Zuständigkeitswechsel: „Aufstocker“ werden ab 2017 von der Arbeitsagentur betreut

20. Dezember 2016

Menschen, die ein so geringes Arbeitslosengeld I erhalten, dass sie damit ihren Lebensunterhalt nicht bestreiten können, können aufstockend  Arbeitslosengeld II erhalten. Für diesen Personenkreis ändert sich ab dem 1. Januar 2017 die Zuständigkeit. Ab dann werden sie nicht mehr durch das Jobcenter, sondern durch die Arbeitsvermittlung der Agentur für Arbeit betreut. Das gilt nicht für die Menschen, die mit ihrer Beschäftigung ein so geringes Einkommen erzielen, dass sie ergänzend finanzielle Leistungen vom Jobcenter erhalten. Diese Menschen werden auch weiter von ihrem Jobcenter betreut.

Von der Neuregelung zum Jahreswechsel sind im Landkreis der Mecklenburgischen Seenplatte knapp 600 Männer und Frauen – sogenannte Aufstocker – berührt. Sie waren bislang in der Betreuung der Jobcenter. Dies ändert sich ab 1. Januar 2017. Dann wird die Agentur für Arbeit zuständig. Ein Wechsel zum Jobcenter wie bisher erfolgt dann nicht mehr. Die Umstellung wird von der Agentur für Arbeit in Abstimmung mit den Jobcentern vorgenommen.

Was spüren die Jobcenter-Kunden von den Umstellungsarbeiten? „Die Umstellungsarbeiten zwischen Arbeitsagentur und Jobcenter laufen bereits jetzt auf Hochtouren. Im Hintergrund, völlig geräuschlos. Aber ganz spurlos dann doch nicht. Denn jeder der Aufstocker bekommt einen neuen Arbeitsvermittler in der Arbeitsagentur. Selber unternehmen müssen unsere Kunden aber nichts“, beruhigt Agenturchef Thomas Besse.

Persönliche Info oder Beratungsgespräch

Damit sind die Jobcenter ab 2017 für die Auszahlung der Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes einschließlich der Kosten der Unterkunft verantwortlich. Änderungen, die sich auf die Leistungen der Grundsicherung einschließlich der Kosten der Unterkunft beziehen, müssen also weiterhin dem zuständigen Jobcenter mitgeteilt werden.

Für Leistungen im Zusammenhang mit der Arbeitsvermittlung, wie zum Beispiel Eingliederungszuschüsse, Weiterbildungskosten oder Bewerbungskosten trägt  künftig die Arbeitsagentur Verantwortung. Damit sind auch sämtliche Änderungen, die für die Arbeitsvermittlung relevant sind, wie beispielsweise das Beantragen der Ortsabwesenheit, die Abgabe der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung oder die Mitteilung der Arbeitsaufnahme ab dem 1. Januar an die Arbeitsagentur zu richten.

Menschen, die aufstockend Arbeitslosengeld II erhalten wurden bereits persönlich informiert oder erhalten in den kommenden Tagen eine Einladungen zu einem Beratungsgespräch in die Arbeitsagentur.

Auskünfte erteilen die Mitarbeite der Arbeitsagentur im Landkreis oder die Kollegen im ServiceCenter unter der gebührenfreien Servicerufnummer 0800 4 5555 00 von Montag bis Freitag zwischen 8 und 18 Uhr.


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