Afrikanische Schweinepest: Landrat erlässt Allgemeinverfügung

30. Oktober 2020

Im Zusammenhang mit der Afrikanischen Schweinepest (ASP) wird der Landrat des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte morgen in Abstimmung mit dem Nachbarkreis Vorpommern-Greifswald und der Landesregierung eine Allgemeinverfügung erlassen. Sie tritt am 1. November 2020 in Kraft und wird auf der Internetseite des Landkreises www.lk-mecklenburgische-seenplatte.de  öffentlich bekannt gemacht.
Nachdem ASP im Nachbarland Brandenburg an der Grenze zu Polen ausgebrochen ist, besteht neben dem hohen Risiko der Einschleppung über kontaminierte Lebens- oder Futtermittel, Kleidung oder Fahrzeuge durch den Personen- und Fahrzeugverkehr auch ein hohes Risiko der Einschleppung durch Bewegungen von Schwarzwild.

In dieser Situation kommt der Früherkennung des Eintrags der ASP in die Wildschweinepopulation Mecklenburg-Vorpommerns eine erhebliche Bedeutung zu, da die schnellstmögliche Erkennung eine wesentliche Voraussetzung für wirksame und effektive Bekämpfungsmaßnahmen ist. Aufgrund der geringen Entfernung der Ausbrüche im Nachbarbundesland Brandenburg sind Maßnahmen zur verstärkten Bejagung der Wildschweine, zur verstärkten Fallwildsuche und zur Früherkennung der Afrikanischen Schweinepest in den an Brandenburg angrenzenden Gebieten Mecklenburg-Vorpommerns erforderlich.

Wie der Leiter des Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamtes, Dr. Guntram Wagner erklärt, ist die intensive Bejagung der Wildschweinpopulation aufgrund des hohen Schwarzwildbestandes ein anerkanntes Mittel zur Verhinderung des Aufbaus von Infektketten innerhalb des Schwarzwildbestandes. „Die jetzige Anordnung einer verstärkten Fallwildsuche und die Beprobung aller toten Wildschweine, aber auch aller erlegten Wildschweine, soll die frühzeitige Erkennung des Eintrags der ASP in unseren Landkreis sichern“, so Dr. Wagner. Nur bei rechtzeitiger Erkennung des Eintrags könne eine Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest erfolgreich sein.

Die Afrikanische Schweinepest ist eine seuchenhafte Erkrankung der Schweine und Wildschweine, die bei diesen Tieren nach kurzer, schwerer Krankheit tödlich verläuft. Menschen sind für diese Krankheit nicht empfänglich, sie können nicht daran erkranken.

Zum Inhalt der Allgemeinverfügung: Die Jäger sind aufgefordert, in bestimmten Gemeinden die Jagd auf Wildschweine zu verstärken bzw. den bereits starken Jagddruck aufrecht zu erhalten. Gleichzeitig wird eine verstärkte Suche nach Fallwild angeordnet.

Alle erlegten Wildschweine und alle verendet aufgefundenen Wildschweine, auch Unfalltiere und verweste Kadaver, müssen beprobt und auf Afrikanische Schweinepest virologisch untersucht werden. Dazu müssen die Jäger von allen erlegten Wildschweine Blutproben entnehmen.
Bei verendeten Wildschweinen sind entweder Blutproben oder Tupferproben mit bluthaltigem Material zu entnehmen und zusammen mit einem Probenbegleitschein zur Untersuchung an das Veterinäramt abzugeben. Die Abgabestellen, an denen auch de erforderlichen Tupfer, Blutröhrchen und Probenbegleitscheine zu erhalten sind, entsprechen im Wesentlichen den Abgabestellen für die Trichinenproben:

  • im Veterinäramt Neubrandenburg, Gartenstr. 17 oder Waren, Zum Amtsbrink 2,
  • in den Bürgerservicezentren in Neubrandenburg (Lindenstr. 63), Neustrelitz (Woldegker Chaussee 35) und Demmin (Adolph-Pompe-Str. 12-15)
  • bei den bekannten Abgabestellen für Trichinenproben:
  • TÄ Putzke (Carwitzer Chaussee 19 a, Feldberger Seenlandschaft),
  • Dr. Frank Dieffenbacher (Strelitzer Chaussee 262C, Neustrelitz),
  • Dr. Grune (Strelitzer Str. 19A, Mirow),
  • Wildsammelstelle Wilfahrt  (Mühlendamm 7,Woldegk)

Das von der Allgemeinverfügung betroffene Gebiet umfasst

  • im Amt Friedland die Gemeinde Galenbeck, die süddöstlich der B 197 befindlichen Gebiete der Stadt Friedland und in der Gemeinde Datzetal den Ort Sadelkow.
  • im Amt Neverin  die Gemeinde Sponholz
  • alle Gemeinden in den Ämtern Woldegk und Stargarder Land sowie die Gemeinde Feldberger Seenlandschaft.
  • im Amt Neustrelitz-Land die Gemeinden Godendorf, Wokuhl-Dabelow, Grünow, Möllenbeck, Carpin, Blankensee und die südlich der B 96 liegenden Gebiete der Gemeinde Blumenholz. in der Stadt Neustrelitz die Ortsteile Strelitz-Alt,  Kalkhorst, Domjüch, Fürstensee, Klein Trebbow, Drewin und das Waldgebiet im Osten der Stadt zwischen B 96, Ortsumgehung und B 198

Gefundene Kadaver sollen bis zum Vorliegen eines negativen Ergebnisses, vor Ort belassen und verblendet werden. Bei den erlegten Tieren gibt es keine Einschränkungen. Falls das Ergebnis positiv werden sollte und der Ausbruch der Afrikanischen Schweinepest amtlich festgestellt wird, erfolgen alle weiteren Schritte im Rahmen der Seuchenbekämpfung nur nach Maßgabe des Amtstierarztes. Ansonsten können nach dem Vorliegen des negativen Ergebnisses die Kadaver entweder jagdüblich vergraben oder in die bei den Forstämtern stehenden Kadavertonnen entsorgt werden.

Die Ergebnisse der Untersuchungen werden auf der Internetseite des Landesamtes für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei (LALLF) www.lallf.de in der Rubrik Tierseuchendiagnostik unter Kennung der Wildursprungsnummer veröffentlicht.


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