Auch Veranstaltung mit mehr als 50 Leuten jetzt untersagt

15. März 2020

Mecklenburg-Vorpommern verschärft den Veranstaltungs-Erlass: Waren bislang nur Veranstaltungen mit mehr als 1000 zu erwartenden Besuchern untersagt, sind es jetzt Veranstaltungen mit 50 und mehr. Veranstaltungen mit weniger als 50 erwarteten Teilnehmern oder Besuchern sind nur dann durchzuführen, sofern sie zwingend notwendig sind.
Diese Bestimmungen sind ab Montag dem 16. März 2020 und bis einschließlich 19. April 2020 gültig.

Begründung: Durch den vorherrschenden Übertragungsweg von SARS-CoV-2 der Tröpfcheninfektion kann es zu Übertragungen von Mensch zu Mensch kommen. Diese Übertragung kann auch durch infizierte Personen erfolgen, die nur mild erkrankt sind oder keine Symptome zeigen. Bei Veranstaltungen kann es unter ungünstigen Bedingungen zu einer Übertragung auf viele Personen kommen.

Schon bei Veranstaltungen mit 50 und mehr erwarteten Besuchern oder Teilnehmern ist das Risiko aufgrund der dynamischen Entwicklung mittlerweile so erheblich, dass diese ebenfalls zu untersagen sind. Nur im besonderen Ausnahmefall kann aus wichtigen Gründen eine Genehmigung zulässig sein.

Veranstaltungen mit weniger als 50 erwarteten Besuchern oder Teilnehmern sollen vom Veranstalter kritisch geprüft werden, ob diese zwingend notwendig sind und ob diese nicht verschoben oder in einem Format stattfinden können, das die soziale Kontaktdichte auf ein absolut erforderliches Mindestmaß reduziert, um damit die Infektionsketten weitestgehend zu brechen.


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