Gesundheitsamt des Kreises schafft Kontaktnachverfolgung nicht mehr – Bürger müssen selbst handeln

2. Dezember 2021

Im Landkreis Mecklenburgische Seenplatte müssen sich alle Menschen, die an Corona erkrankt und positiv getestet sind, sowie alle ihre engen Kontaktpersonen für 14 Tage in Quarantäne begeben. Sofern sie danach genesen sind bzw. keine Symptome zeigen, müssen sie sich keinem abschließenden PCR-Test unterziehen. Wer jedoch als Kontaktperson in der besagten Quarantäne-Zeit Symptome einer Erkrankung feststellt, muss sich beim Gesundheitsamt melden und erhält so den notwendigen PCR-Test und in der Folge einen entsprechenden Nachweis über seine Genesung. Das geht aus einer neuen Allgemeinverfügung des Landrates hervor .
Eine Kontaktnachverfolgung durch das Gesundheitsamt wie bisher wird es nicht  mehr geben. Vielmehr nimmt der Landkreis die Betroffenen jetzt selbst in die Pflicht. Sie müssen ihre Kontakte eigenständig informieren und eine entsprechende Liste ans Gesundheitsamt geben.

Das Gesundheitsamt empfiehlt allen, die Internet-Zugang haben, die Meldung nicht telefonisch vorzunehmen, weil die Hotline 0395/ 57087 7777 sehr stark frequentiert und häufig besetzt ist. Die Meldung gehe am schnellsten und am einfachsten über das Formular „Symptome Meldung Es ist auch möglich, mit einer Email an coronahotline@lk-seenplatte.de die Infektion anzuzeigen.

Die Betroffenen werden also gebeten, die Menschen, mit denen sie engen Kontakt hatten, über ihre Infektion selbst zu informieren. Diese Regelung habe der Landkreis treffen müssen, weil die rasant zunehmenden Infektionen vom Gesundheitsamt nicht mehr im Einzelnen nachverfolgt werden könnten. Hinzu komme, dass die Labore es nicht mehr schaffen würden, sämtliche Tests von Kontaktpersonen in einer angemessenen Zeit zu analysieren.
Im Gesundheitsamt werden laut Landkreis aber weiterhin die Kontaktverfolgungen im Zusammenhang mit Ausbrüchen in Gemeinschaftseinrichtungen, Seniorenheimen u.ä. vorgenommen.

Die Details der Festlegungen und eine sehr ausführliche Begründung stehen in der Allgemeinverfügung


9 Antworten zu “Gesundheitsamt des Kreises schafft Kontaktnachverfolgung nicht mehr – Bürger müssen selbst handeln”

  1. Anonymer Nutzer 0815 sagt:

    Mal si ne Frage an Rande. Wenn man sich wegen eines Tipps aus dem privaten Umfeld in Quarantäne begibt, wer bezahlt dann den Arbeitsausfall? Ohne behördliche Anordnung wird es sicher nichts von Lagus geben? Oder wie soll das ganze funktionieren?

  2. Ich sagt:

    Was heißt jetzt enge Konraktpwrsonen? Bei uns wurde vor einiger Zeit jemand positiv getestet und das Gesundheitsamt hat nur die ungeimpften in Quarantäne geschickt. Was ist jetzt mit den geimpft? Wie erkläre ich dieses meinem Arbeitgeber? Zahlt er mir weiterhin mein Gehalt wenn ich mich freiwillig in Quarantäne begebe?

  3. Müritz er T sagt:

    Würde ich nicht mehr machen, haben uns eigenverantwortlich als Kontaktpersonen beim Amt gemeldet, per automatisierter Antwort in Quarantäne geschickt worden.
    Warten jetzt seit 1 Monat auf eine Bestätigung vom Amt für den Arbeitgeber. Bisher fehle ich, für die Tage, da unentschuldigt, da bei der automatisierten Antwort weder Name noch Zeitraum angegeben sind.
    Nicht nur das es unbezahlt ist, bei unentschuldigten fehlen kann es noch schlimmer für das Arbeitsverhältnis werden.

  4. maxknaack@gmx.de sagt:

    Schön das man auf die Eigenverantwortung der Bürger setzt, das hat bei den Impfungen ja schon hervorragend geklappt. Ich bin mir auch ziemlich sicher, dass jede Kontaktperson dies auch bei den Behörden angeben wird. Gerade die Ungeimpften, die dann keine Lohnfortzahlung bekommen, werden sich verantwortlich fühlen sich als Kontaktperson zu melden. Super Idee, gern mehr davon!

    Liebe Grüße aus der Sarkasmus-Garage

  5. Ricarda sagt:

    Ich lach mich gleich tot. Sie schaffen es nicht mehr. Man kann – und ich betone das jetzt nochmal sehr deutlich – man kann nicht alle über einen Kamm scheren, aber aus eigenem Bekanntenkreis weiß ich sehr gut wie die „Arbeit“ einiger Amtsmitarbeiter aussieht, nämlich aus gemütlichem Frühstückessen mit Freundinnen während man offiziell eigentlich arbeitet und erreichbar sein müsste. So würde ich meine Arbeit auch nicht schaffen. Es ist eine bodenlose Frechheit was da teilweise abgeht und dass man dort telefonisch nie wen erreicht, trotz Sprechzeit etc. Wir müssen immer erreichbar sein und eine Rufumleitung einstellen wenn wir MAL im Homeoffice sind. Unsere sogenannten Dienstleister sitzen ständig im Homeoffice und sind null erreichbar, selbst über die Zentrale des LK eine enorme Haurausforderung dass da mal einer abnimmt und dann wird man auch noch einfach aus der Leitung geworden. Das ist unterirdisch.

  6. Kopfschütteln sagt:

    Ricarda!
    Es dürfte bekannt sein, dass Amtsmitarbeiter ihr Lohngefüge aus Steuergeldern beziehen. Wenn Sie also Mitwisser sind, dass hier Steuergelder zweckentfremdet eingesetzt und unberechtigt ausgezahlt werden – so schreiben Sie das ja („ nämlich aus gemütlichem Frühstückessen mit Freundinnen während man offiziell eigentlich arbeitet und erreichbar sein müsste“), so bringen Sie das bitte umgehend zur Anzeige. Der Landrat dürfte bereits informiert sein. Jedoch können Sie sicherlich mit konkreter Namensnennung weiter helfen.

  7. harry0606 sagt:

    Zitat Ricarda: „Man kann – und ich betone das jetzt nochmal sehr deutlich – man kann nicht alle über einen Kamm scheren, aber aus eigenem Bekanntenkreis weiß ich sehr gut wie die “Arbeit” einiger Amtsmitarbeiter aussieht, nämlich aus gemütlichem Frühstückessen mit Freundinnen während man offiziell eigentlich arbeitet und erreichbar sein müsste“
    Ja, ja, einer hat es einem ,und der einem anderen geflüstert…
    Ich habe gehört…. dass morgen Schnee fällt.
    Wahrheit oder Fiktion Ricarda?

  8. Solln die denn nischt essen zum Frühstück? Mann, die wolln doch ooch ‚ma !! Solln die einen ankieken mit Hunger inne Oogen, dass de Angst krieggst?? Det jeht nich‘.

  9. JürgenS sagt:

    Zur Info:

    Wer freiwillig sich in Quarantäne begibt (gute Idee), muss dies natürlich vorher mit seinem Arbeitgeber absprechen und vielleicht sogar sich schriftlich bescheinigen lassen (sicher ist sicher), dass es eine Lohnfortzahlung für diese 2 Wochen gibt.
    Verständlicherweise werden dies aber die wenigsten Mitarbeiter machen. Maximal wird Homeoffice (wenn möglich) angeordnet.

    Sich aber einfach so, ohne behördlichen Grund, in Quarantäne zu begeben und damit nicht auf Arbeit zu erscheinen ist natürlich ein Abmahngrund (richtig so) und muss auch nicht vom Arbeitgeber bezahlt werden.
    Denn sonst könnte ja jeder kommen und einen Fall im Bekanntenkreis/Verwandtenkreis als Grund nennen.

    Bei der automatisierten Antwort sind ja 3 Fakten klar:
    – Zeitpunkt der Antwort ist Beginn der Quarantäne
    – Dauer der Quarantäne ist 14 Tage (aber bin ich mir nicht sicher, also bitte überprüfen)
    – Name ist jetzt nicht ganz klar, weil ich nicht weiß wie dieser Anruf ablief.
    Aber wenn sie die Antwort auf ihr Telefon bekommen haben als SMS oder E-Mail. reicht es aus wenn sie ihrem Arbeitgeber versichern (schriftlich mit Unterschrift), dass SIE diese in der Nachricht genannte Kontaktperson sind.
    Man muss ja auch nicht jede Tätigkeit oder Maßnahme während der Arbeit schriftlich begründen und nachweisen und das deshalb, weil ein gewisses Maß an Zuverlässigkeit (korrektes Arbeiten und Anwenden von Regeln) und Glaubwürdigkeit (wahrheitsgemäße Aussagen) des Arbeitsnehmers vom Arbeitgeber angenommen wird.

    Möglicherweise gibt es aber noch einen Brief vom Amt.