Was ist empfehlenswerter – Notarielles Testament oder Erbschein?

13. Februar 2018

In unserer beliebten Reihe „Recht im Alltag“ schreibt die Warener Fachanwältin für Erbrecht und Familienrecht, Antjé Abel, heute über das Thema Testament und Erbschein.

Oft hört man, dass ein notarielles Testament besser sei, als ein handschriftliches Testament. Das gelte insbesondere vor dem Hintergrund, weil man dann im Erbfall keinen Erbschein benötige.
Richtig ist, dass in zahlreichen Fällen ein notarielles Testament als Nachweis der Erbenstellung ausreicht. Häufig wird allerdings verschwiegen, dass sich auch bei notariell errichteten Testamenten Zweifel ergeben können, wer im konkreten Fall Erbe geworden ist. Dann kann das Testament einen Erbschein nicht ersetzen.

In der Regel muss der Erbe gegenüber Dritten einen Nachweis über seine Erbenstellung führen. Dies gilt insbesondere gegenüber Kreditinstituten. Fällt in den Nachlass Grundbesitz, kann gegenüber dem Grundbuchamt grundsätzlich nur die Ausfertigung eines Erbscheins oder für Sterbefälle ab 17.08.2015 alternativ auch durch die beglaubigte Abschrift eines Europäischen Nachlasszeugnisses der Nachweis der Erbenstellung erfolgen. Ein notarielles Testament mit Eröffnungsprotokoll reicht nur dann aus, wenn sich die Erben daraus zweifelsfrei ergeben. Andernfalls muss trotz Vorliegen eines notariellen Testaments ein Erbschein beantragt werden.

Dies gilt dann, wenn ein Miterbe die Erbschaft ausgeschlagen hat und dieser die Berichtigung beantragt. Auch führen die in einem Testament vorhandenen Pflichtteilsstrafklauseln oftmals dazu, dass bei dem Grundbuchamt Zweifel an der Erbenstellung bestehen. So erschließt sich nicht, ob die Schlusserbfolge eingetreten ist oder ob einer der Erben deshalb ausgeschlossen ist, weil er bereits seinen Pflichtteil geltend gemacht hat.

Auch für Fälle, in denen ein Rücktrittsvorbehalt in der letztwilligen Verfügung vorgesehen ist, bestehen Zweifel. Hier ist nicht offenkundig, ob ein entsprechender Rücktritt erfolgt ist oder nicht.
Welche ist die bessere Lösung?

Hierzu gibt es keine eindeutige Antwort. Jeder sollte im Einzelfall eigenständig entscheiden, ob er zu Lebzeiten bereits die Kosten für die Errichtung eines notariellen Testaments aufwenden will.
Ein handschriftlich errichtetes Testament nach guter Beratung ist genauso wirksam wie ein notarielles Testament.

Nur sollte eine letztwillige Verfügung zur Vermeidung von Unklarheiten und Auslegungsproblemen nie ohne eingehende Beratung erfolgen. Dies gilt für handschriftliche und auch für notarielle Testamente.
Letztlich werden die Kosten für den Erbschein von den Erben getragen. Die Kosten des notariellen Testaments trägt der Erblasser.


2 Antworten zu “Was ist empfehlenswerter – Notarielles Testament oder Erbschein?”

  1. Heinz-Peter Schifflers sagt:

    Sehr interessanter und hilfreicher Artikel ! Sollte auch für andere Rechtsgebiete unbedingt fortgesetzt werden!

  2. helga sagt:

    Danke für einen lehrreichen Artikel. Ein notarielles Testament finde ich auch bestimmt viel besser als ein handschriftliches, denn die Erbenstellung wird klar. Um
    Auseinandersetzungen zwischen den Verwandten zu vermeiden, haben sich unsere Eltern eben dafür noch zu Lebzeiten entschieden. Ein notariell errichtetes Testament bedeutet, wie ich verstanden habe, aber nicht Unklarheiten. Die könnten nur mit einer eingehenden Beratung gelöst werden.