Alt Rehse: Justizakte Axel Ingo G. wird geschlossen

17. November 2020

Nun ist es amtlich: Der Fall Axel Ingo G. kommt ins Archiv. Wie es in Alt Rehse weitergeht, scheint aber noch unklar zu sein. Das gesamte Verfahren um den 55-jährigen „Ingo von Rethra“ ist nun zu den Akten gelegt worden. Das Landgericht – und damit auch die Staatsanwaltschaft – haben alles in dem Verfahren per Beschluss eingestellt. Hintergrund ist der Tod von G. (WsM berichtete). Nach den Ermittlungen der Polizei hatte der Mann Ende September in seiner Wohnung in Neustrelitz beim Hantieren mit einer Gasflasche ein Feuer verursacht, an dessen Verletzungsfolgen er gestorben ist.

Mit diesem Beschluss enden nun amtlich mehrere Auseinandersetzungen, die der Mann geführt hat, der einst aus Süddeutschland an den Tollensesee gekommen war, um in einer Art „Kommune“ im „Tollense-Lebenspark“ zu leben. Das klappte nicht. Er übernahm die Gaststätte „Rethra“, wurde von der ersten Frau verlassen, stritt sich mit Nachbarn, dann mit Medien, die ihm nicht genehm berichteten, stritt sich auch mit seiner Lebensgefährtin Sarah H. – bis diese tot war – und stritt sich am Ende auch wieder mit seiner neuen Frau in Neustrelitz. Bis diese wieder nach Süddeutschland floh, rechtzeitig.

Nun wird wohl vor allem der Neustrelitzer Vermieter auf den Reparaturkosten nach dem Brand sitzenbleiben. Oder er kann noch Kosten für das Haus von G. geltend machen. Die Ex-Gaststätte dürfte an die letzte Frau von G. fallen. Je nachdem, nach welchem Recht sie verheiratet waren – G. hatte sich zuletzt der Reichsbürgerszene zugewandt.

Damit bleibt auch der Rechtsstreit ungelöst, den das Landgericht Neubrandenburg hinterlassen hat. Hier hatte eine Kammer G. wegen Freiheitsberaubung und Körperverletzung mit Todesfolge zu fünf Jahren Haft verurteilt. Dagegen legte er Revision ein. Im Revisionsprozess wollte die Staatsanwaltschaft erneut eine lange Haftstrafe sehen. Diesmal verhängte das Landgericht aber im Juni 2020 wegen Körperverletzung und versuchter Nötigung nur noch eine Geldstrafe von 1350 Euro (90 Tagessätzen zu je 15 Euro). Dagegen gab es in der Bevölkerung Kopfschütteln und Revision seitens der Staatsanwaltschaft. Diese Überprüfung beim BGH gibt es wegen des Todesfalls G. nun nicht mehr.

Allerdings werden die Angehörigen von G. wohl auch kein Geld für eine mögliche Haftentschädigung sehen. Der 55-Jährige saß ja ab Mitte 2016 etwa zwei Jahre lang hinter Gitter und zeitweise auch in einer psychiatrischen Haftklinik. Dafür würden ihm, nach dem letzten Urteil  2020, eigentlich sogar pro Tag 25 Euro Entschädigung zustehen – wenn das letzte Geldstrafenurteil rechtskräftig geworden wäre. Es wären etwa so um die 18 000 Euro geworden.

Doch das Landgericht hat diese Forderung abgewiesen. Der Mann hatte selbst die Ursache gesetzt, dass Polizei und Staatsanwaltschaft den Tod von Sarah H. nicht mehr umfassend aufklären konnten, heißt die Begründung. Konkret: G. hatte die Leiche der jungen Frau lange versteckt, so dass keine genaue Todesursache mehr feststellbar war. Sicher war nur, die Tote war in seinem Haus, als die Polizei sie fand.


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