AvP-Insolvenz: Kassen und Apothekerverband schützen Apotheken

13. Oktober 2020

Nach der Insolvenz des Apothekenrechenzentrums AvP werden fünf Ersatzkassen die betroffenen Apotheken schnell und unbürokratisch vor finanziellen Schwierigkeiten schützen. Dazu haben BARMER, DAK-Gesundheit, Kaufmännische Krankenkasse (KKH), Handelskrankenkasse (hkk) und Hanseatische Krankenkasse (HEK) mit dem Deutschen Apotheker Verband (DAV) eine Vereinbarung abgeschlossen. Sie beinhaltet eine Abschlagszahlung für den September dieses Jahres an die neuen Dienstleister der Apotheken.

Außerdem können vormalige Kunden der AvP Leistungen aus den Monaten August und September noch bis zum 31. Dezember abrechnen, ohne Rechnungskürzungen befürchten zu müssen. Unabhängig von der Vereinbarung werden die genannten Kassen Rechnungsbeanstandungen (sogenannte Retaxationen) frühestens ab Anfang des Jahres 2021 mit den von der AvP-Insolvenz betroffenen Apotheken verrechnen.

Mit den vereinbarten Maßnahmen wollen die fünf Ersatzkassen und der DAV die Apotheken, die nach der Insolvenz ihres bisherigen Abrechnungszentrums finanzielle Engpässe befürchten müssen, unbürokratisch unterstützen. Die AvP hatte Mitte September Insolvenz angemeldet. Der Dienstleiter wickelte die Abrechnungen von etwa jeder sechsten Apotheke in Deutschland mit den Krankenkassen ab. Dafür reichte er die Rezepte gebündelt bei den Kassen ein und leitete die Zahlungen anschließend an die Apotheken weiter. Rund 3.000 Apotheken müssen nach der Insolvenz mit finanziellen Verlusten rechnen. Die fünf Ersatzkassen versichern insgesamt rund 17,4 Millionen Menschen in Deutschland.


Eine Antwort zu “AvP-Insolvenz: Kassen und Apothekerverband schützen Apotheken”

  1. Sandrs Da Cruz sagt:

    Leider wird hier nicht deutlich, dass es dich bei den “ Hilfen“ der Kassen nur um vorgezogene Leistungen handelt. Dies verhilft den Apotheken momentan zu mehr Liquidität, aber das finanzielle Problem und die Existenzbedrohung werden nur in die Zukunft verlegt. Die Politik muss dringend Gelder zur Verfügung stellen, die die betroffenen Apotheken nicht zurückzahlen müssen.Die Patientenversorgung ist sonst akut gefährdet. Die Betroffenen sind vollkommen unverschuldet und durch kriminelle Machenschaften in diese fatale Lage geraten. Eine betroffene Apothekerin aus MV Sandra Da Cruz