Antragsfrist für Medizin-Stipendium verlängert

9. August 2018

Verlängerung der Antragsfrist: Noch bis zum 30. August können Medizinstudierende, die an einer Hochschule in Mecklenburg-Vorpommern immatrikuliert sind, einen Antrag auf ein monatliches Stipendium in Höhe von 300 Euro einreichen. Für die finanzielle Unterstützung verpflichten sich die Medizinstudierenden im Gegenzug, nach dem Studium und der entsprechenden Facharztausbildung für eine Dauer von mindestens fünf Jahren in ländlichen Regionen – ambulant, im Krankenhaus oder im öffentlichen Gesundheitsdienst Mecklenburg-Vorpommerns – ärztlich tätig zu sein.

„Wir haben für die Stipendiaten nach Abschluss ihrer Ausbildung ein vielfältiges berufliches Angebot, für das sie sich entscheiden können. Es geht um Einsatzmöglichkeiten im hausärztlichen und im kinderärztlichen Bereich sowie die Krankenhausversorgung im ländlichen Raum und den öffentlichen Gesundheitsdienst im ganzen Land“, hob der Minister für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Harry Glawe hervor.

Das Wirtschaftsministerium wird bis zum Jahr 2022 eine Million Euro für die Unterstützung zur Verfügung stellen. Die Stipendiaten können sich im ländlichen Raum selbst eine Stelle aussuchen, beziehungsweise sich in Abstimmung mit der kassenärztlichen Vereinigung als Arzt oder Ärztin niederlassen, wenn sie damit Patienten haus- oder kinderärztlich versorgen oder ärztlich an einem Krankenhaus tätig sind oder im ganzen Land ärztlich im öffentlichen Gesundheitsdienst arbeiten. „Mit Hilfe der Stipendien wollen wir den zukünftigen Ärzten die Entscheidung für Mecklenburg-Vorpommern als Lebens- und Arbeitsort erleichtern“, sagte Glawe.

Informationen zum Stipendium

Das Stipendium beträgt 300 Euro monatlich und kann bis zum Ende des Medizinstudiums (dem Bestehen des Dritten Abschnitts der Ärztlichen Prüfung), jedoch längstens für vier Jahre und drei Monate, ausgezahlt werden. Antragsberechtigt sind Studierende der Humanmedizin, die an einer Hochschule in Mecklenburg-Vorpommern immatrikuliert sind. Das Stipendium kann gewährt werden, wenn der Erste Abschnitt der Ärztlichen Prüfung nach der Approbationsordnung für Ärzte bestanden ist. Mit Erhalt des Stipendiums verpflichtet sich der Studierende, das Studium nach der Approbationsordnung für Ärzte ordnungsgemäß durchzuführen und abzuschließen, die fachärztliche Weiterbildung innerhalb von sechs Monaten nach dem erfolgreichen Abschluss des Medizinstudiums aufzunehmen, innerhalb von sechs Monaten nach Abschluss der fachärztlichen Weiterbildung eine Tätigkeit als Vertragsarzt, als angestellter Arzt in einem Medizinischen Versorgungszentrum oder Krankenhaus oder im öffentlichen Gesundheitsdienst im Fördergebiet aufzunehmen und für mindestens fünf Jahre eine Tätigkeit als Vertragsarzt, als angestellter Arzt in einem Medizinischen Versorgungszentrum oder Krankenhaus oder im öffentlichen Gesundheitsdienst tätig zu sein (bei Teilzeittätigkeit verlängert sich die Teilnahme entsprechend).

Bewilligungsbehörde ist das Landesamt für Gesundheit und Soziales Mecklenburg-Vorpommern, Abteilung Förderangelegenheiten, Friedrich-Engels-Str. 47, 19061 Schwerin. Alle Informationen – Ansprechpartner, Antragsformular und Richtlinie – sind unter http://www.lagus.mv-regierung.de/Foerderungen/MV/ abrufbar.


Kommentare sind geschlossen.