100 Prozent staatliche Beihilfe für Entschädigung bei Wolfsrissen  

10. November 2018

Die Europäische Kommission hat in dieser Woche entschieden, dass Investitionen in Vorsorgemaßnahmen gegen Risse von Weidetieren durch Wölfe zu 100 Prozent durch die Länder finanziert werden können, ohne dass dies als unzulässige Beihilfe gilt.

Minister Till Backhaus begrüßt die Entscheidung der Kommission ausdrücklich: „Das Urteil der Kommission ist ein klares Bekenntnis zur Weidehaltung und ein erster wichtiger Schritt auf dem Weg zum Erhalt dieser Haltungsform, sowohl bei Schafen als auch bei Rindern. Die Entscheidung ist Teil einer Strategie, für die ich in Berlin und in Brüssel immer wieder intensiv geworben habe und unterstreicht, dass sich unsere bisherigen Anstrengungen und die zahlreichen Gespräche mit Bund und EU-Kommission gelohnt haben. Die Entscheidung der EU-Kommission wird sicherlich dazu beitragen, dass Wolfskritiker und Wolfsfreunde wieder ein Stück näher zusammenrücken und es auch in der breiten Bevölkerung wieder mehr Akzeptanz für den Wolf gibt.“

Bislang konnten Schafhaltern und Landwirten nur bis zu 80 Prozent der Vorsorgekosten (nach Förderrichtlinie Wolf M-V bisher bis zu 75 Prozent), etwa für die Anschaffung von wolfssicheren Zäunen oder von Herdenschutzhunden erstattet werden.

Neu ist, dass dies künftig auch für indirekte Schäden gilt, wie zum Beispiel die Behandlungskosten gerissener Tiere beim Veterinär oder für die Arbeitskosten bei der Suche versprengter Tiere nach einem Angriff.

Gleichwohl betonte Minister Backhaus, dass indirekte Vorsorgekosten der Landwirte – etwa für den zusätzlichen Arbeitsaufwand, der mit dem Aufstellen von Zäunen verbunden ist, von der Entscheidung noch nicht erfasst werden. „Das Ergebnis ist ein erster Schritt, weitere müssen folgen“, betonte er. Bund und Länder werden darauf drängen, dass künftig weitere Aufwendungen vollständig übernommen werden können.

Die aktuell in Mecklenburg-Vorpommern geltende „Förderrichtlinie Wolf“ wird auf Basis dieser EU-Entscheidung novelliert werden.


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