Anklage gegen Mutter von Leonie? – Staatsanwaltschaft prüft

14. Februar 2020

Gibt es einen zweiten aufsehenerregenden Prozess im Fall der getöteten Leonie aus Torgelow in Vorpommern? Das ist auch eineinhalb Monate nach dem Urteil gegen den Stiefvater noch nicht klar und wird noch gut einen Monat dauern.
Wie „Wir sind Müritzer“ aus Justizkreisen erfuhr, hat die Staatsanwaltschaft Neubrandenburg noch nicht darüber entschieden, ob die 25-jährige Mutter dreier Kinder wegen „fahrlässiger Tötung durch Unterlassen“ vor Gericht muss. Dem müsse eine sorgfältige Prüfung vorausgehen, wer welche Rolle in der Patchwork-Familie übernommen hatte, hieß es. Nun soll bis Mitte März entschieden werden und erst danach wolle man das bekanntgeben.

Der Spielraum der Behörde ist, um es einfach zu sagen, durchaus größer als gedacht. Die Fragen sind: Hat der Stiefvater mit seinen Gewaltausbrüchen alles so dominiert, dass auch der Mutter keine Chance blieb, eher Hilfe zu holen? Oder hätte die Frau, die ein Baby von dem 28-jährigen hatte und zwei Kinder vom ersten Mann, die gefährliche Situation für die mehrfach verletzte  Leonie und ihren Bruder eher erkennen können und handeln – also Hilfe holen müssen?

Das Neubrandenburger Landgericht hatte den Stiefvater zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt (WsM berichtete). Nach Auffassung der Kammer hatte der Mann das Mädchen und dessen kleinen Bruder über Wochen hinweg schwer misshandelt, was letztlich mit dem Tod der Sechsjährigen im Januar 2019 in Torgelow endete.

Bei der Urteilsverkündung hatte der Richter Jochen Unterlöhners seinerseits schon angeregt, dass gegen die Mutter – die die Kammer mehrfach ohne Öffentlichkeit anhörte – auch noch einmal gesondert – und vielleicht auch öffentlich – verhandelt wird. Daran ist die Staatsanwaltschaft aber nicht gebunden. Je nachdem, wie die Rolle der Frau eingeschätzt wird, gibt es drei denkbare Varianten: Ein öffentlicher Prozess wäre sinnvoll, wenn es ein schweres Delikt ist und damit vorbeugungsmäßig auch andere Leute in der Bevölkerung von solchen Taten abgehalten werden könnten.

Möglich sind aber auch ein Strafbefehl, der bis zu einer Freiheitsstrafe bis einem Jahr verhängt werden kann, oder die komplette Einstellung des Verfahrens, wenn die Frau ohne jede Chance gegenüber ihrem Lebensgefährten war. Auf jeden Fall wird auch zu berücksichtigen sein, dass die Frau für das 2018 geborene, gemeinsame Kind und den dreijährigen Bruder von Leonie sorgen muss.


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