Im Landkreis Seenplatte ab 2020 neue Müllgebühren

23. November 2019

Den Bewohnern der Mecklenburgische Seenplatte stehen Müll-Änderungen ins Haus, besser gesagt, bei den Preisen für die Müll-Entsorgung. Für einige wird’s etwas günstiger, für anderen fallen Vergünstigungen weg. Beschlossen ist noch nichts, denn die in verschiedenen Ausschüssen bereits diskutierten Änderungen der Gebühren müssen noch im Dezember vom Kreistag abgesegnet werden. Die Zustimmung zu den Vorschlägen der Verwaltung gilt aber als sicher.

Ein paar Euro im Jahr sparen Nutzer der 60-Liter und 80-Liter-Tonne. Sie stehen vorrangig auf privaten Grundstücken. Der Preis für die 14-tägliche Entleerung der 60-Liter-Tonne soll ab nächstes Jahr von jetzt 119,28 Euro auf 115,32 Euro sinken. Und der für die 80-Liter-Tonne von 152,52 Euro auf 150,36 Euro.

In der Vergangenheit konnten kleine Haushalte, die eine 60-Liter-Tonne verwenden, eine Reduzierung der Gebühren beantragen, wenn sie begründet haben, dass sie mit 40-Liter auskommen. Diese Vergünstigungen soll es ab Janaur 2020 nicht mehr geben. Unter anderem, weil bei Kontrollen festgestellt worden sei, dass in den besagten Tonnen häufig mehr Müll war als die 40 Liter.

Doch der Kreis kommt den kleinen Haushalten auch in der neuen Gebührensatzung entgegen. Statt alle 14 Tage sollen die 60-Liter-Tonnen dann nur noch alle vier Wochen geleert werden. Kosten: 62,76 Euro im Jahr.

Ob das der Weisheit letzter Schluss ist, wird sich zeigen, denn gerade im Sommer könnten die Tonnen nach vier Wochen kilomterweit zu riechen sein…

Und das wird für die anderen Tonnen vorgeschlagen: Der Preis für die 120-Liter-Tonne steigt von 200,40 auf 202,56 Euro und für die 240-Liter-Tonne von 381,24 auf 395,04 Euro.


4 Antworten zu “Im Landkreis Seenplatte ab 2020 neue Müllgebühren”

  1. Saß sagt:

    Im Kreisanzeiger 1/20 wird erklärt, warum wir als 2 Personenhaushalt
    nicht für die 28-tägige Abfuhr in Frage kommen.
    Stichwort Neubrandenburg- Biotonne- daher weniger Restmüll. Das lasse ich für Neubrandenburg
    auch so stehen.
    Wir entsorgen aber auch keinen Biomüll mit der Restmülltonne. Alles Essbare wird an unsere 10 Hühner
    beigefüttert und das schon seit 25 Jahren.
    Außerdem haben wir eine Komposthaufen im Garten.

    Wir möchten so behandelt werden, wie die Einwohner Neubrandenburgs und das sogar ohne Abholung einer Biotonne.
    Die Satzung verstösst gegen das Grundgesetz.

    Ich möchte noch darauf hinweisen, dass nicht nur wir so darüber denken.

  2. Rmk sagt:

    Herr oder Frau Saß das sehe ich genauso mein Biomüll kommt auch auf den Komposthaufen daher brauche ich keine Biotonne und die Restmülltonne ist bei uns nur zu Hälfte gefüllt .

  3. Regimekritiker sagt:

    Nachtrag: Laut dem Umweltbundesamt lag das Restmüllaufkommen 2019 bundesweit bei 226,5 Kilogramm pro Person/Jahr. Das sind 4,35 L/Woche. beim Abfallentsorgungsverband Schwarze Elster sind es 156L/Jahr, also 3Ltr/Woche. Ich denke, das sind gute Gegenargumente. In diesem Sinne: Wer sich nicht wehrt, lebt verkehrt.

    • Regimekritiker sagt:

      Es gibt einen Rechenfehler. Ich kann Kg natürlich nicht mit Litern gleichsetzen. Die 156Liter sind aber real.