Auch Universitäten und zahlreiche kulturelle Einrichtungen zu

14. März 2020

Wegen der Ausbreitung des Coronavirus haben in Mecklenburg-Vorpommern die Hochschulen ihren Lehr- und Veranstaltungsbetrieb bis 20. April 2020 ausgesetzt. Die Abnahme bzw. Durchführung von Prüfungen, die in diesem Zeitraum geplant sind, wird ebenfalls verschoben. Der Betrieb der Mensen und Cafeterien der Studierendenwerke an den jeweiligen Hochschulstandorten wird im selben Zeitraum ebenfalls eingestellt.
Des weiteren werden Kultureinrichtungen geschlossen.

„In Vorlesungssälen der Hochschulen, Mensen und Bibliotheken halten sich in der Regel viele Menschen auf. Wenn wir die Ausbreitung des Coronavirus in Mecklenburg-Vorpommern verlangsamen und Infektionsketten unterbrechen wollen, muss auch der reguläre Hochschulbetrieb ausgesetzt werden“, sagte Wissenschafts- und Kulturministerin Bettina Martin. Ich bin den Rektorinnen und Rektoren sehr dankbar, dass wir uns nach intensiver Beratung einvernehmlich darauf verständigen konnten, den Vorlesungsbetrieb einzustellen“, so Martin.

Auch den Kultureinrichtungen stehen Änderungen bevor, da es sich um Orte handelt, an denen sich Menschen aller Generationen zusammenfinden. In diesen Räumen besteht ebenfalls die Gefahr, sich mit dem Coronavirus anzustecken. Folgende Einrichtungen haben vom 15. März 2020 bis 20. April 2020 geschlossen:

Landeseinrichtungen

Archäologisches Museum Groß Raden
Dokumentationszentrum des Landes für die Opfer der Diktaturen in Deutschland, Schwerin

100% landesfinanzierte Stiftungen

Ernst Barlach Stiftung in Güstrow
Stiftung Mecklenburg in Schwerin

Unternehmen mit Landesbeteiligung

Mecklenburgisches Staatstheater in Schwerin und Parchim
Historisch-Technisches Museum in Peenemünde
Gemeinsam mit Bund und Kommune institutionell geförderte Stiftungen

Stiftung Deutsches Meeresmuseum in Stralsund
Stiftung Pommersches Landesmuseum in Greifswald

Auf der Kulturministerkonferenz am 13. März 2020 in Berlin haben die Minister der Länder ihrer Sorge Ausdruck verliehen, dass kleine Institutionen, freischaffende Künstler in ihrer Existenz gefährdet, aber auch größere Institutionen von erheblichen wirtschaftlichen Einbußen bedroht sind.

„Die Landesregierung wird alle Anstrengungen unternehmen, um den wirtschaftlichen Schaden für Kultureinrichtungen und Träger von Gedenkstätten, politischer Bildung und Demokratiestärkung abzufedern“, erklärte Kultur- und Wissenschaftsministerin Bettina Martin. „Darüber hinaus hat die Kulturministerkonferenz am 13. März 2020 einen Beschluss gefasst, nach dem sie erwartet, dass der Bund vergleichbar zu den Maßnahmen zur Stützung der Konjunktur gezielte Instrumente zur wirtschaftlichen Existenzsicherung kultureller Einrichtungen und Akteure ergreift“, betonte die Ministerin.


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