Zu einfach zur Lizenz: Strafbefehle gegen ehrenamtliche IHK-Prüfer

11. Februar 2017

Ob Disko, Tanzbar oder Nachtbar: Türsteher gehören heute zum guten Ton. Aufgeweckte Türsteher und Wachleute sind natürlich am besten und da kommt die IHK ins Spiel. Sie erteilt nach einer Fachprüfung Lizenzen – so weit, so gut: Aber bei ehrenamtlichen Prüfern der IHK in Neubrandenburg, zu der auch die Müritz-Region gehört, soll es da in der Vergangenheit zu gewissen Unregelmäßigkeiten gekommen sein. Wie WsM aus Justizkreisen erfuhr, wurde der Vorfall von vor zweieinhalb Jahren inzwischen strafrechtlich untersucht und geahndet.

Schließlich hat die Staatsanwaltschaft Strafbefehle gegen vier ehrenamtliche Prüfer der IHK verhängt. Den Männern wird „mittelbare Falschbeurkundung“ zur Last gelegt. Sie sollen ganze Listen mit Prüflingen aus Hessen unterschrieben haben, ohne dass diese die Prüfungen ordnungsgemäß gemacht hätten. Die Rede ist von 40 bis 50 Wachleuten, denen die Prüfung sehr einfach gemacht worden sein soll.

Alles begann in Hessen. Die Ermittler waren im Umfeld einer Rockergang unterwegs. Von dort sollen die Prüfer auch Geld dafür bekommen haben, dass das Ganze so unkompliziert lief und Prüflinge die Antworten schon vor der Prüfung kannten. Der Geldfluss war aber nicht eindeutig belegbar.

Das Erstaunliche: Drei der vier Prüfer haben sozusagen gestanden. Sie haben inzwischen ihre Strafbefehle in Höhe von 3480, 7200 und 14 400 Euro anerkannt. Die höchste Strafe errechnet sich aus 180 Tagessätzen zu je 80 Euro, womit man auch als „vorbestraft“ gilt.

Einer der vier Männer ist in Widerspruch zu seinem Bescheid gegangen. Nun hat er rund einen Monat Zeit, dies zu begründen. Sonst könnte es noch zu einem öffentlichen Prozess kommen.

Damit ist aus Sicht der IHK klar, dass die Türsteher und Wachleute auch ihre Zulassungen wieder zurückgeben müssen. Mitarbeiter der Kammer seien aber nicht in den Vorfall verwickelt. Eine Zusammenarbeit mit solchen Prüfern werde es nicht mehr geben.


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