Aktualisierte Richtlinie ermöglicht mehr Wohnungsbau-Förderung

13. Februar 2019

Ab sofort können Anträge für Förderung nach der überarbeiteten Richtlinie „Wohnungsbau Sozial“ gestellt werden. Darin wurden die Fördervoraussetzungen so überarbeitet, dass künftig breiteren Bevölkerungsschichten als bisher der Zugang zum geförderten Mietwohnungsmarkt ermöglicht wird. Ziel der Richtlinie ist es, belegungsgebundene Wohnungen mit bezahlbaren Mieten zu schaffen. Mit der Novelle werden unter anderem zwei Förderwege mit unterschiedlichen Mietstufen angeboten sowie die Förderhöhen an die Baukostensteigerungen der vergangenen Jahre angepasst.

„Mit den zwei Förderwegen unterstützen wir ab sofort den Neubau von barrierearmen und barrierefreien Mietwohnungen nicht nur für einkommensschwache Haushalte, sondern auch für Haushalte mit mittleren Einkommen“, sagt Landesbauminister Christian Pegel. Der erste Förderweg wurde an die Baukostenentwicklung angepasst. Investoren stellt das Land künftig Zuschüsse in Höhe von bis zu 850 Euro je Quadratmeter Wohnfläche zur Verfügung.
„Die so errichteten Wohnungen sind für die Dauer von 20 Jahren Haushalten mit Wohnberechtigungsschein vorbehalten und dürfen für eine Nettokaltmiete von höchstens sechs Euro je Quadratmeter vermietet werden“, so der Minister. Nach der bisherigen Regelung durfte die Anfangsmiete höchstens 5,50 Euro pro Quadratmeter betragen.

Im neuen zweiten Förderweg sollen Wohnungen für Haushalte mit mittleren Einkommen entstehen. Dabei stellt das Land Zuschüsse in Höhe von bis zu 700 Euro je Quadratmeter Wohnfläche bereit. „Für die so geförderten Wohnungen darf die Miete anschließend höchstens 6,80 Euro pro Quadratmeter betragen. Auch hier ist ein Wohnberechtigungsschein erforderlich, allerdings mit einer etwas höheren Einkommensgrenze als im ersten Förderweg. Zukünftig profitieren somit auch Haushalte mit mittleren Einkommen in Städten mit knappem Wohnungsangebot von der Wohnraumförderung des Landes“, so Christian Pegel. In den beiden Universitätsstädten Greifswald und Rostock liegen die Nettokaltmieten für die neuerrichteten Wohnungen bei 6,60 Euro bzw. 7,40 Euro.

Zusätzlich wird mit der Richtlinienänderung der potenzielle Kreis der antragsberechtigten Gemeinden erweitert. Gefördert werden können Bauvorhaben künftig in den zentralen Orten – das sind knapp 100 Grund-, Mittel- und Oberzentren in M-V. Nachgewiesen werden muss, dass dort aufgrund der örtlichen und regionalen Verhältnisse ein nachhaltiger Bedarf an preiswertem Wohnraum besteht. Außerdem sind Vorhaben in den Gemeinden förderfähig, die in den Raumentwicklungsprogrammen als Tourismusschwerpunkte ausgewiesen sind und mehr als 2.000 Einwohner haben.

Bisher konnten lediglich Städte mit einem sehr niedrigen Leerstand bzw. Engpässen bei der Bereitstellung von Wohnraum für bestimmte Haushaltsgruppen vom geförderten Mietwohnungsneubau profitieren. „Wir haben die Regelung stärker am tatsächlichen Wohnraumbedarf orientiert“, begründet Pegel die Änderungen. Dieser bestehe verstärkt auch in den von Tourismus geprägten Kommunen, insbesondere bei den in der Branche beschäftigten Mitarbeitern.

Für den sozialen Mietwohnungsneubau setzt das Land 2019 etwa 21 Millionen Euro der vom Bund bereitstehenden Entflechtungsmittel ein. Christian Pegel: „Ich gehe davon aus, dass wir aufgrund der verbesserten Förderbedingungen für Investoren mit einem Zuwachs beim sozialen Wohnungsbau und damit mit einer verstärkten Nutzung der Bundesmittel für diesen Zweck rechnen können.“

Mit dem in 2017 in Kraft getretenen Förderprogramm “Wohnungsbau Sozial“ werden bislang Neubauvorhaben mit 415 Mietwohnungen in Rostock, Greifswald, Bad Doberan, Waren und Neubrandenburg mit Fördermitteln in Höhe von 18,7 Millionen Euro unterstützt, verbunden mit der Auflage, dass die Mietpreise bis 20 Jahre nach Fertigstellung einen vorgeschriebenen Rahmen nicht übersteigen und die Wohnungen nur Haushalten mit Wohnberechtigungsschein überlassen werden dürfen.

Weitere Informationen und Antragsunterlagen finden Sie hier: www.lfi-mv.de/meldungen/antragstellung-nach-geaenderter-richtlinie-im-programm-wohnungsbau-sozial-ab-sofort-moeglich/index.html.


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