Auch Stadt geht gegen Geschäftsinhaber vor

6. März 2015

Solche Verfahren muss die Stadt zum Glück nur höchst selten einleiten, aber sie will es in diesem Fall durchziehen: Die Stadtverwaltung Waren hat gegen einen Warener Geschäftsinhaber ein Gewerbeuntersagungsverfahren wegen persönlicher Unzuverlässigkeit eingeleitet. Das heißt, dass die Behörde dem Geschäftsinhaber untersagen will, weiter zu machen.
Für „persönlich unzuverlässig“ hält die Verwaltung einen Geschäftsinhaber, der seit einigen Jahren am Hafen verkauft, weil er im Herbst vergangenen Jahres wegen sexuellen Missbrauchs von Jugendlichen für schuldig befunden wurde (WsM berichtete).
Schild GESCHLOSSEN am WerkstorDie zuständige Richterin verurteilte den heute 43-Jährigen nach § 182 Strafgesetzbuch zu zwölf Monaten auf Bewährung.
Nicht die erste Verurteilung des Wareners wegen sexuellen Missbrauchs von Jugendlichen. Er ist einschlägig vorbestraft. Eine Auflage der Richterin ist deshalb auch, dass sich der Geschäftsinhaber, der die Taten einräumte, nachdem der Zeuge ihn belastet hatte, in Therapie begeben muss.
Nach dieser Verurteilung, die von vielen Warenern mit dem Satz kommentiert wurde: „Das wussten doch alle schon seit mehr als zehn Jahren“, handelte die Stadt und leitete das so genannte Gewerbeuntersagungsverfahren ein. Ein sehr seltenes übrigens.
In den vergangenen fünf Jahren gab es lediglich fünf dieser Verfahren, die meisten wegen nicht bezahlter Steuern und Gebühren.
Weitere Angaben wollte die Stadt mit Verweis auf das laufende Verfahren, in das auch Anwälte eingebunden seien, nicht machen.
Gerichtliche Auseinandersetzung wegen der Gewerbeuntersagung sind allerdings nicht zu erwarten: Der betreffende Geschäftsinhaber gibt nach Informationen von „Wir sind Müritzer“ Mitte des Monats auf und versucht derzeit gerade, sein Inventar bei ebay zu Geld zu machen.

© Markus Bormann – Fotolia.com

3 Antworten zu “Auch Stadt geht gegen Geschäftsinhaber vor”

  1. Titanico sagt:

    Aufgeben tut dieses Schwein,nicht. Es entstehen jetzt 3 neue Ferienwohnungen die er vermietet. So sieht’s aus

  2. Willi sagt:

    Das hätte ich nicht geglaubt. Noch im vergangenen Jahr hat die NPD Abgeordnete Zutt den Antrag gestellt den Betreiber als Unperson der Stadt zu benennen und das die Stadtvertreter ihm dies auch schreiben und seine Taten auf das schärfste Missbilligen. So wie ich mich erinnere wurde der Antrag abgelehnt. Die NPD hat vor dem Laden demonstriert und hat Flugblätter verteilt. Der Hintergrund der NPD war natürlich die Schließung des Geschäftes .Jetzt geht der Wunsch der NPD in Erfüllung. Still und leise erfüllt die Stadt ihren Wunsch nun doch nur ein paar Monate später. Frau Zutt und ihre Weggefährten werden sich freuen, wenn sie das heute lesen.
    Ich bin kein NPD Anhänger, muss aber Danke sagen, denn einen Kinderschänder braucht die Stadt nicht.

  3. Charly sagt:

    Kinderschänder müssen sehr hart bestraft und für eine längere Zeit zur therapeutischen Behandlung in eine geschlossene Einrichtung verbracht werden. Es ist gut so, daß dieser krankhafte Wiederholungstäter nun endlich sein Geschäft aufgeben muß. Der Hinweis darauf, was diese Naziparteigänger dazu beigetragen hätte, ist nicht nur sachlich fragwürdig, sondern auch ganz und gar überflüssig und unangebracht.
    Ihr Charly