vorgeht, wird es kein Zurück  mehr ins Team der Warener Stadtwerke geben. Daran hat der Geschäftsführer des kommunalen Unternehmens keinen Zweifel gelassen.


6 Antworten zu “Warener Stadtwerke trennen sich von verurteiltem Mitarbeiter”

  1. Peter B. sagt:

    Das finde ich zu wenig mit 4 Jahren Haft. Er hätte noch mehr darauf kriegen müssen.

  2. jule sagt:

    Das ist für eine solche Tat über Jahre eine zu milde Strafe. Das Mädchen leidet ein Lebenslagen. Wie sich die Stadtwerke verhalten finde ich aber gut .!

  3. Bubbe sagt:

    Also ich finde es nicht richtig,sowas in der Öffentlichkeit auszuschlachten!

  4. w sagt:

    Ich frage mich zuweilen, wie verantwortungsbewusst manche Chefs mit ihrer Stellung umgehen. Ob sie jemals was von Gewissen und innerer Stärke gehört haben? Eine saubere Firma ist, wenn man mit Trinkwasser umgeht, ein hohes Gut, oder? Ich möchte die schlimmen Straftaten nicht relativieren, sondern mal was dazu schreiben, wie sich der verantwortungsbewusste Arbeitgeber in dem Dilemma in dem er steht, verhält. Ich denke, da gibt es zwei Seiten, die er sehen muss: A: eine Schädigung seiner Firma abwenden und B: seine Verantwortung für die Existenz eines jeden einzelnen Mitarbeiters.
    Es heißt, dass der Chef kein Sittenwächter sei. Im Grunde geht ihn die private Lebensführung seiner Mitarbeiter nichts an. Dazu steht sicher nichts im Arbeitsvertrag. Dies gilt unabhängig davon, wie Herr Jäntsch zu dieser Lebensführung steht, also egal, ob er dazu nur verständnislos den Kopf schüttelt, sich ekelt oder schwer wütend wird. Hat der Beschäftigte durch seine Taten den Ruf der Stadtwerke erheblich geschädigt, wird seine Kündigung rechtens sein. Erheblich heißt, dass Herr Jäntsch das vor Gericht mit konkreten Zusammenhängen belegen müsste. Allein dass er seine Unschuld beteuerte, wird dem Arbeitnehmer nicht als Vertrauensbruch vorzuwerfen sein. Denn gegenüber der Polizei muss er nichts aussagen, was ihn selbst belastet und gegenüber seinem Chef wohl auch nicht. Anders sieht es aus, wenn er seine Anstellung verliert, weil er in Haft genommen wird. Denn dann kann er seiner Arbeit nicht nachgehen. Aber so hat Herr Jäntsch lt. Beitrag nicht argumentiert. Bei der Kündigung wird es, denke ich, bleiben. Das Argument lässt sich ja notfalls nachschieben. So hätte der Mitarbeiter bei einem Arbeitsgerichtsprozess kaum Chancen.
    Wie man dazu innerlich steht, sollte jeder mit sich selbst ausmachen.

  5. Wie hier und an weiteren Stellen zu lesen, ist die Kündigung sicherlich vor Gericht diskussionswürdig. Wie immer im Recht, kommt es auf die Umstände an. http://www.ra-croset.de/presse/kuendigung-mehrjaehrige-freiheitsstrafe.php

  6. w sagt:

    Den Einlassungen von Herrn Kohler stimme ich zu. Mir greift die Reduzierung auf das Juristische aber viel zu kurz. Mir ging es ausschließlich um das verantwortungsvolle Handeln eines Chefs und dass der Täter eigentlich keine Chance hat.
    So habe ich versucht beide Seiten darzustellen. Ich will nicht verhehlen, dass ich einem Missetäter eine zweite Chance einräumen würde, auch eine dritte oder vierte, wenn im Rahmen dessen, was gegenüber der anderen Seite, für die ich Verantwortung trüge, machbar ist. Jeder kennt das Gleichnis vom verlorenen Sohn und viele die Plastik in unserem Hafen. https://de.wikipedia.org/wiki/Verlorener_Sohn#/media/File:Warenverlsohn.jpg.