Auskunftspflicht: 8500 Haushalte werden 2019 in MV befragt

1. Januar 2019

Wie das Statistische Amt mitteilt, sind auch 2019 in Mecklenburg-Vorpommern wieder rund 8 500 Haushalte im Mikrozensus zu befragen. Der Mikrozensus ist eine bundesweit angeordnete amtliche Stichprobenerhebung. Privathaushalte sind nach dem Mikrozensusgesetz zur Auskunft verpflichtet, wenn ihre Adressen für den Mikrozensus 2019 ausgewählt wurden.

Wer wird befragt?

Es kann jeden Privathaushalt treffen. Durch ein mathematisch-statistisches Zufallsverfahren werden bundesweit Wohnungen ausgewählt, die mit ihren Bewohnern etwa 1 Prozent aller Privathaushalte repräsentieren. In Mecklenburg-Vorpommern sind 2019 wieder rund 8 500 Haushalte in die jährliche Erhebung des Mikrozensus einzubeziehen. Eine einmal ausgewählte Wohnung verbleibt in der Regel für vier aufeinander folgende Jahre in der Befragung.

Müssen ausgewählte Haushalte Auskunft erteilen?

Ja. Haushalte, die zu den ausgewählten Wohnungen gehören, sind für den überwiegenden Teil der Fragen gemäß § 13 des Mikrozensusgesetzes vom 7. Dezember 2016 zur Auskunft verpflichtet.

Was wird gefragt und wie viele Fragen werden gestellt?

Der Mikrozensus 2019 umfasst insgesamt 201 Fragen, darunter 195 mit Auskunftspflicht. Die Fragen betreffen z. B. die Haushalts- und Familienzusammensetzung, Aus- und Weiterbildung, die frühere und aktuelle Beschäftigungssituation, Arbeitsuche, Kinderbetreuung sowie Einkommen (als Zuordnung zu Einkommensklassen). Besonderes Thema im Mikrozensus 2019 ist der Krankenversicherungsschutz der befragten Haushalte. Einen Musterfragebogen finden Interessierte unter https://www.laiv-mv.de/Statistik/Zahlen-und-Fakten/Mikrozensus/

Wie unterstützen wir die vom Mikrozensus betroffenen Haushalte?

Unterstützung bei der Auskunftserteilung bietet das Statistische Amt Mecklenburg-Vorpommern durch den Einsatz eingehend geschulter Mikrozensus-Interviewer. Diese kündigen sich zunächst bei den ausgewählten Haushalten mit einem ersten Terminvorschlag an. Selbstverständlich können Haushalte auch abweichende, besser passende Termine vereinbaren. Dazu hinterlassen die Interviewer mit der Ankündigung ihre Telefonnummer. Die Interviewer des Mikrozensus sind ehrenamtlich im Auftrag des Statistischen Amtes Mecklenburg-Vorpommern tätig und können sich entsprechend ausweisen.

Warum empfehlen wir das persönliche Interview?

Seit vielen Jahren führen wir den Mikrozensus im Land Mecklenburg-Vorpommern mit Hilfe unserer Interviewerinnen und Interviewer durch. Aus dieser Erfahrung empfehlen wir das persönliche Interview:

Sie sparen Zeit und haben keine Schreibarbeit: Der Fragebogen 2019 umfasst 70 Seiten, aber nicht alle Fragen treffen auf alle Haushaltsmitglieder zu. Unsere Interviewer befragen Sie per Laptop. Dabei werden nur die durch Sie zu beantwortenden Fragen gestellt und sofort erfasst.
Ihre Angaben sind vollständig und plausibel: Sollte Ihnen eine Frage unklar erscheinen, können Sie dies mit dem Interviewer besprechen. Bereits während des Interviews werden alle Fragen geklärt. Deshalb wird es nicht nötig sein, dass wir uns mit Rückfragen an Sie wenden.
Sie werden insgesamt entlastet: Die zufällige Adressauswahl bestimmt, wer zum Mikrozensus auskunftspflichtig ist. Mit dieser Bürgerpflicht lassen wir Sie nicht allein. Unsere Interviewer sind ein Angebot, das aus guten Gründen von mehr als jedem zweiten Mikrozensus-Haushalt angenommen wird.

Und wenn Betroffene kein Interview wünschen?

Das entbindet nicht von der Auskunftsplicht nach dem Mikrozensusgesetz! Bitte reagieren Sie entsprechend und sagen Sie den vorgeschlagenen Termin telefonisch beim Interviewer ab. Sie erhalten dann einen Fragebogen zur Ausfüllung und direkten Rücksendung an das Statistische Amt.

Und der Datenschutz?

Die eingesetzten Interviewer sind bei Strafandrohung auf den Datenschutz verpflichtet. Bei Auskunftsbedenken gegenüber einer als Interviewer tätigen Person sollte Kontakt mit dem Statistischen Amt Mecklenburg-Vorpommern, Bereich Mikrozensus, aufgenommen werden. Datenschutz und statistische Geheimhaltung sind selbstverständlich und gewährleistet. Alle Einzelangaben werden ausnahmslos geheim gehalten und dienen ausschließlich den gesetzlich bestimmten Zwecken.

Die Ergebnisse der Mikrozensus-Stichprobe werden an der Bevölkerung hochgerechnet und durch das Statistische Amt regelmäßig veröffentlicht. Sie stehen damit nicht nur Politik, Verwaltung und Wissenschaft sondern auch allen Bürgerinnen und Bürgern zur Verfügung, die an der Entwicklung der wirtschaftlichen und sozialen Lage der Haushalte und Familien in Mecklenburg-Vorpommern interessiert sind.


2 Antworten zu “Auskunftspflicht: 8500 Haushalte werden 2019 in MV befragt”

  1. Bussler sagt:

    Warum so viele Fragen? Kann man das nicht auf die wirklich Notwendigen reduzieren? 201 Fragen? 70 Seiten Text. Was will man dem entnehmen? Alles oder eben nichts.

    Um festzustellen ob Menschen für die gegenwärtige Praxis sind oder nicht. Da reichen 3 oder 4 oder meinetwegen auch zehn. Das da wirkt mehr wie eine Manipulation. Eine Selbstmanipulation. Man beweist sich die Zustimmung selbst. Und hat ganz viel damit zu tun.

    • Hans sagt:

      Wenn man keine Ahnung hat…

      Da werden ja nicht nur Kleinigkeiten abgefragt wie Alter, Geschlecht und Familienstand (das wären schon 3 von 10 Fragen).
      Der Mikrozensus soll die Bevölkerung in Deutschland abbilden. In allen Belangen.
      Nur so kann man vergleichen, wie sich die Bevölkerung entwickelt hat und entwickeln wird und wo man vielleicht gegensteuern oder unterstützen muss.
      Ohne Zahlen kann man keine Politik machen. Oder zumindest keine gute Politik.