90-Jähriger schlägt mit Krückstock auf kleines Kind ein

3. Februar 2020

In einem Neubrandenburger Einkaufszentrum hat am Sonnabend ein 90-Jähriger mit seinem Gehstock auf ein drei Jahre altes Kind eingeschlagen und es dabei verletzt. Nach dem jetzigen Ermittlungsstand wollte ein 41-jähriger türkischer Vater mit seinem 3-jährigen Sohn das Einkaufszentrum durch eine Drehtür in Richtung Treptower Straße verlassen. Zugleich betrat auch der 90-jährige Deutsche die Drehtür.
Ohne Vorwarnung schlug er plötzlich mit seinem Gehstock auf das Kind ein, weil ihm dieses wohl zu langsam war.

Um weitere Angriffe gegen seinen Sohn abzuwehren, schubste der Vater den Beschuldigten beiseite. Der alte Mann fiel daraufhin und verletzte sich leicht am Kopf.

Zeugen beobachteten den Sachverhalt und verständigten die Polizei sowie einen Rettungswagen.

Der 90-Jährige verhielt sich den Beamten gegenüber aggressiv und desorientiert. Er wurde nach einer ambulanten Behandlung im Klinikum in seine Betreuungseinrichtung gebracht.
Das Kind wurde durch die Schläge am Kopf und an der Schulter ebenfalls leicht verletzt.

Die Beamten haben vor Ort eine Anzeige gegen den Beschuldigten wegen gefährlicher Körperverletzung aufgenommen. Zugleich wird auch gegen den Vater
aufgrund des Verdachtes der Körperverletzung ermittelt.


8 Antworten zu “90-Jähriger schlägt mit Krückstock auf kleines Kind ein”

  1. Schulz sagt:

    Hallo, was sind das für Beamte. Wenn ein Kind angegriffen wird , dann ist es Notwehr. Und laut Gesetz darf am sich wehren. Das man gegen den Vater des Kindes ermittelt , ist lachhaft!!
    Hier ist es doch ersichtlich , das der 90 – jährige Mann aggressiv & desorientiert war..
    Das man gegen den eine Anzeige wegen gefährlicher Körperverletzung aufgenommen hat , ist doch wohl selbstverständlich..
    Die dortigen Polizeibeamten haben etwas zu schnell reagiert gegen den Vater des Kindes..
    Der Vater diese Kindes kann & sollte eine Aufsichtsdienstbeschwerde gegen die Polizeibeamten vorbringen

  2. Christine sagt:

    Ach Hr./Fr. Schulz, Sie rennen bei mir offene Türen ein. Ich bin aber weder Polizistin noch Staatsanwältin. Alle Eltern haben die Pflicht ihre Kinder zu beschützen, in jeder Hinsicht, aber vor allem vor tätlichen Angriffen. Wäre der Vater nicht in unmittelbarer Nähe gewesen, hätten Erwachsene, die näher am Geschehen dran sind, die Pflicht und die Schuldigkeit gehabt, entsprechend einzugreifen. Es geht hier schliesslich um ein kleines Kind, das sich nicht wehren kann. Und dafür soll man bestraft werden? Irre.

  3. No Name Lu sagt:

    Der alte Mann kann froh sein, dass ihm nicht mehr passiert ist! Jemand anders hätte anders reagiert…
    Unmöglich die Alten manchmal.(Kopfschütteln)
    Man bringt den Kindern Respekt bei und die Alten sind viel schlimmer .
    Schon öfter gehört von meinem Kind , wie die älteren Herrschaften sich aufführen !
    Schlimm nur , dass der Vater eine Anzeige bekommen hat !

  4. Schulz sagt:

    Sehr geehrte Frau Christine !!!

    Ich weiß nicht ob sie mein Text nicht richtig verstanden haben.
    In einem Punkt haben sie recht , wenn sie meinen das die anderen Erwachsene hätten eingreifen müssen.
    Aber hierbei meine ich auch nicht den Vater des Kindes der bestraft werden soll, sondern der alte 90- Jährige Rentner der war los ohne Vorwarnung auf das hilflose Kind einschlug..
    Der Vater des Kindes wollte nur sein eigenen Fleisch & Blut beschützen.
    Und so habe ich es auch geschrieben & auch gemeint.
    Also erst bitte richtig verstehen & dann seine Meinung schreiben..
    P.S. Ich selbst hätte eingegriffen & die Polizei dazu geholt bzw. dann auch entsprechend gehandelt!!

  5. Frank S. sagt:

    Dass es Ermittlungen auch gegen den Vater gibt, ist eigentlich selbstverständlich, schließlich ist der ältere Herr auch verletzt worden. Wenn sich im Rahmen der Ermittlungen heraus stellt, dass der 90-jährige zuerst angegriffen hat, wird das Verfahren gegen den Vater eingestellt. Solche Verfahren dienen dazu Sachverhalte aufzuklären, da keiner der Ermittlungsbeamten den Vorfall selbst gesehen hat. Alles andere nennt man Vorverurteilung und sowas sollte es in einem Rechtsstaat nicht geben. Deswegen ist alles in Ordnung.

  6. Christine sagt:

    HR./Fr. Scholz, Sie legen meine Worte voellig verkehrt herum aus. Ich habe mich verwundert gezeigt, dass Ermittlungen gegen den Vater aufgenommen wurden, schliesslich war es von seiner Seite Nothilfe. Ich habe doch geschrieben, dass Sie bei mir offene Türen einrennen.

  7. Christine sagt:

    Danke Frank S. für die Aufklärung. Jetzt ist meine Welt wieder in Ordnung.