Backhaus: Drückjagden auch unter Corona-Bedingungen möglich

4. November 2020

Drückjagden sind in Mecklenburg-Vorpommern weiterhin möglich. Das teilte das Landwirtschaftsministerium mit. Die für das gesellschaftliche Leben absolut notwendigen Voraussetzungen sollen laut Verordnung gesichert bleiben. Dazu gehöre auch die im Interesse der Gewährleistung der öffentlichen Ordnung und Sicherheit weiter durchzuführende effiziente Bejagung von Schwarzwild zur Bekämpfung der Tierseuche Afrikanische Schweinepest. Deshalb ermögliche die neue Corona-Verordnung, dass Drückjagden zur Tierseuchenbekämpfung als Veranstaltung „zur Aufrechterhaltung von Sicherheit und Ordnung“ auch weiterhin durchgeführt werden könnten. Da diese Drückjagden im öffentlichen Interesse und nicht zu touristischen Zwecken durchgeführt würden, gelte für ihre Teilnehmer auch das Beherbergungsverbot nicht.

Allerdings habe sich die Landesregierung entschieden, erneut ein Einreiseverbot auszusprechen. Hiervon seien jedoch – wie schon im Frühjahr – Eigenjagdbesitzer, Jagdpächter und Inhaber von entgeltlichen Jahresjagderlaubnissen ausgenommen, damit diese ihren jagdrechtlichen gesetzlichen Verpflichtungen nachkommen können.

Für alle anderen Jagdgäste, die nicht aus Mecklenburg-Vorpommern kommen, gilt aber grundsätzlich das Einreiseverbot. Sofern ihnen nicht aus anderen Gründen (z.B. Nebenwohnung in Mecklenburg-Vorpommern) die Einreise gestattet ist, können sie an Drückjagden nicht teilnehmen.

Minister Backhaus appelliert an die Jagdausübungsberechtigten im Lande, nunmehr in dieser außergewöhnlichen Situation verstärkt auf die ortsansässigen Jäger zuzugehen, um die langfristig geplanten und zur Tierseuchenprävention dringend erforderlichen Drückjagden erfolgreich durchzuführen. Gleichzeitig fordert er die einheimischen Jäger auf, sich bei den Jagden hier im Lande verstärkt zu engagieren.

„Die Durchführung von Gesellschaftsjagden ist weiterhin möglich. So handelt es sich bei Drückjagden um eine effektive Form der Bewirtschaftung unserer Schalenwildbestände. Insbesondere in Hinblick auf die Tierseuchenvorbeugung, ist die Bejagung von Schwarzwild derzeit besonders geboten. Bei Drückjageden handelt es sich daher um Veranstaltungen, die der Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung dienen, so dass sie vom Verbot öffentlicher und nichtöffentlicher Veranstaltungen ausgenommen worden sind. Die Vorbeugung der Afrikanischen Schweinepest dient der Seuchenprävention und damit der Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit. Dennoch ist auf Kontaktbegrenzung und Schutzmaßnahmen unbedingt zu achten,“ so Minister Backhaus.

Die Gesellschaftsjagden müssen die Corona bedingten Hygienestandards einhalten. Wichtig sind dabei vor allem:

für Personen verschiedener Hausstände das Abstandsgebot von mehr als 1,5 m,
die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung,
die Erstellung eines Hygienekonzeptes sowie
das Führen einer Anwesenheitsliste und deren vierwöchige Aufbewahrung.


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