Anteil teilzeitbeschäftigter Lehrkräfte in MV kleiner als anderswo

13. Februar 2019

In Mecklenburg-Vorpommern waren im Schuljahr 2017/2018 weniger Lehrkräfte teilzeitbeschäftigt als in westdeutschen Flächenländern. Das geht aus Zahlen des Statistischen Bundesamtes hervor. An den Schulen im Nordosten waren im vergangenen Schuljahr 31,9 Prozent der Lehrkräfte teilzeitbeschäftigt. In Baden-Württemberg lag der Anteil bei 36,3 Prozent und in Nordrhein-Westfalen bei 35,9 Prozent.

„Der Vergleich mit diesen beiden westdeutschen Flächenländern ist eindeutig. Die Zahl teilzeitbeschäftigter Lehrer bei uns im Land ist gar nicht so hoch wie sie auf den ersten Blick anmutet“, erklärte Bildungsministerin Birgit Hesse.

„Teilzeit hat immer auch individuelle Gründe. Es ist auch nicht überraschend, dass die Zahlen so sind wie sie sind, weil das Durchschnittsalter unserer Lehrkräfte bei 50 Jahren liegt. Auch heute arbeiten viele Lehrerinnen und Lehrer Teilzeit, weil sie sich in den Jahren des Lehrerpersonalkonzeptes damit eingerichtet haben. Das müssen wir respektieren. Im Übrigen ist Teilzeit nichts Schlechtes“, sagte Hesse.

Die Ministerin wies zudem die Kritik der Landtagsopposition zurück. Nach deren Auffassung zeigt der hohe Anteil der teilzeitbeschäftigten Lehrkräfte an allgemein bildenden und beruflichen Schulen, dass das Land die Lehrkräfte mit zunehmendem Alter aus dem Dienst vergrault.

„Die Schlussfolgerungen der Fraktionsvorsitzenden Oldenburg sind unseriös und bloße Behauptungen“, kritisierte Bildungsministerin Birgit Hesse. „Die aufgeführten Gründe wie eine hohe Belastung und fehlende Entlastung im Alter sind der ihr vorliegenden Datenbasis gar nicht zu entnehmen. Im Übrigen hat die Landesregierung mit dem 50-Millionen-Euro-Paket dafür gesorgt, dass ältere Lehrer Altersanrechnungsstunden erhalten. Die Forderung nach kleineren Klassen geht ebenso ins Leere. Vor einigen Monaten hatte die Fraktionsvorsitzende Oldenburg ein Schulsterben heraufbeschworen, weil viele Schulen die vorgeschriebene Schülermindestzahl unterschreiten und eine Ausnahmegenehmigung erhalten haben. Damit zeigt sie selbst auf, dass die Klassen gerade an Schulen im ländlichen Raum gar nicht so groß sind“, betonte Hesse.

Altersanrechnungsstunden für Lehrkräfte in MV:

  • ab 57 Jahren: eine Stunde
  • ab 60 Jahren: zwei Stunden

Schwerbehinderte Lehrkräfte in MV:

  • Schwerbehinderung (70 Prozent): drei Stunden

Beispiel 1:

  • Lehrkraft, 60 Jahre, Schwerbehinderung (70 Prozent), 14 Stunden (teilzeitbeschäftigt): fünf Anrechnungsstunden führen zu einer Unterrichtsverpflichtung von insgesamt neun Stunden

Beispiel 2:

  • Lehrkraft, 60 Jahre, Schwerbehinderung (70 Prozent), 27 Stunden (vollbeschäftigt): fünf Anrechnungsstunden führen zu einer Unterrichtsverpflichtung von insgesamt 22 Stunden

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