Wenn ein Rentner hinterm Steuer zur Gefahr wird

28. September 2016

Das Thema Autofahren im Alter beschäftigt uns und unsere Leser fast wöchentlich an dieser Stelle, vor allem, wenn ältere Menschen in Unfälle verwickelt sind. Dass die Polizei durchaus Möglichkeiten hat, die Fahrtauglichkeit überprüfen zu lassen, zeigt der Fall eines 86 Jahre alten Wareners, der ganz offensichtlich nicht mehr in der Lage war, ein Auto sicher im Straßenverkehr zu fahren, aber das nicht unbedingt einsehen wollte.

Gestern das Gesundheitsamt des Landkreises bei der Polizei in Waren angerufen und um Unterstützung gebeten, da ein älterer Mann weiterhin mit seinem Fahrzeug fahren will, obwohl im Ergebnis einer ärztlichen Untersuchung festgestellt wurde, dass er nicht mehr zum Führen eine Fahrzeugs geeignet ist .

Als die Beamten des Polizeihauptrevieres Waren beim Gesundheitsamt eintrafen, wurde ihnen zunächst der Sachverhalt geschildert. Den Ursprung der Überprüfung der Fahrtauglichkeit legten zwei Beamte des Polizeihauptreviers Waren im August im Rahmen ihrer Streifentätigkeit:

Am 17. August gegen 11.20 Uhr befuhren die Beamten im Rahmen der Streifentätigkeit die Landstraße von Waren in Richtung Jabel. Hinter Warenshof fiel den Beamten ein Auto auf, das ohne triftigen Grund sehr langsam fuhr. Hinter dem Wagen hatte sich bereits eine Fahrzeugschlange gebildet.

Fhrerschein_FahrprfungBei erlaubten 80 km/h fuhr das Fahrzeug ca. 40 km/h. Zudem war eine unsichere Fahrweise in Kurven erkennbar. Die Beamten entschlossen sich, das Fahrzeug und den Fahrer zu kontrollieren. Sie überholten den Pkw hinter dem Bahnübergang Schwenzin und setzten das hintere Signal: „POLIZEI BITTE FOLGEN“. Die Beamten fuhren nun in eine Feldeinfahrt, um dort die Kontrolle durchzuführen.

Rentner fährt verkehrt herum in den Kreisverkehr

Der Pkw folgte nicht den Anhaltezeichen der Polizei und fuhr weiter in Richtung Jabel. Die Beamten fuhren ebenfalls weiter, überholten erneut und setzten vor der Einmündung nach Grabowhöfe erneut das blaue Signallicht und das hintere Signal: „POLIZEI BITTE FOLGEN“. Zudem wiesen sie den Fahrzeugführer mit Handzeichen an, in die Einmündung nach Grabowhöfe zu fahren. Kurz hinter dem Einmündungsbereich konnte die Verkehrskontrolle durchgeführt werden.

Fahrzeugführer war ein 86-Jähriger Warener, der sich nach eigenen Angaben verfahren hatte und mit der Verkehrssituation überfordert gewesen sei. Er wollte eigentlich nach Hause fahren.

Mehrere Zeugen schilderten, dass der 86-Jährige bereits in Waren aufgefallen sei, da er zum Beispiel bei beiden Kreisverkehren an der Herrenseebrücke in Waren nach links (entgegengesetzt) in den Kreisverkehr eingefahren ist.
Die Beamten untersagtem dem Rentner daraufhin die Weiterfahrt, um eine mögliche Gefährdung des öffentlichen Straßenverkehrs zu verhindern. Im Einvernehmen wurde der Mann durch die Beamten nach Hause gefahren.

Anschließend fertigten die Beamten eine Meldung zur Prüfung der Fahrtauglichkeit des 86-Jährigen an die Führerscheinstelle. In Ergebnis dessen wurde festgestellt, dass bereits Anzeichen von Demenz und Orientierungslosigkeit vorliegen.

Somit hatte die Führerscheinstelle in Zusammenwirken mit dem Gesundheitsamt das Ziel, die Entziehung der Fahrerlaubnis des Wareners zu erwirken. Gegen diese Maßnahme wollte er sich aber wehren. Der 86-Jährige wollte zunächst nicht einsehen, dass er nicht nur eine Gefahr für sich selbst, sondern auch eine erhebliche Gefahr für andere Fahrzeugteilnehmer darstellt.

Untersuchung beim Amtsarzt

Erst nach mehreren intensiven Gesprächen in Zusammenwirken des Hausarztes, des Gesundheitsamtes und der Führerscheinstelle gab der 86-Jährige gestern seinen Fahrzeugschlüssel und seinen Führerschein freiwillig heraus. Die Polizeibeamten haben ihn im Anschluss nach Hause gefahren.

Dazu Polizeisprecherin Diana Mehlberg: „Wenn die Beamten der Polizei während der Streifentätigkeit oder auch im Zusammenhang mit einer Verkehrsunfallaufnahme feststellen, dass die Fahrtauglichkeit eines Fahrzeugführers eingeschränkt ist oder gar angezweifelt wird, so benachrichtigen sie die Führerscheinstelle. Die Führerscheinstelle hört den Betroffenen zunächst an und teilt ihm mit, dass sie eine Vorstellung beim Amtsarzt anstreben. Beim Amtsarzt erfolgt dann eine physische und psychische Untersuchung, ob die Eignung zum Führen eines Kraftfahrzeuges noch gegeben ist. Im Ergebnis dessen entscheidet der Arzt, ob die Person den Führerschein abgeben muss oder den Führerschein in Gänze oder nur unter Auflagen behalten darf. Dieses Ergebnis wird dem Betroffenen ausgehändigt, da es auf Grund der ärztlichen Schweigepflicht nicht direkt an die Führerscheinstelle übermittelt werden darf. Die Betroffenen übermitteln dann das Ergebnis der Führerscheinstelle.“

Im vorliegenden Fall habe der 86-Jährige nach intensiven Gesprächen doch eingesehen, dass es besser ist, wenn er in Zukunft kein Fahrzeug mehr im öffentlichen Straßenverkehr führt.

 


2 Antworten zu “Wenn ein Rentner hinterm Steuer zur Gefahr wird”

  1. Heinz-Peter sagt:

    In diesem Falle ist der Entzug der Fahrerlaubnis sicherlich gerechtfertigt, ja zwingend erforderlich. Dieser Fall darf jedoch nicht wieder und vorschnell dazuführen, daß ältere Menschen grundsätzlich dem Verdacht ausgesetzt werden, ihre Fahrtüchtigkeit führe allein aufgrund ihres Lebensalters zu einer Gefährdung des Straßenverkehrs. Dabei wäre wohl noch zu klären, von welchem Alter an grundsätzlich Fahruntüchtigkeit unterstellt werden könnte. Viele sog. ältere Menschen verfügen über eine lange und sehr aktive Fahrpraxis und besitzen eine zur Sicherheit beitragenden Erfahrung. Abgesehen davon, daß noch zu prüfen wäre, ob nicht auch Fahranfänger mangels Erfahrung und vor allem Jugendliche Raser die Unfallstatistiken in die Höhe treiben. Die Fahrtüchtigkeit jedes einzelnen Verkehrsteilnehmers kann nicht nur allein auf das Lebensalter bezogen werden. Da spielen Faktoren wie z.B. geistige Regsamkeit, kontinuierliche Kilometerleistung, Reaktionvermögen und Verantwortungsbewustsein eine ebenso große Rolle. Nicht zuletzt deshalb sind viele Länder dazu übergegangen, die Fahrtüchtigkeit aller Verkehrsteilnehmer in bestimmten Zeitabständen (z.B. 5 Jahre) zu überprüfen und zwar, unabhängig von ihrem Lebensalter. Natürlich möchte sich dieser unbequemen Forderung niemand gerne stellen. Andererseits ist nur damit einigermaßen sicherzustellen, daß die sichere Teilnahme am Straßenverkehr gegeben ist ……. bei Jung und Alt !

  2. C sagt:

    Richtig so! Es sollten auch all die Raser den Führerschein auf Lebenszeit entzogen bekommen. Vor Allem in den 30iger-Zonen mit Fußgängerüberweg noch ordentlich Gas geben, sodass man fast angefahren wird… Ich kann dann immer nur erschrocken mit dem Kopf schütteln und hab noch 2 Kinder an der Hand. Ich fordere deshalb mehr Kontrollen durch die Polizei im Straßenverkehr auf diesen und natürlich allen Straßen. Zumal auch Kitas und Schulen in der unmittelbaren Nähe sind!
    An alle Raser: Ich hasse euch und wünsche euch, dass ihr euren teueren Lappen auf Lebenszeit abgeben dürft ohne Ausnahme!