Autohändler sehen Sterne

21. Juni 2014

Warens Bürgermeister Norbert Möller (SPD) bekommt einen neuen Dienstwagen. Nicht, weil der Verwaltungschef noch ziemlich neu im Amt ist und nicht mehr mit dem Wagen seines Vorgängers fahren möchte, sondern weil Bürgermeister ihre Dienstwagen, die zumeist geleast sind, regelmäßig austauschen sollen und sogar müssen. Soweit, so gut. Doch der jetzige Wagen-Tausch hat für einige Müritzer einen bitteren Beigeschmack.

Sieben Autohäuser sind nach Auskunft von Norbert Möller aufgefordert worden, ein Angebot für den neuen Dienst-Pkw abzugeben, lediglich drei haben es auch getan. Dass nicht alle Händler ihre Autos offeriert haben, mag mit der so genannten „Leistungsbeschreibung“ zusammenhängen, die „Wir sind Müritzer“ vorliegt.

Denn diese Beschreibung hätten einige Autohändler gerne mit einem besonderen Vermerk in die Verwaltung zurückgeschickt, nämlich: „Sehr geehrte Damen und Herren, wir haben es erraten, es wird wieder eine E-Klasse!“ Und sie hätten Recht behalten: Warens Bürgermeister bestätigte auf Nachfrage von WsM, dass die Entscheidung gefallen ist und auch sein neuer Wagen – wie schon der jetzige – eine Mercedes, E-Klasse, wird. Gesamtpreis rund 58 000 Euro, Leasingrate 350,59 Euro im Monat. „Das war von den drei Angeboten das günstigste“, so Norbert Möller, dem bei der Auswahl auch der Umweltaspekt wichtig gewesen sei.

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Dem Ausschreibungstext zufolge wäre aber auch gar kein anderes Auto in Frage gekommen. Darin stehen die Dinge, die das Auto haben sollte, unter anderem 2000 ccm Hubraum, Erdgasbetrieb, Automatikgetriebe, Aktive Motorhaube, automatisches Fahrlicht, Spurhalteassistent, Totwinkelassistent, ab Werk eingebautes Navigationsgerät mit 17,8 Zoll-Display, 3-D-Kartendarstellung, Klimatisierungsautomatik (mindestens 2 Zonen), Sitzheizung vorne, und, und,und.
Gibt man nur einige dieser Kriterien bei www.mobile.de ein, sieht man schnell, dass lediglich eine Marke in Frage kommt: die mit dem Stern. Insofern sehen einige Autohändler der Region die Aufforderung, ein Angebot abzugeben, als Pro-Forma-Aktion, um den Eindruck zu erwecken, alle hätten die gleiche Chance, obwohl doch eigentlich schon klar gewesen sei, dass Norbert Möller auch künftig Mercedes fahren möchte.


9 Antworten zu “Autohändler sehen Sterne”

  1. Robert Warta sagt:

    Das waren jetzt aber alles Eigenschaften, die jeder Hersteller bieten sollte. Bei der Displaygröße des Navis hätte es bestimmt Spielraum gegeben.

  2. Gordon Kempf sagt:

    Robert Warta, dem Geschriebenen stimme ich voll zu.

  3. Reiner Fröhlich sagt:

    DIE AUTOHÄNDLER SIND SELBST SCHULD, WARUM GEBEN SIE EIN ANGEBOT AB. HÄTTE NUR MERCEDES GEBOTEN, GÄBE ES EIN PROBLEM. MINDESTENS DREI ANGEBOTE MÜSSEN VORLIEGEN.
    ABER DASS WIRD SCHON SO HINGEMAUSCHELT, GEHT DOCH NICHT, DASS SICH DER HERR BÜRGERMEISTER IN OPEL AMPERA ODER TOYOTA PRIUS POLITISCH ÖKONOMISCH ÖKOLOGISCH KORREKT DURCH DIE GEGEND CHAUFFIEREN LÄSST. MUSS JA ORDENTLICH STEUERGELDER KOSTEN, WAREN HATS JA! (NÖTIG)

  4. Wenn man eine Ausschreibung mit macht dann werden Alternativpositionen angeboten. Kann eine Automarke einige Punkte in der Ausschreibung nicht erfüllen dann dann gibt man das in diese Positionen ein. Da kann es durchaus passieren, dass am Ende ein “ besserer“ Wagen raus kommt was dem Auftraggeber gefällt.

  5. Jana Gonska sagt:

    Es müssen mind. 3 Angebote eingeholt werden und nicht vorliegen. Insofern hätte es gereicht, wenn nur einer ein Angebot abgegeben hätte. So wie die Kriterien beschrieben sind, verstoßen sie auch nicht gegen die Vergabeverordnung. Alles andere ist müßig zu diskutieren. Die Händler hätten auch rügen können, wenn sie meinen, es läge ein Verstoß vor oder sie würden benachteiligt. Haben sie aber nicht. Warum also jetzt jammern?

  6. Thomas Peter sagt:

    Ab einem bestimmten Auftragswert sind mindestens drei schriftliche Angebote einzuholen. Also müssen sie auch vorliegen.
    Hieraus muss laut VOL/A das wirtschaftlichste Angebot ermittelt werden.

    In diesem Sinne:
    Einen schönen Tag.

  7. Jana Gonska sagt:

    Diese Schlussfolgerung ist falsch. Dem Vergabeverfahren liegt insgesamt der Gedanke zugrunde, dass mehrere Bieter im Wettbewerb untereinander ein Angebot abgeben, so dass dann der öffentliche Auftraggeber unter Berücksichtigung der vergaberechtlichen Grundsätze unter den Bietern das wirtschaftlichste Angebot auswählen kann und dem entsprechenden Bieter den Zuschlag erteilt. Vor diesem Hintergrund könnte es fraglich sein, ob eine Zuschlagserteilung in Betracht kommen kann, wenn lediglich das Angebot eines Bieters vorliegt. Auch in einem solchen Fall ist der öffentliche Auftraggeber aber verpflichtet, dieses Angebot nach den allgemein vergaberechtlichen Grundsätzen auf seine Wirtschaftlichkeit zu prüfen. Gibt es keine Zweifel an der Leistungsfähigkeit des Bieters und erweist sich das Angebot als wirtschaftlich, rechtfertigt allein der Umstand, dass nur das Angebot eines Bieters vorliegt, den Abbruch des Vergabeverfahrens nicht. Gegebenenfalls ist auch in einem solchen Fall dann der Zuschlag zu erteilen.
    Wird trotz eines wirtschaftlichen Angebotes das Vergabeverfahren abgebrochen, weil lediglich ein Angebot vorliegt, macht sich der öffentliche Auftraggeber schadensersatzpflichtig.

  8. Thomas Peter sagt:

    Sehr gut kopiert, Frau Gonska. Und dann noch von der Webseite einer Rechtsanwaltskanzlei.
    Ich hoffe für Sie, dass Ihnen diesbezüglich keine Abmahnung ins Haus flattert, da es sich hier um einen Verstoß gegen das Urheberrecht handeln könnte.
    Im Übrigen lagen im Fall des Dienstwagens des Warener Bürgermeisters drei Angebote vor.

    In diesem Sinne:
    Einen schönen Tag.

  9. Jana Gonska sagt:

    Schade, dass man nur noch selten sachlich argumentieren kann und statt dessen alles auf persönlicher Ebene landet. Kein Wunder, dass immer mehr Leute einfach schweigen.