33-jährigen Fußgänger mit 270-PS-Wagen tödlich verletzt: Bewährungsstrafe für jungen Autofahrer

25. Oktober 2018

Der letzte Akt war kurz: Nach 25 Minuten hatte Richter Carl Christian Deutsch gestern das Urteil im Prozess um den schrecklichen Auto-Unfall mit einem Toten in Neubrandenburg begründet. Gleich danach verzichteten Staatsanwaltschaft, die Eltern des getöteten Fußgängers und auch der erst 21 Jahre alte Verurteilte auf Rechtsmittel – damit ist die Bewährungsstrafe rechtskräftig. Alle wollen mit dem Raser-Unfall (WsM berichtete) abschließen.
Das Urteil lautete: 18 Monate Freiheitsstrafe, die zur Bewährung ausgesetzt werden.

Die Bewährungszeit soll zwei Jahre sein und wird mit dem „sozial stabilen Eindruck“ des Krankenpflegers begründet. Zudem soll er 1000 Euro Geldstrafe an die Ortsverkehrswacht Neubrandenburg zahlen und die Führerscheinbehörde darf ihm, dessen Fahrerlaubnis schon vor einem Jahr eingezogen wurde, erst in drei Monaten wieder einen Führerschein geben.

„Das ist aber alles kein Ausgleich für das Leid, dass sie getroffen hat“, sagte Richter Carl Christian Deutsch zu den Eltern des 33 Jahre alten Opfers. Sie waren als Nebenkläger im Verfahren dabei. Am Ende des Prozesses hatte auch der Fahrer das Ganze beschrieben.

Der Autofreak hatte das 270 PS starke Auto – wie vorher auch oft andere Fahrzeuge – aus der Verleihfirma seiner Mutter geholt. Treffpunkt war am 29. August 2017 wie so oft eine Tankstelle im Norden Neubrandenburgs, an der sich die Tuningsszene regelmäßig versammelt. Dort habe er einen getunten Golf gesehen. Der Fahrer dieses anderen Autos aus dem brandenburgischen Kreis Oberhavel – ein Fahrzeug mit 272 PS –habe auf sein Gasgeben an der ersten Ampel aber nicht reagiert.

Trotzdem fuhr der Verurteilte zügig weiter, „er kannte sogar die Ampelschaltungen“, hieß es. Nach rund eineinhalb Kilometern kam es zu dem Unfall. „Ich habe plötzlich eine weiße Tüte gesehen, da knallte es schon“, sagte er. Der 33 Jahre alte Fußgänger war dunkel gekleidet und hatte eine weiße Lidl-Tüte, die hervorstach. Der Wagen muss „mindestens 83 Stundenkilometern gefahren sein“, hieß es, es könnten auch 107 Stundenkilometer gewesen sein. Auf jeden Fall habe der Fahrer zu spät reagiert, sagte Deutsch.

Das Opfer starb an den schweren Kopf- und Rückenverletzungen noch bevor es vom Auto wieder zu Boden geschleudert worden war. Der Getötete hatte über Kopfhörer Musik gehört und auch ein wenig Cannabis konsumiert. An der Unfallstelle war keine Ampel. Bei normaler Geschwindigkeit, 60 „Sachen“ sind dort erlaubt, wäre der Unfall vermeidbar gewesen, sagten Gutachter.


11 Antworten zu “33-jährigen Fußgänger mit 270-PS-Wagen tödlich verletzt: Bewährungsstrafe für jungen Autofahrer”

  1. Meckerkopp sagt:

    Hallo,
    dieses wirklich harte Urteil wird alle zukünftigen Raser abschrecken !!

  2. Oehme sagt:

    Was ist ein Menschenleben wehrt ? Das Urteil ist für mich unverständlich wenn man es mit anderen Verkehrvergehen und deren Urteilen vergleicht

  3. Jürgen sagt:

    Dann kann er ja bald weiter rasen,hoffentlich passiert nichts????

  4. Petra sagt:

    Oh mein Gott ,das ist doch keine Rechtssprechung.

  5. Suse sagt:

    Na dann kann die nächste raserfahrt ja wieder starten. Rechtssprechung, lächerlich. Da wollen wir mal hoffen, daß er ohne zu spucken noch täglich in der Spiegel gucken kann. Ich könnte das jedenfalls nicht. Ein Hohn für die Eltern, dass er in ein paar Monaten wieder Rasen kann.

  6. DirkNB sagt:

    Erstaunlich, wie sie alle lästern. Dass ein solches Ereignis auch beim Verursacher einiges bewirkt, will wieder keiner sehen. Der hat jetzt sicher auch sein Päckchen zu tragen, das ggf. schwerer wiegt als jede Strafe.

    • Petra sagt:

      Ach Gott der Arme ,hoffentlich ist das Päckchen nicht zu schwer. Das wäre natürlich schlimmer als einen Menschen zu töten. Niemand hat ihn gezwungen zu rasen.

  7. Suse sagt:

    Genau, mir kommen die Tränen Dirk. Er hat genau gewusst, dass man vernünftig fahren muß, lernt jeder in der Fahrschule!!!! Solch ein fahrlässiges Benehmen kann man durch nichts aber auch gar nichts entschuldigen…. Fertig.

    • Mario sagt:

      @Suse: Das stimmt schon. Allerdings hatte das Unfallopfer eben erheblich zum ganzen Geschehen mit beigetragen, in dem er bekifft und mit Kopfhörern auf den Ohren die Straße an einer ungeeigneten Stelle überquert hatte. Die entsprechenden Regeln hierfür bekommen die Kinder in der KITA und Schule bereits beigebracht. Hier trafen tragischerweise die saudämlichen Verhaltensweisen zweier Verkehrsteilnehmer zusammen. Und das musste das Gericht berücksichtigen.

      Um eines klarzustellen: das Verhalten des Fahrers ist durch nichts zu entschuldigen.

    • DirkNB sagt:

      Will ja auch keiner entschuldigen. Es geht ja auch nur um die Bestrafung. Und seinen persönlichen Entwicklungsprozess.