Dürfen 48 Stunden in einer 5-Tage-Woche gearbeitet werden?

9. Oktober 2021

Es gibt Unternehmen in unserer Region, die die Ansicht vertreten, dass in einer 5-Tage-Woche regelmäßig 48 Stunden, das heißt, täglich 9,6 Stunden, gearbeitet werden können. Der Warener Fachanwalt für Arbeitsrecht, Volker Weinreich, gibt zu diesem Thema im Rahmen unserer Serie „Recht im Alltag“ Auskunft zu diesem Thema, das sicherlich ganz viele Menschen interessiert:

Die gesetzliche Regelung in § 3 des Arbeitszeitgesetzes lautet wie folgt:  Die werktägliche Arbeitszeit der Arbeitnehmer darf 8 Stunden nicht überschreiten. Sie kann auf bis zu 10 Stunden nur verlängert werden, wenn innerhalb von 6 Kalendermonaten oder innerhalb von 24 Wochen im Durchschnitt 8 Stunden werktäglich nicht überschritten werden.

Der Samstag ist ein Werktag.

Danach ist die Berechnung der gesetzlich höchstens zulässigen regelmäßigen Arbeitszeit eindeutig. 6 Werktage pro Woche multipliziert mit jeweils 8 Stunden Arbeitszeit ergeben 48 Stunden als maximal zulässige regelmäßige Arbeitszeit pro Woche.

Vorgenannte Arbeitgeber nehmen das zum Anlass, diese 48 Wochenstunden dann in einer 5-Tage-Woche auf 9,6 Stunden je Arbeitstag zu verteilen.

Das Bundesarbeitsgericht hat dazu noch keine abschließende Entscheidung getroffen.

Aus der seinerzeitigen Gesetzesbegründung ist jedoch ersichtlich, dass es trotz der Formulierung zum Ausgleichszeitraum beim Grundsatz des 8-Stunden-Tages bleiben soll.

Dafür spricht auch, dass bei der Berechnung des Mindesturlaubsanspruchs nach dem Bundesurlaubsgesetz ebenfalls die 6 Werktage in Beziehung zu den tatsächlich gearbeiteten Arbeitstagen gesetzt werden.

Denn bei einer 5-Tage-Woche und 24 Werktagen Urlaub (gesetzlicher Mindesturlaub) ergibt sich ein Mindesturlaubsanspruch von 20 Tagen. Die 24 Werktage werden durch 6 dividiert und dann mit den 5 Arbeitstagen multipliziert.

Nach meiner Auffassung wird sich die Auffassung durchsetzen, dass in einer 5-Tage-Woche gesetzlich regelmäßig höchstens 40 Stunden gearbeitet werden dürfen. Eine unregelmäßige wöchentliche Arbeitszeit bis zu 60 Stunden ist jedoch auch möglich. Die Regelmäßigkeit ist also vorliegend entscheidend.


3 Antworten zu “Dürfen 48 Stunden in einer 5-Tage-Woche gearbeitet werden?”

  1. David sagt:

    Bsp. Ich bin krankgeschrieben und bin Vollzeit angestellt aber nur im Dienstplan auf 6,5 h
    Angeschrieben ich arbeite auch nur die 6,5 Stunden wenn ich auf Arbeit bin
    Darf der Arbeitgeber auch nur die 6,5 Stunden anrechnen wegen dem Freizeitausgleich
    Auch wenn es nicht als Freitzeitausgleich betitelt ist ?

  2. Martin Guthof sagt:

    @David
    Bin kein Anwalt, kann Ihnen aber folgendes sagen: Durch Ihre Krankschreibung darf Ihnen kein Nachteil entstehen. Gucken Sie mal in Ihren Arbeitsvertrag was Ihre regelmaßige Arbeitszeit ist und was als Arbeitstage definiert ist. Kann Montag bis Sonntag (6 Tage Woche) oder auch Montag bis Freitag sein (5 Tage Woche). Bei 40 Stunden vereinbarter Wochenarbeitszeit wären das also bei der 5 Tage Woche 8 Stunden Arbeitszeit pro Tag. Für jeden Tag, den Sie krank geschrieben sind, können Sie sich also „Arbeitszeit“ anschreiben, wie in Ihrem Arbeitsvertrag vereinbart.
    Oder anders ausgedrückt: Nach Ihrer Krankschreibung dürfen Ihnen von Ihrem Stundenkonto wegen der Krankheit keine Stunden abgezogen werden, wenn unrsprünglich vereinbart wurde, Freizeit auszugleichen.

  3. D.B sagt:

    Wir Arbeiten in unseren Betrieb 10 Stunden und müssen sogar die Pausen noch Rausarbeiten sprich rund 12 Stunden täglich das geht schon seit Ostern so gerne auch 6 Tage Wochen