Zwei Friedhofsglocken gestohlen und doch wiederentdeckt: Prozess gegen Verdächtigen in dieser Woche

24. Januar 2017

Wer stiehlt schon Friedhofsglocken? Doch wirklich– auch so etwas gibt es. Mehr als ein Jahr nach seinen Taten muss sich ein Mann aus Sachsen am kommenden Donnerstag in Demmin vor Gericht verantworten. Der Beschuldigte aus einem kleinen Ort bei Plauen hatte gegenüber der Polizei bereits zugegeben, die historischen Glocken aus ihren frei stehenden Glockenstühlen in Hohenbrünzow (Kreis Mecklenburgische Seenplatte) und Dahmen kurz vor Teterow entwendet zu haben.

Ähnliche frei schwebende Glocken hängen auch auf Glockenstühlen etlicher Friedhöfen und an Kirchen in der Müritz-Region.

Wie ein Sprecher der Polizei in Zwickau gegenüber „Wir sind Müritzer“ erklärte, wurden die zwei jeweils mehr als 100 Kilogramm schweren Bronzeglocken durch Zufall im Sommer 2016 in der Wohnung des Mannes gefunden. Dort war eine Durchsuchung aus einem anderen Ermittlungsgrund angeordnet worden. „Zum Glück waren die Glocken noch unbeschädigt“, hieß es erleichtert in Dahmen und Hohenbrünzow. Sie wurden Vertretern der jeweiligen Kirchengemeinden wieder übergeben und tun inzwischen auch wieder ihre Dienste.

Wie das Urteil gegen den zuletzt 57 Jahre alten Tatverdächtigen lautet, ist nach Einschätzung von Experten schwer vorhersehbar. Auf Diebstahl steht Geld- oder Haftstrafe, das hängt unter anderem vom Wert der Beute, vom bisherigen Verhalten des Beschuldigten und davon ab, ob er auch noch Helfer hatte. Zeugen sind nicht zu dem Prozess geladen. Interessant für das Gericht dürfte auf jeden Fall die Frage nach dem Motiv für solche Taten sein, was bisher noch unklar blieb.


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