Angeklagter will auf Hälfte der Schulden verzichten – Urteil fällt erst am 28. August

7. August 2018

Siegfried B. möchte endlich einen Schlussstrich ziehen. Der 80-Jährige, der in Neubrandenburg wegen der Schüsse auf die Warener Anwältin und Mordes vor dem Landgericht steht (WsM berichtete), hat den Angehörigen des Opfers angeboten, auf die Hälfte seiner Ansprüche zu verzichten. Das wären etwa 50 000 Euro. „Das ist deutlich mehr, als die Gegenseite bisher überhaupt beansprucht“, sagte sein Anwalt Matthias Koch heute am Landgericht Neubrandenburg. Die Angehörigen verlangen Entschädigung für Beerdingungskosten, eigene Behandlungskosten, Anwaltsgebühren und Schmerzensgeld. Kurz danach wurde der Prozess vertagt.

Denn eine schnelle Einigung mit den 33 und 44 Jahre alten Kindern der erschossenen Juristin und deren Anwälten ist (noch) nicht möglich. Nach einem Urteil des Landgerichtes aus dem Jahr 2014 schulden die Anwältin und ihr Mann, der angeblich Geld für Geschäfte brauchte, dem Angeklagten rund 100 000 Euro. Das Geld ist als Sicherungshypothek auf das Haus in einem Dorf an der Müritz eingetragen. „Wenn wir uns nicht einigen, können wir das Haus auch zwangsversteigern lassen“, machte der Verteidiger von Siegfried B. deutlich.

Nun haben beide Seiten noch einmal 20 Tage Zeit, sich zu einigen. „Bitte legen Sie uns ihre Verträge über einen möglichen Vergleich bis 28. August vor“, mahnte Richter Jochen Unterlöhner. An dem Tag sollen nun die Plädoyers aller Beteiligten gehalten werden und das Gericht will ein Urteil fällen. Sollte es zu einer Einigung über eine Entschädigung kommen, könnte das sogar Auswirkungen auf das Strafmaß für den 80-Jährigen haben. „Das könnten wir berücksichtigen, ähnlich wie das Geständnis“, erklärte der Vertreter der Staatsanwaltschaft.

Vermindert schuldfähig

Zuvor hatte der psychiatrische Gutachter dem 80-Jährigen, der einmal Elektriker gelernt hatte und später bei der Bahn arbeitete, eine „normale Intelligenz“ bescheinigt. Der Mann habe ein eher geduldiges und langmütiges Wesen und habe immer wieder an eine gutmütige Einigung mit dem Ehepaar geglaubt. Das Geldleihen und die Auseinandersetzung danach dauerten 19 Jahre

Doch der Streit habe die Gesundheit des Rentners, der bei einem Unfall mit einem Feuerwerkskörper vor langer Zeit seine rechte Hand fast ganz verloren hatte, stark beeinträchtigt. „Aus seinem schönen Traum vom eigenen Haus war ein Albtraum geworden“, sagte der Gutachter. Der Senior grübelte immer wieder über die Probleme mit dem Ehepaar, hatte Schlafstörungen. Schließlich sei er 2016 zu einem Arzt gegangen, der ihm Antidepressiva verschrieben hat. Das half zwar, „aber krank war er trotzdem.“

Am 1. Februar habe der Rentner dann die Sache doch noch klären wollen, vielleicht, indem die Juristin ihr Haus endlich verkauft, was diese aber ablehnte. Doch in dem Streit soll die Anwältin ihn ein „geldgieriges Scheusal“ genannt und von „bereits verjährten Ansprüchen“ gesprochen haben. Das habe sozusagen den Anstoß gegeben. Der Gutachter sprach von einem „affektiven Impulsdurchbruch“. Somit sei der Mann nur vermindert schuldfähig. Das würde sich bei einer Verurteilung wegen Totschlags auswirken.

Die Pistole habe der Senior auch mitgenommen, weil er befürchtete, dass in der Anwaltskanzlei auch eine Waffe hätte sein können, sagte der Gutachter.

Der Prozess wird am 28. August um 10 Uhr fortgesetzt.


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