Aktuelles Vorgehen im Fipronil-Fall  

8. August 2017

Mecklenburg-Vorpommern wird sich an einem bundesweiten Überwachungsplan zur Untersuchung von Fipronil in Ei-Verarbeitungsprodukten und eihaltigen Tiefkühlprodukten beteiligen. Zur Umsetzung laufen jetzt die erforderlichen Abstimmungen zwischen dem Bund und den Ländern.

Aktuell werden im Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei die speziellen Untersuchungsmethoden für verarbeitete Produkte angepasst. Die Probenanforderungen an die Lebensmittelüberwachungsämter werden nach der Abstimmung von Bund und den Ländern formuliert.

Momentan werden noch Untersuchungen an Eiern auf Gehalte von Fipronil vorgenommen. Es werden derzeit 2 Proben pro Veterinäramt untersucht. Anschließend können die Ei-Verarbeitungsprodukte in die Analyse gelangen.


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