Aus dem Ausland keine tierischen Lebensmittel mitbringen

14. September 2019
Vor einem Jahr platzte mitten in die Mela eine Nachricht, die insbesondere die schweinehaltenden Betriebe erschreckte und die Veterinärdienste in erhöhte Alarmbereitschaft versetzte. Nur rund 70 Kilometer westlich der deutschen Grenze wurde in Belgien bei einem toten Wildschwein das ASP-Virus (Afrikanische Schweinepest) nachgewiesen.
Während sich die Seuchensituation in Belgien derzeit stabilisiert zu haben scheint, dringt die Afrikanische Schweinepest im Osten der Europäischen Union langsam aber stetig nach Westen vor. Deshalb warnt das Landwirtschaftsministerium erneut vor dem Einschleppen von Tierseuchenerregern durch Mitbringsel und Reiseproviant.

„Ich möchte nochmals eindringlich auf die Einhaltung grundlegender Biosicherheitsmaßnahmen hinweisen. Diese gelten nicht nur für Tierhalter, sondern gehen uns alle an“, sagt Landwirtschaftsminister Till Backhaus. „Die Viren, die für die ASP verantwortlich sind, mögen die Kälte“, so Backhaus weiter. „Gefrierfleisch und Wurstwaren sind somit besonders häufig Träger von solchen Tierseuchenerregern.“

Entsprechend streng sind die Vorschriften, die das Mitbringen von Fleisch- und Wurstwaren sowie von Milchprodukten aus dem Ausland regeln. Dennoch werden bei Stichprobenuntersuchungen an Flughäfen in regelmäßigen Abständen ASP-Viren in mitgebrachtem Reiseproviant nachgewiesen.

Da der Reiseverkehr innerhalb der EU-Mitgliedstaaten jedoch nicht mehr der Einfuhruntersuchung an Grenzkontrollstellen unterliegt, ist das Risiko des Einschleppens, insbesondere entlang des Fernstraßennetzes, durch Fahrzeuge oder Personen nach wie vor hoch.

„Ich bitte alle Bürgerinnen und Bürger des Landes daher eindringlich darum, keine Fleisch- oder Wurstwaren aus den Gebieten mitzubringen, die von der Afrikanischen Schweinepest betroffen sind. Auch die Menschen, die von dort zu uns nach Mecklenburg-Vorpommern kommen, bitte ich um entsprechende Achtsamkeit“, sagte Backhaus.

Weitere Informationen zur ASP: Themenseite des Landwirtschaftsministeriums


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