Kreistag setzt sich für Früh- und Neugeborenen-Zentrum ein

28. Juli 2021

Das Präsidium der Kreistages Mecklenburgische Seenplatte hat gegenüber dem Deutschen Bundestag und dem Gemeinsamen Bundesausschuss gegen einen Beschluss des Bundestags zur zukünftigen Gesundheitsversorgung protestiert. Die Kreistagsmitglieder setzen sich damit für den Erhalt des Früh- und Neugeborenen-Zentrums in Neubrandenburg ein, das derzeit auf der Kippe steht.Konkret geht es um das so genannte „Gesundheitsversorgungsweiterentwicklungsgesetz“, in dem unter anderem die Zulassung für Perinatalzentren in der Bundesrepublik festgelegt wird. In den Zentren können Früh- und Neugeborene speziell medizinisch versorgt und betreut werden. Nach dem neuerlichen Beschluss des Bundestags vom 11. Juni dieses Jahres, werden diese Zentren nur dann zugelassen, wenn dort eine Mindestanzahl von Frühgeborenen, die weniger als 1250 Gramm wiegen, versorgt werden. Das Perinatalzentrum am Dietrich-Bonhoeffer-Klinikum Neubrandenburg erreicht die Mindestanzahl nicht.

„Seine weitere Existenz ist durch den Bundestagsbeschluss also bedroht“, sagt Kreistagspräsident Thomas Diener. „In unserem Landkreis wäre deshalb zukünftig eine flächendeckende medizinische Versorgung der betroffenen Schwangeren und der Neugeborenen nicht mehr möglich. Das wollen die Kreistagsmitglieder so nicht hinnehmen und haben auf der Kreistagssitzung am 14. Juni das Präsidium beauftragt, sich dafür einzusetzen, dass die Regelung des Bundes zurückgenommen wird“, so Thomas Diener.

Mit dieser Forderung habe er jetzt entsprechende Schreiben an den Bundestag und den Gemeinsamen Bundesausschuss gesandt. „Wir haben darauf verwiesen, dass es in dieser lebenswichtigen Angelegenheit nicht ausschlaggebend um Quantität gehen darf. Sondern entscheidend ist die Qualität der Betreuung für die kleinen Neugeborenen. Diese Kompetenz und Qualität hat das Bonhoeffer-Klinikum über viele Jahre bewiesen“, betont der Kreistagspräsident.

Seien aber die Versorgungsstrukturen erstmal weggebrochen, sei eine qualitätsgerechte Versorgung im Notfall nicht gewährleistet und die Überlebenschancen für die Neugeborenen sinken, heißt es in der Resolution. „Wir fordern, dass im Land Mecklenburg-Vorpommern im Zuge der Krankenhausplanung Ausnahmetatbestände festgelegt werden können. In unserem relativ dünn besiedelten Flächenland geht das Kriterium Mindestanzahl vollkommen an der Realität und an den Menschen vorbei“, unterstreicht der Kreistagspräsident.


Kommentare sind geschlossen.