Arbeitsagentur: Identifizierung jetzt auch ohne Behördengang

8. Juli 2020

Ab heute steht Kunden der Arbeitsagenturen im Landkreis Mecklenburgische-Seenplatte, die ihre Arbeitslosmeldung in der Corona-Zeit nicht persönlich vornehmen konnten, das sogenannte  ‚Selfie-Ident-Verfahren‘ per Handy als freiwillige Online-Identifikationsmöglichkeit zur Verfügung. Normalerweise ist es gesetzlich vorgeschrieben, dass man sich persönlich bei der zuständigen Agentur für Arbeit arbeitslos melden muss, um den Anspruch auf Arbeitslosengeld geltend zu machen.

Bis zur bundesweiten Schließung der Arbeitsagenturen am 18. März 2020 führte die Arbeitsagenturen diese Prüfung bei der persönlichen Vorsprache der Antragsteller anhand des vorgelegten Personaldokuments durch. Aktuell kann dies ausnahmsweise auch telefonisch oder online geschehen. Die Identitätsprüfung muss aber in jedem Fall nachgeholt werden.

Da gegenwärtig persönliche Termine nur in Notfällen oder nach Terminvereinbarung möglich sind, bietet die Bundesagentur für Arbeit (BA) das sogenannte „Selfie-Ident-Verfahren“ für Kunden der Arbeitsagentur an. Damit kann die notwendige Identifikation ohne persönliches Erscheinen über Handy oder Tablet erfolgen.

Alle Kunden, die das Verfahren nutzen können, bekommen ein Schreiben mit einem QR-Code.

Wichtig! Alle, für die dieses Verfahren möglich ist, bekommen bis Mitte Juli ein entsprechendes Schreiben, in dem das Selfie-Ident-Verfahren angeboten und erklärt wird. Betroffene müssen also erst aktiv werden, wenn sie angeschrieben werden.

Stephan Bünning, Vizechef der Neubrandenburger Arbeitsagentur: „Das neue Verfahren ermöglicht es Kundinnen und Kunden, rund um die Uhr und ohne persönliches Erscheinen in der Arbeitsagentur ihre Identifizierung nachzuholen. Der Schutz der personenbezogenen Daten hat für uns höchste Priorität. In Kooperation mit unserem Partnerunternehmen garantieren wir eine sichere Verarbeitung der Personendaten.“

Im Seenplattekreis geht es um gut 2.000 Menschen, die sich seit der Schließung im März per Telefon oder online arbeitslos gemeldet haben und weiter arbeitslos sind.

Angebot wird schon sehr gut angenommen

Das Selfie-Ident-Verfahren wird bereits seit dem 17. Juni 2020 eingesetzt – zunächst in den Pilot-Arbeitsagenturen Leipzig und München. Von 30.000 angeschriebenen Kunden haben dort schon in der ersten Woche über 5.000 die Möglichkeit der Online-Identifizierung genutzt. Im Laufe des Juli 2020 soll das Verfahren in vier weiteren Schritten in allen Arbeitsagenturen bundesweit zur Verfügung stehen.

Für die Online-Identifizierung brauchen die Kunden drei Dinge: erstens ein App-fähiges Gerät mit Kamera (Smartphone, Tablet), zweitens eine stabile Internetverbindung und drittens ein gültiges Ausweisdokument (Personalausweis oder Reisepass) mit holographischem Merkmal.
Über einen QR-Code auf dem Kundenanschreiben bzw. durch Aufruf der im Schreiben benannten Internetseite erhalten sie weitere Informationen zum Verfahren

So läuft die Identitätsprüfung ab:

Mit der Nect-App benötigen Sie nur drei Schritte, um Ihre Identität zu bestätigen:

  • Nehmen Sie ein kurzes Video von sich auf.
  • Filmen Sie die Vorderseite Ihres Ausweises.
  • Fotografieren Sie die Rückseite Ihres Ausweisdokuments.

Im Anschluss erfahren Sie sofort, ob Ihre Identität erfolgreich bestätigt werden konnte. Bei einer positiven Prüfung ist keine persönliche Identitätsprüfung in Ihrer Agentur für Arbeit mehr erforderlich.

Prozess der Online-Identifizierung unter www.arbeitsagentur.de/selfie-ident


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