Amtsgericht Waren verurteilt polnischen Autodieb zu Haftstrafe

9. Dezember 2014

Vor dem Amtsgericht Waren wurde heute ein 30-jähriger Pole wegen besonders schweren Diebstahls zu einer 17-monatigen Haftstrafe verurteilt. Zwei weitere Polen, die ebenfalls zu dieser Diebesbande gehören, sind zum heutigen Prozesstag nicht erschienen.

Gavel, symbol of judicial decisions and justiceEine Ladung konnte in Polen nicht zugestellt werden, sagte Richter Michael Kasberg vom Amtsgericht in Waren. Bei dem dritten Täter wurde ein Haftbefehl aufgehoben. Da er heute nicht vor Gericht erschien, wurde der Haftbefehl erneut erlassen.

Der bereits mehrfach vorbestrafte Mann legte heute ein umfassendes Geständnis ab. Ihm wurde vorgeworfen, in der Nacht zum 21. Mai 2014, zuerst einen Skoda Octavia gestohlen zu haben. Mit diesem Fahrzeug erkundeten die drei Täter offenbar weitere Tatorte aus. So knackten sie in der Nähe von Kieve einen Audi A3, bei dem es sich um ein Redaktionsfahrzeug handelte. Dabei wurde der Angeklagte offenbar gestört und flüchtete mit den anderen Tatbeteiligten mit dem zuvor gestohlenen Skoda in Richtung Kieve. Hier knackten die drei Männer einen zuvor geparkten VW Golf und flüchteten daraufhin mit beiden Fahrzeugen in Richtung polnischer Grenze.

Da der zuvor entwendete Skoda bereits in Fahndung stand, stießen Beamte der Bundespolizei auf das Fahrzeug und nahmen die Verfolgung auf. Nach einer spektakulären Verfolgungsjagd konnten die Beamten zwei der drei Täter in dem Skoda festnehmen. Ein Pole mit dem gestohlenen VW Golf raste weiter. Wenige Minuten später überschlug sich der Täter mit dem Fahrzeug und flüchtete zu Fuß. Er konnte wenig später ebenfalls festgenommen werden.

Der heute zu einer Haftstrafe verurteilte Pole, klaute wenige Wochen später allerdings wieder ein Fahrzeug. In Feldberg brach der Mann in der Nacht zum 30.06. einen Audi A6 auf und fuhr mit dem hochwertigen Fahrzeug davon. Nur wenig später erkannte eine Streifenwagenbesatzung den gestohlenen Audi und verfolgten das Fahrzeug. Nach einer langandauernden Verfolgungsjagd konnte das Fahrzeug durch ein Nagelbrett gestoppt werden. Auch hier flüchtete der Täter fußläufig, konnte aber wenig später festgenommen werden. Die Staatsanwaltschaft beantragte daraufhin Haftbefehl.

„Neben dem Geständnis spielte auch die hervorragende Ermittlungsarbeit der Polizei eine wichtige Rolle“, so Kasberg. So werteten die Beamten beispielsweise auch Funkzellen aus und konnten damit beweisen, dass sich die Täter im Bereich der Tatorte längere Zeit aufhielten. Sollte der Haftbefehl gegen den anderen Angeklagten vollstreckt werden, wird auch er vor Gericht gestellt.

Bericht: Susan Ebel


Eine Antwort zu “Amtsgericht Waren verurteilt polnischen Autodieb zu Haftstrafe”

  1. Wolle sagt:

    Sofort ab ins Arbeitslager oder die rechte Hand ab hacken .!!! nicht auf Urlaub in unseren Justizanstalten wo der Steuerzahler noch für aufkommen muss .!!!