Kurzarbeit ist in der Warener Stadtverwaltung kein Thema

21. April 2020

Zahlreiche Unternehmen haben derzeit keinerlei Einnahmen mehr, andere deutlich weniger, die Zahl derer, die um ihre Existenz bangen, steigt täglich. Arbeitnehmer müssen mit 60 oder 67 Prozent Kurzarbeitergeld auskommen, andere haben sogar ihren Job verloren: Die Corona-Krise macht derzeit vor fast niemandem Halt. Nur sehr wenige Menschen sind nicht betroffen. Dazu zählen beispielsweise Beschäftigte des öffentlichen Dienstes.
„Wir sind Müritzer“ hat in der Warener Stadtverwaltung nachgefragt, denn einige Einrichtungen der Behörde sind seit Wochen geschlossen und die Verwaltung selbst für Bürger dicht. Auf der anderen Seite wird Corona auch die Stadt noch hart treffen – durch erhebliche Einnahmeverluste – weniger Gewerbesteuer, weniger Kurtaxe, weniger Parkgebühren, weniger Zuteilung aus der Einkommenssteuer, und, und, und. Eine Haushaltssperre hat Bürgermeister Norbert Möller – anders als beispielsweise Röbel – noch nicht verhängt. Es läuft offenbar alles so weiter wie bisher. Und auch Kurzarbeit gibt es in der Warener Stadtverwaltung bislang nicht.

„Gegenwärtig gibt es keine Kurzarbeit und ist auch nicht vorgesehen“, antwortet die Pressestelle der Stadt auf eine WsM-Anfrage. Und: Sollte es doch zu Kurzarbeit in einigen Bereichen kommen, bekommen die Mitarbeiter laut Tarifvertrag eine Vergütung von 95 Prozent. Davon trägt die Bundesagentur für Arbeit 60 bzw. 67 Prozent, den Rest stockt die Verwaltung auf.

Wir haben weiterhin gefragt, ob die Mitarbeiter, die ihrer „normalen“ Arbeit situationsbedingt nicht nachgehen können, eventuell vorhandene Überstunden abbummeln oder Urlaub nehmen.
Die Antwort dazu: Die Stadt sei Mitglied in der Tarifgemeinschaft, und darin heißt es unter anderem, dass die Mitarbeiter im Rahmen der Kinderbetreuung 10 Tage bezahlt freigestellt werden dürfen. Und: „Darüber hinaus können aber auch Ü-stunden sowie Urlaub „abgebummelt“ werden. Sind die gewöhnlichen Tätigkeiten nicht in vollem Maße notwendig, sind die jeweiligen Leiter angehalten, Sonderaufgaben zu erledigen.“

Also keine konkrete Antwort, ob das in der Stadtverwaltung denn nun der Fall ist oder nicht.

So auch bei unserer nächsten Frage, die da lautet: Wenn Überstunden abgebummelt werden, wie hoch war die Anzahl der Überstunden vor Beginn der Corona-Krise und wieviele Überstunden sollen abgebaut werden?
Die Antwort aus der Stadt: „Tarifvertraglich ist nicht vorgesehen, einen Ü-Stunden-Abbau zu fordern. Eine genaue Anzahl der Stunden ebenfalls nicht, da die Personalakten vertraulich sind.“

Und zu guter letzt die Frage: Wie viele Mitarbeiter der Stadt Waren können derzeit nicht ihrer „normalen“ Arbeit nachgehen bzw. wieviele Mitarbeiter arbeiten bisher genauso, wie vorher?
Die Antwort: „Unsere öffentlichen Einrichtungen sind derzeit für den öffentlichen Publikumsverkehr geschlossen. Unsere Mitarbeiter*innen gehen dennoch ihrer „normalen“ Arbeit nach. Wir streben an, unsere Home- Office-Arbeitsplätze so optimal wie möglich auszustatten, sodass jeder in der Lage ist, so „normal“ wie möglich zu arbeiten, egal ob vor Ort oder eben im Home-Office.“

Zu den Einrichtungen der Stadt, die derzeit geschlossen sind, zählen beispielsweise die Bibliothek, das Jugendzentrum „JOO“ und der Jugendtreff Papenberg sowie das Stadtgeschichtliche Museum.


7 Antworten zu “Kurzarbeit ist in der Warener Stadtverwaltung kein Thema”

  1. BAT sagt:

    Die Erreichbarkeit der Verwaltung kann ich nicht bestätigen. Eine dringende Terminsache wird nicht bearbeitet, man bekommt in dieser Abteilung niemanden ans Telefon.

  2. Mini sagt:

    Und was soll dieser Artikel bezwecken? Neid auf die Mitarbeiter der Verwaltungen? Man hat ja das Gefühl, dass man sich entschuldigen muss weil man im öffentlichen Dienst arbeitet. Es stand und steht jedem frei im öffentlich Dienst zu arbeiten. Man soll doch froh sein, dass es Bereiche gibt wo keine Kurzarbeit und Entlassungen anstehen, um noch mehr Familien in Schwierigkeiten zu bringen. Aber nein, lieber einen Artikel schreiben um die eh schon schlechte Stimmung gegenüber der Verwaltung weiter zu schüren. Es gibt auch ohne Öffnungszeiten genügend Arbeit. Vielleicht kann man jetzt auch Sachen erledigen zu denen man sonst nicht kommt.

  3. Müller sagt:

    Das kann ich nur unterstreichen! Was soll uns diese Oberfläche Berichterstattung sagen!?

  4. Stefan sagt:

    Ich verstehe die Aufregung nicht? Ich habe einen sachlichen Bericht ohne Wertung gelesen und was man interpretiert ist dann ja rein subjektiv.
    Auch von Neid gegenüber dem öffentlichen Dienst ist hier nichts zu lesen – ob sich der einzelne Leser fragt ob man bei 95% Kurzarbeitergeld wirklich weiter an einer Vollzeitbeschäftigung und den damit verbundenen Kosten für den Haushalt, festhalten muss / sollte um Mitarbeiter vor finanziellen Problemen zu bewahren, kann nur vermutet werden.

    Eins ist Fakt: Arbeit haben die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes auch ohne Publikumsverkehr.

    Neid ist in diesen und eigentlich zu keiner Zeit, anderen und ihrer Arbeit gegenüber angebracht. Auch andere Arbeitgeber stocken das Kurzarbeitergeld nicht unerheblich auf.

    Also bitte nicht immer gleich angegriffen fühlen – egal welche Seite der Medaille man bewohnt.

  5. Kerstin sagt:

    Mit Neid hat dieses überhaupt nichts zu tun. Ich denke mal, dass die Aufstockung auf 95 % über Steuergelder vonstatten geht. Hier sollte der Gesetzgeber ansetzen, dass die in Kurzarbeit geschickten Arbeitnehmer (wohlgemerkt ohne eigenes Verschulden) wenigstens die avisierten 80 % bekommen.