Ab morgen Aufwandsentschädigung für jedes erlegte Wildschwein

30. November 2017

Jäger in Mecklenburg-Vorpommern erhalten für jedes im Zeitraum vom 1. Dezember 2017 bis zum 31. März 2019 erlegte Wildschwein auf Antrag eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 25 Euro. Die Zahlung ist Bestandteil des Sofortprogramms zur Reduzierung der Schwarzwildbestände im Land, das Landwirtschafts- und Umweltminister Till Backhaus Mitte Oktober 2017 auf den Weg gebracht hatte.

Darüber hinaus sieht die neue Vorschrift vor, beim Zusammenschluss benachbarter Jagdbezirksinhaber für eine revierübergreifende Drückjagd den beteiligten Jagdhundeführern ebenfalls eine Aufwandsentschädigung in Höhe von jeweils 25 Euro für jeden eingesetzten Jagdhund zu gewähren. „Schließlich ist der Einsatz ausgebildeter Jagdhunde nicht selbstverständlich, aber die revierübergreifende Zusammenarbeit in dieser Situation unverzichtbar“, sagte Minister Dr. Backhaus.

Die Anträge können, für einen Monatszeitraum gesammelt, in der zweiten vollen Kalenderwoche des Folgemonats bei dem jeweiligen Forst- oder Nationalparkamt, gestellt werden. Dafür sind die Durchschriften (grün) der Wildursprungsscheine und die Schwänze (Pürzel) der erlegten Wildschweine beim Forstamt bzw. Nationalparkamt abzugeben. Die Antragsformulare sind bei den Forstämtern, den Nationalparkämtern, den Jagdbehörden oder bei den Jagdverbänden erhältlich.

Hintergrund für die Vorschrift ist die Ausbreitung der Afrikanischen Schweinepest (ASP) in Haus- und Wildschweinbeständen in mehreren EU-Mitgliedsstaaten, zuletzt in den Nachbarländern Polen und Tschechien. „Die Afrikanische Schweinepest (ASP) stellt zurzeit die größte Bedrohung für das heimische Schwarzwild und damit für die landwirtschaftliche Tierhaltung in im Land dar. Bei einem Ausbruch der Seuche drohen Tierhaltern, Schlacht- und Fleischverarbeitungsbetrieben in MV Schäden von insgesamt fast einer Milliarde Euro“, sagte Landwirtschafts- und Umweltminister Till Backhaus.


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