Alkohol-Promillegrenze auch beim E-Scooter-Fahren

6. Dezember 2019

Die Frage nach der Alkohol-Promillegrenze bei Elektro-Tretrollern wird viel zu selten gestellt und oft falsch beantwortet. Dr. Volker Kettenring, Verkehrsreferent des ADAC Pfalz, weist deshalb darauf hin, dass E-Scooter im Gegensatz zu Pedelecs Kleinstkraftfahrzeuge sind. „Pedelecs sind verkehrsrechtlich den Fahrrädern gleichgestellt, E-Scooter den Kraftfahrzeugen und somit gelten für Elektroroller-Fahrer dieselben Alkoholgrenzwerte wie für Autofahrer“.

Das heißt, wer mit 0,5 bis 1,09 Promille fährt und keine alkoholbedingte Auffälligkeit zeigt, begeht eine Ordnungswidrigkeit und erhält einen Bußgeldbescheid: In aller Regel sind das 500 Euro, 1 Monat Fahrverbot und 2 Punkte in Flensburg. Eine Straftat liegt vor, wenn der Fahrer trotz einer Blutalkoholkonzentration von mindestens 1,1 Promille mit dem E-Scooter unterwegs ist. Von einer Straftat kann aber auch schon ab 0,3 Promille die Rede sein, wenn der Fahrer alkoholbedingte Ausfallerscheinungen zeigt.

Wichtig: Für Fahrer unter 21 Jahren und Führerscheinneulinge in der Probezeit gelten 0,0 Promille – sie dürfen also unter Alkoholeinfluss überhaupt nicht hinter den Roller-Lenker.

Bei Alkoholfahrten schützt Unwissenheit nicht vor Strafen. So hat die Münchener Polizei während des Oktoberfestes von mehr als 250 Besuchern, die alkoholisiert auf einem E-Scooter unterwegs waren, den Führerschein eingezogen.


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