Backhaus: Gefahren durch Sandstürme im April entgegenwirken

8. April 2020

Neun Jahre nach dem verheerenden Verkehrsunfall auf der A 19 am 8. April  2011 warnt Landwirtschafts- und Umweltminister  Till Backhaus erneut vor den Gefahren durch Winderosion und appelliert an die Landwirte, jetzt besonders witterungs- und standortangepasst zu wirtschaften. Ebenso seien die Autofahrer aufgefordert, sich vorausschauend im Straßenverkehr zu bewegen. „Jeder ist verantwortlich, aufmerksam entsprechende Warnungen im Verkehrsfunk zu verfolgen und sein Verhalten anzupassen“, so Backhaus.

Anfang April stellen sich oftmals Witterungsverhältnisse ein, die Sandstürme begünstigen. Die Vegetation ist noch wenig entwickelt. In den kommenden Tagen haben wir bei zunehmenden Temperaturen auch mit zunehmender Trockenheit zu rechnen. Kommen dann noch Frühjahres­stürme hinzu, ist die Gefahr des Auftretens von Wind­erosionsereignissen besonders hoch.

Für die Landwirte stellt der Deutsche Wetterdienst auf der nutzerbezogenen landwirtschaftsinternen Internetplattform „ISABEL“ stets aktualisierte Hinweise zur Winderosions­gefährdung zur Verfügung. Minister Backhaus empfiehlt den Landwirten, sich laufend auf dieser viel genutzten Plattform zu informieren, bevor Bestellmaßnahmen auf Ackerböden durchgeführt werden sollen. Die angedachten ackerbaulichen Maßnahmen sollten möglichst erst dann durchgeführt werden, wenn die Gefahr durch Winderosion geringer ist.

Hintergrund: Bodenerosion durch Wind ist ein natürlicher Prozess, den man zwar durch eine ausreichende Bodenbedeckung oder durch das Aufrechterhalten rauer Bodenoberflächen vermindern, jedoch auf leichten sandigen Standorten nie ganz verhindern kann. Insbesondere in den vegetationslosen bzw. vegetationsarmen Zeiträumen ist es für die Landwirte wichtig, durch standortangepasste acker- und pflanzenbauliche Maßnahmen eine ausreichende Vorsorge zu betreiben.

Zahlreiche Hilfen

Auch das Land Mecklenburg-Vorpommern hat in den vergangenen Jahren ein Bündel von Maßnahmen umgesetzt, um diese aktive Vorsorge zu unterstützen. So gibt es Förderprogramme mit unmittelbarer oder mittelbarer Ausrichtung auf den Erosionsschutz. Dazu zählen Hilfen bei der Schaffung von Erosionsschutzstreifen, vielfältiger Fruchtfolgen, der Gestaltung des Landschaftsbildes sowie der Anwendung erosionsmindernder Bodenbearbeitungs- und Bestellverfahren (https://www.regierung-mv.de/Landesregierung/lm/Service/Foerderungen/).

Zur Vermeidung von Erosionsereignissen werden die Landwirtschaftsbetriebe im Auftrag des Landwirtschafts- und Umweltministeriums durch die Bodenschutzberatung des Landes fachlich unterstützt. Die Akzeptanz von Empfehlungen der Offizialberatung und die Bereitschaft zur Umsetzung der empfohlenen Maßnahmen zur Vermeidung von Erosionen wächst stetig. Mit Einführung des bundesweit ersten landesweiten Erosionsereignis­katasters im Jahr 2011 wurden darüber hinaus die Grundlagen für eine erfolgversprechende Einzelberatung gelegt.

Das Erosionsereigniskataster Mecklenburg-Vorpommern gibt einen guten Überblick über besonders gefährdete Regionen. Die Meldung von Wind- und Wassererosionsereignissen kann von jedermann per Telefon (0381/2030770 und 0381/2030719) oder Internet (https://www.lung.mv-regierung.de/insite/cms/umwelt/boden/boden_onlineservice.htm) erfolgen.


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