1440 Euro Geldstrafe für rabiaten Angriff auf Taxifahrer in Waren

14. Juli 2016

Die Verhandlung in Sachen Taxifahrer-Attacke dauerte nicht ganz 90 Minuten und endete mit Geldstrafe: Das Amtsgericht Waren hat einen 35 Jahre alten Warener wegen vorsätzlicher Körperverletzung zu 1440 Euro Geldstrafe (120 Tagessätze zu je 12 Euro) verurteilt. Anlass waren Schläge und Tritte gegen einen in der Region bekannten Taxifahrer, der dabei im September 2015 in Waren schwer verletzt worden war. Sein Schicksal hatte große Anteilnahme ausgelöst.

„Bei solch einer Tat kann man auch schon mal an eine Freiheitsstrafe denken“, erklärte Richter Roland Traeger zum Abschluss. So weit ging aber keiner der Beteiligten. Bei dem Täter, der sich seinen Angriff nach eigenen Angaben bis heute nicht erklären kann, handelt es sich um einen gelernten Koch, der inzwischen arbeitslos ist und von 399 Euro Arbeitslosengeld II lebt. Somit beträgt die Strafe mehr als das Dreifache seines Monatseinkommens. Zahlt er nicht, muss er 120 Tage Ersatzhaftstrafe absitzen.

Taxis am TaxistandWas war passiert? „Ich kann mir das bis heute nicht erklären“, sagte der Verurteilte, der noch nie straffällig war. Der inzwischen 59 Jahre alte Taxifahrer konnte das als Nebenkläger vor Gericht ziemlich genau beschreiben. Er sollte den Schläger und dessen Freundin, die von einem Fest in Groß Gievitz kamen, nachts vom Krankenhaus zu einer Tanzbar fahren. Unterwegs habe der stark alkoholisierte Verurteilte schon Streit um den Fahrpreis angefangen, obwohl er sonst nicht als gewalttätig gilt, wie seine Freundin erklärte.

Dabei soll auch der Satz: „Ich könnte dein Vater sein“ vom Taxifahrer gefallen sein. Den frühen Tod seines Vaters habe der 35-Jährige aber nie richtig verkraftet, hieß es. Schließlich setzte der Fahrer das Paar ein paar hundert Meter vor der Bar ab, da das Geld nicht weiter reichte.

„Da bin ich wohl ausgetickt“, sagte der Schläger. Der Geschädigte erlitt Brüche an der Nase und im Augenbereich, Hämatome und Prellungen. „Ich durfte lange nicht fahren wegen der Augenverletzung“, sagte der Taxifahrer. Nach mehr als einem Monat konnte er aber wieder ans Steuer. „Die Verletzungen sind zum Glück ausgeheilt“, meinte die Staatsanwältin.

Sie forderte schon eine Geldstrafe, dem das Gericht letztlich auch folgte. Weil es sich bei dem Verletzten um einen Taxifahrer handelt, müsse man auch ein gewisses Zeichen setzen, erklärte Traeger. Um ihrem Kollegen beizustehen, hatten sich mehr als zehn Taxifahrer vor dem Amtsgericht postiert. Als das Urteil gesprochen wurde, waren sie aber schon wieder unterwegs. Unklar blieb allerdings bis zum Schluss, wo das an dem Abend verschwundene Handy des Taxifahrers geblieben ist.


Eine Antwort zu “1440 Euro Geldstrafe für rabiaten Angriff auf Taxifahrer in Waren”

  1. Herbert W. sagt:

    Genau so hab ich es erwartet. Schwere Kindheit ,Alkohol und was auch immer noch….
    Ein Hohn für das Opfer . Aber schützen wir lieber die Täter damit sie genau so weiter machen können. Armes Deutschland!