Aggressiver Schwalbe-Pilot bekommt höhere Strafe

13. August 2020

Wer sich aus Ärger über Radfahrer zu einer Gewaltattacke auf der Straße hinreißen lässt, muss mit einer gehörigen Strafe rechnen – da nutzt auch Leugnen nichts. Diese Erfahrung hat jetzt ein 32 Jahre alter Schwalbe-Fahrer in Neubrandenburg machen müssen. Während das Amtsgericht ihn im März (WsM berichtete) noch zu 2800 Euro Geldstrafe und zwei Monaten Fahrverbot verurteilt hatte, wird es nun deutlich teurer, und der Mann muss länger zu Fuß gehen – oder vielleicht selbst Rad fahren.
Wie WsM vom Landgericht Neubrandenburg erfuhr, wurde der aggressive junge Mopedfahrer in einem Berufungsverfahren zu 90 Tagessätzen zu je 40 Euro verurteilt, also 3600 Euro Geldstrafe. Außerdem muss der Mann vier Monate ganz auf ein Kraftfahrzeug verzichten. Da beide Seiten auf Rechtsmittel verzichteten, ist die Strafe inzwischen rechtskräftig.

“Wer sich so im Straßenverkehr benimmt, sollte die Möglichkeit haben, das zu reflektieren”, hatte schon die Richterin am Amtsgericht dem Schwalbe-Fahrer mit auf den Weg gegeben, der angab, damals gar nicht am Vorfallsort gewesen zu sein. Der Mopedfahrer hatte, so die Richter, im September einen 41-jährigen Rennradfahrer, der die Straße und nicht einen Radweg nutzte, im Stadtteil Ihlenfeld attackiert. Er soll den Mann seitlich geschubst haben, als er vorbeifuhr, so dass dieser gegen den Bordstein prallte und sich überschlug. “Das sah böse aus”, sagte ein Autofahrer, der Zeuge war. Der Verunglückte hatte zum Glück einen Helm auf und blieb leicht verletzt liegen. Der Mopedfahrer fuhr einfach weiter.

Durch das auffällige blaue Kultmoped kam man dem Übeltäter aber auf die Spur. Er hatte es auf seiner Facebookseite „gepostet.“ Die diesmal höhere Strafe war möglich, weil auch die Staatsanwältin Berufung eingelegt hatte. Dabei hatte der Mopedfahrer sogar noch Glück. Die Staatsanwaltschaft hätte für den Mann sogar vier Monate Freiheitsstrafe für angemessen gehalten. Sie sollten für zwei Jahre zur Bewährung ausgesetzt werden, dazu 600 Euro Geldstrafe und vier Monate Fahrverbot. Ganz so hart wurde die Strafe für „gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr und Körperverletzung“ nun doch nicht.


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