363 ausländische Fachkräfte stellten 2017 in MV einen Antrag zur Anerkennung ihrer Berufsqualifikation

6. Oktober 2018

Fachkräfte aus dem Ausland können ihren Berufsabschluss auf Gleichwertigkeit zu einer in Deutschland erworbenen Qualifikation prüfen lassen. Im Jahr 2017 wurden in Mecklenburg-Vorpommern insgesamt 363 Anträge zur Anerkennung der ausländischen Berufsqualifikation gestellt. Nach Angaben des Statistischen Amtes waren das 67 Anerkennungsverfahren mehr als 2016 und 122 mehr als im Jahr 2015.

Von den für die Anerkennung zuständigen Stellen wurden 342 Verfahren während des Jahres 2017 abgeschlossen, bei weiteren 18 stand die Entscheidung noch aus. In 183 Fällen (54 Prozent) wurde der ausländische Berufsabschluss mit voller Gleichwertigkeit zu einer in Deutschland erworbenen Qualifikation anerkannt.
Bei 129 (38 Prozent) Feststellungsverfahren ist der Antrag als beschränkt gleichwertig beschieden worden. Hierzu zählen Bescheide, die mit Auflage einer Ausgleichsmaßnahme (124 Verfahren), wie Anpassungslehrgänge und Eignungsprüfungen, abgeschlossen wurden oder Anträge, die nur eine teilweise Gleichwertigkeit aufwiesen. Fast jedes zehnte Verfahren (30 Anträge) endete mit einem negativen Bescheid.

Die mit großem Abstand meisten Anerkennungsverfahren betrafen wie in den Vorjahren medizinische Gesundheitsberufe. Auf diese Berufsgruppe entfielen 259 der insgesamt 363 Verfahren. Allein 116 Anträge zur Anerkennung der beruflichen Qualifikation wurden von Ärzten und Zahnärzten gestellt. 45 Verfahren bezogen sich auf lehrende bzw. ausbildende Berufe und weitere 26 zählten zu der Berufsgruppe „Erziehung, soziale und hauswirtschaftliche Berufe, Theologie“.

Die Mehrzahl der Antragstellenden (224 Personen; 62 Prozent) besaßen eine europäische Staatsbürgerschaft; sie stammten überwiegend aus Polen, Serbien, Ungarn, der Ukraine und der Russischen Föderation. 115 Personen (32 Prozent) kamen aus Asien, hier hauptsächlich aus Syrien (65 Personen).


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