AfD-Politiker wegen Zigarettenschmuggel verurteilt – Revision soll Mandatsverlust verhindern

23. Februar 2018

Mit einer Revision gegen seine Verurteilung versucht derzeit ein AfD-Politiker im benachbarten Nordbrandenburg zu verhindern, dass er sein Landtagsmandat verliert. Eine Kammer des Gerichtes hatte den 42 Jahre alten Jan-Ulrich Weiß aus dem Boitzenburger Land, das bei Woldegk und Feldberg an die Mecklenburgische Seenplatte angrenzt, wegen Steuerhinterziehung in einem schweren Fall verurteilt.
Der Uckermärker habe mit einem Bekannten 2013 mehrere Millionen Zigaretten auf einem Lastwagen unversteuert aus den Niederlanden über Belgien nach Großbritannien gebracht. Beide wollten sich laut Staatsanwaltschaft wohl etwas dazuverdienen. Dafür wurde ein Lkw in Polen erworben, man hat ihn in Deutschland zugelassenen und suchte sich einen Fahrer, der wenig wusste.

Das Ganze war aber im März 2013 beim Zoll in England aufgeflogen. Eine weitere Schmuggelfahrt wurde ebenfalls angeklagt, war aber wohl nicht zweifelsfrei nachweisbar und wurde fallengelassen.

Der Bekannte – ein Fuhrunternehmer – hatte ein Geständnis abgelegt. Der AfD-Politiker Weiß, früher Unternehmer, bestritt eine Schuld im Prozess. Dem war das Gericht aber nicht gefolgt. Die Richter verurteilten Weiß zu 22 Monaten Haftstrafe, die zur Bewährung ausgesetzt werden sollte. Der Geständige bekam 19 Monate Freiheitsstrafe, die auch zur Bewährung ausgesetzt werden soll.

Besonders interessant: Für den Landtagsabgeordneten legte das Landgericht auch fest, dass er drei Jahre nicht öffentliche Ämter bekleiden und Wahlämter ausüben darf. Damit müsste Weiß seinen Landtagssitz, den er erst im Herbst 2017 bei der AfD angetreten hatte, wieder abgeben. Das will er aber nicht. Weiß hat Revision gegen das Urteil eingelegt, so dass sich der Bundesgerichtshof mit der Sache beschäftigen wird. Dieser kann das Urteil bestätigen, verwerfen und eine Neuverhandlung anordnen oder auch ändern.

Es geht nicht nur um Posten. Das Gericht hat beide Männer auch zur Wiedergutmachung des Steuerschadens verpflichtet. Diesen Steuerschaden für die Niederlande schätzte die Kammer auf etwa mehr als 510 000 Euro. Dafür sollen die Männer nun aufkommen. Pro Fahrt waren einem von ihnen etwa so 150 000 Euro versprochen worden. Das würde einem Durchschnitt von etwa einem Euro pro Stange Zigaretten entsprechen.


Kommentare sind geschlossen.