AIDA verweigert betrunkener Frau die Mitreise
Da hatte wohl schon jemand vor der Kreuzfahrt eine Getränke-Pauschale: Gestern Vormittag verweigerte die Reederei AIDA einer alkoholisierten Passagierin am Warnemünde Cruise Center den Zutritt zur AIDAmar. Die 53-jährige deutsche Staatsangehörige konnte aufgrund ihres Zustands nicht an der geplanten Kreuzfahrt teilnehmen, was gegen 14.30 Uhr zu lautstarken Auseinandersetzungen führte. Im Rahmen der durchgeführten Kontrolle der Frau durch Einsatzkräfte der Bundespolizeiinspektion Rostock stellte sich heraus, dass sie von der Staatsanwaltschaft Aachen zur Aufenthaltsermittlung ausgeschrieben war. In Abstimmung mit der Landespolizei wurde der Frau ein Platzverweis erteilt. Aufgrund ihrer Uneinsichtigkeit und anhaltender Störung wurde eine richterliche Entscheidung zur Freiheitsentziehung eingeholt. Die Frau wurde bis 17.30 Uhr in Gewahrsam genommen und anschließend auf freien Fuß gesetzt.
Besonderen Dank an die AIDA Crew, die konsequent für alle Passagiere gehandelt hat, die erholsame Tage für einen bestimmten Preis gebucht hatten
Aber für mich nicht nachvollziehbar ist;
ein 53jährige DEUTSCHE Staatsangehörige, die in Aachen zur Aufenthaltsermittlung ausgeschrieben bzw. gesucht wurde…?.
…. unglaublich!
Die Aufenthaltsermittlung sagt nichts darüber aus, was der Frau vorgeworfen wird. Es können auch Zeugen zur Aufenthaltsermittlung ausgeschrieben werden. Die Aufenthaltsermittlung dienst unter anderem der Durchführung eines Strafverfahrens. Sie muss nicht „Beschuldigte“ sein.