Ab 4. Januar an der Seenplatte Distanzunterricht ab Klasse 5

29. Dezember 2020

Der Landkreis Mecklenburgische Seenplatte hat gestern eine weitere Allgemeinverfügung erlassen, um die Ausbreitung des Corona-Virus einzudämmen. Danach werden zum Beginn des Schulunterrichts im neuen Jahr, ab 4. Januar 2021, Schüler ab der Jahrgangsstufe 5 und höher im Distanzunterricht beschult.

Diese Regelung gilt für alle allgemeinbildenden und beruflichen Schulen des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte und an allen Schulstandorten unabhängig von der Trägerschaft.

Für die Förderschulen mit dem Förderschwerpunkt geistige Entwicklung und dem Förderschwerpunkt Lernen gilt die Pflicht zur Distanzbeschulung ab der Sekundarstufe I. Im Einzelfall kann im Einvernehmen mit dem jeweiligen Schulträger und dem Gesundheitsamt des Landkreises von der Pflicht zum Distanzunterricht abgewichen werden.

Die Allgemeinverfügung ist auf der Internetseite des Landkreises www.lk-mecklenburgische-seenplatte.de bekannt gemacht.

 


Eine Antwort zu “Ab 4. Januar an der Seenplatte Distanzunterricht ab Klasse 5”

  1. Fritz sagt:

    Im Einzelfall kann im Einvernehmen mit dem jeweiligen Schulträger und dem Gesundheitsamt des Landkreises von der Pflicht zum Distanzunterricht abgewichen werden.
    Richtig ist —->
    Im Einzelfall kann im Einvernehmen mit dem jeweiligen Schulträger und dem Gesundheitsamt des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte von der Pflicht nach Satz 1 abgewichen werden.