Ab Freitag Lockerungen auch an der Mecklenburgischen Seenplatte

26. Januar 2022

Ab Freitag greifen entsprechend der Corona-Ampel im Landkreis Mecklenburgische Seenplatte wieder Lockerungen, da dann die Maßnahmen der Stufe 3 (orange) gelten. Unter Berücksichtigung der 2G-Plus-Regelung können wieder Kinos, Theater, Museen, Indoorspielplätze, Schwimm- und Spaßbäder, soziokulturelle Zentren öffnen und tourismusaffine Dienstleistungen sind erlaubt. Weitere Lockerungen sind der Corona-Ampel zu entnehmen.
Eine entsprechende Bekanntmachung auf der kreiseigenen Homepage ist erfolgt, da sich der Landkreis an fünf aufeinander folgenden Tagen nicht mehr in der Stufe 4 (rot) befunden hat.

Die Kontaktbeschränkungen bleiben jedoch auch in der Stufe 3 (orange) erhalten, weshalb weiterhin private Zusammenkünfte nur mit höchstens 10 Personen zulässig sind, wenn ausschließliche geimpfte und genesene Personen anwesend sind. Private Zusammenkünfte sind mit Angehörigen des eigenen Haushalts und höchstens zwei Personen aus einem weiteren Haushalt aber insgesamt mit höchstens 10 Personen zulässig, wenn bereits eine Person anwesend ist, die weder geimpft noch genesen ist.

Geimpfte und Genesene werden bei privaten Zusammenkünften bei der Zahl der Personen berücksichtigt. Dazugehörige Kinder bis 14 Jahre werden nicht mitgerechnet.

Welche Corona-Maßnahmen in der jeweiligen Stufe entsprechend der landesweit geltenden Corona-Ampel MV gelten, kann auf der Homepage der Landesregierung abgerufen werden unter: https://www.mv-corona.de/corona-faq. Der vierte Themenbereich „Corona-Ampel/ landesweite Regelungen“ bietet eine übersichtliche Darstellung.


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