Alle Schüler erhalten bis Sommerferien Angebot in der Schule

7. Mai 2020

In Mecklenburg-Vorpommern werden ab Donnerstag, 14. Mai, die Schulen schrittweise für weitere Jahrgangsstufen geöffnet. Auch in Volkshochschulen, Musikschulen und Jugendkunstschulen wird in der kommenden Woche der Unterricht wieder schrittweise beginnen.  „Mir ist es wichtig, dass in diesem Schuljahr jeder Schüler noch ein verlässliches schulisches Angebot erhält. Alle sollen an mindestens einem Tag pro Woche noch Unterricht mit ihren Lehrerinnen und Lehrern machen können“, erklärte Bildungsministerin Bettina Martin. „Ergänzend wird auch das Fernlernen zuhause fortgesetzt. Gut ist, dass dann aber die Schüler ihre Aufgaben und Ergebnisse im Präsenzunterricht besprechen können. Auch die Notbetreuung für die Jahrgangsstufen 1 bis 6 und für die Schüler mit komplexen Behinderungen und gesundheitlichen Beeinträchtigungen werden fortgeführt“, so Martin.

Aufgrund der schwierigen Rahmenbedingungen werde allerdings auch bis zu den Sommerferien ein regulärer Schulablauf nicht möglich sein: Vor dem Hintergrund der strengen Hygienevorschriften werden die Lerngruppen getrennt, so dass die Raumkapazitäten in allen Schulen äußerst begrenzt sind. Außerdem gehören ein Drittel der Lehrkräfte in MV zu den Risikogruppen und können größtenteils nicht im Präsenzunterricht eingesetzt werden. Für den Präsenzunterricht seien in den Schulen selbstverständlich weiterhin die gegebenen Hygienevorschriften einzuhalten, so Martin.

Grundschulbereich:

Bis einschließlich Mittwoch, 13. Mai, wird weiterhin die 4. Jahrgangsstufe beschult. Ab Donnerstag beginnen die Neuerungen: Für die Grundschüler aller Jahrgangsstufen bedeutet das, dass sie ab 14. Mai abwechselnd für mindestens je einen Tag in der Woche in die Schule gehen können. Der Präsenzunterricht soll also im Rotationsverfahren stattfinden. Das bedeutet, dass an jedem Wochentag eine andere Jahrgangsstufe die Schule besuchen kann. Dabei erhalten sie mindestens vier Unterrichtsstunden vorwiegend in den Kernfächern wie Deutsch, Mathematik und Sachunterricht. Zusätzlich soll ein Tag in der Woche angeboten werden, um Schülern gezielte pädagogische Förderangebote zu machen und Eltern-Kind-Lehrer-Sprechstunden anzubieten. Die Schulen setzen die oben genannten Grundsätze entsprechend ihren räumlichen und personellen Kapazitäten selbstständig um und informieren die Eltern in der kommenden Woche über die konkrete Umsetzung vor Ort. Angebote der außerschulischen Bildung sollen ergänzend erfolgen.

Regionalschulbereich:

In den Regionalen Schulen, dem entsprechenden Zweig der Kooperativen Gesamtschulen und auch in den Integrativen Gesamtschulen werden die Schülerinnen und Schüler an mindestens einem Tag in der Woche Präsenzunterricht erhalten. Dabei sollen mindestens sechs Unterrichtsstunden angeboten werden. Auch hier wird das Lernen zuhause weitergeführt und die Schüler werden während des Präsenzunterrichts entsprechend vorbereitet. Das Rotationsverfahren nach Jahrgangsstufen findet auch hier Anwendung. Ebenso wird ein Wochentag für Konsultationen und gezielte pädagogische Unterstützung angeboten. Das beinhaltet, dass die Schüler in der Orientierungsstufe (Jahrgangsstufe 5 und 6) ebenfalls mindestens einen Tag pro Woche beschult werden.

Förderschulbereich: 

Für die sechs Förderschularten Sprache, Lernen, Hören, Sehen, körperliche und motorische Entwicklung oder emotionale und soziale Entwicklung gelten für die Jahrgangsstufen 1 bis 4 die Regelungen für den Grundschulbereich und für die Jahrgangsstufen 5 bis 9 die Regelungen für den Regionalschulbereich analog. Auch das freiwillige 10. Schuljahr an der Förderschule Lernen nimmt an der tageweisen Beschulung ab 14. Mai teil. Der Abschluss wird grundsätzlich auf Basis der bisherigen Leistungen ermittelt und sichergestellt. Sollte der Wunsch bestehen, die bisherigen Noten zu verbessern oder das Schuljahr zu wiederholen, ist dies möglich. Für die Förderschularten geistige Entwicklung oder Unterricht kranker Schülerinnen und Schüler findet eine individuelle Förderung statt, die in enger Abstimmung mit den Eltern unter Berücksichtigung der schulischen Gegebenheiten und unter Einhaltung der Regelungen des Hygieneplans erfolgt.

Gymnasialbereich:

Die weitere Öffnung der Gymnasien bzw. gymnasialen Bildungsgänge an den Gesamtschulen wird auch schrittweise erfolgen. Hier ist die Wiederaufnahme des Schulbetriebs zunächst jedoch stark von den stattfindenden Abiturprüfungen abhängig. Der geordnete Ablauf der Abiturprüfungen muss sichergestellt werden. Die Jahrgangsstufe 11 (an den Abendgymnasien die Jahrgangsstufe 12) wird Fernunterricht und Präsenzunterricht im Wechsel erhalten. Dies ist wichtig, um die inhaltlichen Anforderungen für das Abitur im Jahr 2021 zu erfüllen. Ab dem 18. Mai werden an den Gymnasien bzw. in gymnasialen Bildungsgängen auch die 10. Jahrgangsstufe wieder am Präsenzunterricht teilhaben können, der sich mit digitalem Unterricht abwechselt. Nach dem Ende der schriftlichen Abiturprüfungen (3. Juni) werden dann auch die Jahrgangsstufen 7 bis 9 tageweise wieder die Schule besuchen können.

Berufliche Schulen:

An den beruflichen Schulen wird ab dem 14. Mai der Präsenzunterricht für die erste Jahrgangsstufe in der neuen generalistischen Pflegeausbildung möglich sein. Bei Bildungsgängen, die eineinhalb, zweieinhalb oder dreieinhalb Jahre dauern, wird der Unterricht in den Vorabschlussklassen ermöglicht werden. Weiterhin wird die Beschulung der Jahrgangsstufe 12 an Fachgymnasien im Präsenzunterricht wiederaufgenommen. Vor dem Hintergrund der begrenzten räumlichen und personellen Kapazitäten in den Schulen muss auch hier eine Teilung der Klassen erfolgen und eine abwechselnde Beschulung in Präsenzunterricht und digitaler Form erfolgen.

Im Weiteren wird die Öffnung der beruflichen Schulen für weitere Vorabschlussklassen und Klassen mit Zwischenprüfungen geprüft.

Überall gilt: Wenn in einer Schule vor Ort aufgrund vorhandener Kapazitäten weitere Möglichkeiten für den Präsenzunterricht bestehen, so wird das Angebot ausgeweitet.

Volkshochschulen:

Auch außerschulische Bildungseinrichtungen werden schrittweise wieder den Betrieb aufnehmen können. In einem ersten Schritt sollen Prüfungen der höherqualifizierenden Berufsbildung (Aufstiegsfortbildungen) gemäß Berufsbildungsgesetz und Handwerksordnung zugelassen werden. Beim nächsten Schritt sollte die Möglichkeit eröffnet werden die Angebote des 2. Bildungsweges in Anspruch zu nehmen. Zusätzlich sind die Kurse der Weiterbildung für Alphabetisierung, Anpassungsqualifizierung für Erzieher, die BAMF-Integrationskurse sowie die Schulungen für pädagogische Fachkräfte wieder zu öffnen.

Danach sollte eine schrittweise Öffnung unter Auflagen für die einzelnen Weiterbildungsbereiche geprüft werden. Dies betrifft die Träger der politischen Bildung, die Volkshochschulen und alle anderen Anbieter von Bildungsmaßnahmen (Berufliche Bildung). Für alle Schritte gilt, dass bezüglich der Schutzmaßnahmen eine Anlehnung an die Maßgaben für Schulen erfolgen soll.

An den Universitäten, der HMT und den Fachhochschulen wird der Lehr- und Forschungsbetrieb in digitaler Form stattfinden. Neben der Abnahme von Prüfungen können auch Praxisveranstaltungen, die spezielle Labor- bzw. Arbeitsräume erfordern, unter besonderen Hygiene- und Schutzmaßnahmen wiederaufgenommen werden.

Die Studierendenwerke nehmen den Speisenservice auf Liefer- und Mitnahmebasis wieder auf, allerdings unter strengsten hygienischen Regeln. Dabei gelten die Regelungen und Auflagen wie auch für Restaurants.

Musik- und Jugendkunstschulen werden Unterricht für Schüler geben können, die sich auf entsprechende Abiturprüfung oder auf eine Aufnahmeprüfung im musisch-künstlerischen Bereich vorbereiten. Dabei sind die Auflagen zur Hygiene zu beachten und für Sprech-, Gesangsunterricht und Unterricht an Blasinstrumenten besondere Vorkehrungen zu treffen. Einzelunterricht für andere Schülerinnen und Schüler kann unter den genannten Voraussetzungen ebenso gegeben werden. Weitere Schritte werden geprüft.


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