Wieder Sperr- und Beobachtungsgebiete wegen der Geflügelpest

29. Dezember 2016

Die Geflügelpest scheint noch nicht bezwungen: Der Landkreis Mecklenburgische Seenplatte musste erneut eine tierseuchenbehördliche Allgemeinverfügung im Zusammenhang mit der Geflügelpest erlassen. Auf der Halbinsel Großer Schwerin ist ein toter Mäusebussard gefunden worden, der nachweislich mit dem gefährlichen H5N8-Virus infiziert war. Um den Fundort nahe Gneve sind deshalb nunmehr ein Sperrbezirk und ein Beobachtungsgebiet einzurichten.

Der Sperrbezirk erstreckt sich auf die Ortschaften Marienfelde (Ortsteil der Stadt Röbel) und Gneve. Hier gilt ab sofort: Frisches Fleisch von Geflügel und Federwild, Eier sowie sonstige vom Geflügel stammende Erzeugnisse und tierische Nebenprodukte dürfen weder in einen noch aus einem Bestand verbracht werden.

ib1 InfoBanner - Vogelgrippe Warnsymbol ohne Viren 16zu9 g2634Das Beobachtungsgebiet umfasst die Ortslagen Bollewick, Nätebow, Mohrberg und Spitzkuhn der Gemeinde Bollewick, die Ortslage Poppentin der Gemeinde Göhren-Lebbin, die Gemeinde Gotthun, Groß Kelle, Klink, die Ortslage Gaarzer Mühle der Gemeinde Lärz, die Ortslage Minzow der Gemeinde Leizen, die Ortslagen Ludorf und Zielow der Gemeinde Ludorf, die Ortslagen Karbow und Friedrichshof der Gemeinde Melz, die Ortslagen Rechlin und Boek der Gemeinde Rechlin, die Stadt Röbel/Müritz, die Gemeinde Sietow, die Gemeinde Vipperow, die Ortslage Walow-Ausbau der Gemeinde Walow und die Specker Straße der Stadt Waren.

In beiden Gebieten gelten die bekannten Maßnahmen, dass Geflügel und andere gehaltene Vögel nicht in die und aus den Beständen gebracht werden dürfen. Die Tierhalter müssen dafür sorgen, dass an den Ein- und Ausgängen der Ställe oder sonstigen Standorte, in denen Geflügel gehalten wird, Matten oder saugfähige Bodenauflagen ausgelegt werden und diese mit einem wirksamen Desinfektionsmittel getränkt und stets damit feucht gehalten werden.

Halter von Hunden und Katzen haben sicherzustellen, dass diese Tiere im Sperrbezirk und im Beobachtungsgebiet nicht frei umherlaufen.

Die entsprechende Allgemeinverfügung ist auf der Internetseite des Landkreises veröffentlicht: www.lk-mecklenburgische-seenplatte.de


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