Backhaus: Insekten in Lebensmitteln klar gekennzeichnet
Im Landtag hat Landwirtschaftsminister Till Backhaus einem Antrag der Opposition widersprochen, Insekten als Bestandteil von Lebensmitteln stärker kennzeichnen zu lassen. Der Minister lehnte den Vorstoß als irreführend ab:
„Ich kann verstehen, wenn Menschen Vorbehalte gegen verarbeitete Insekten in Lebensmitteln haben. Das ist ein relativ neuer Trend in der Lebensmittelproduktion, mit dem der eine oder andere noch nicht besonders vertraut ist. Aus Sicht des Verbraucherschutzes spricht allerdings nichts gegen die Verarbeitung. Umfangreiche Studien zu möglichen Allergenen und zu der Unbedenklichkeit für den menschlichen Verzehr liegen vor, ebenso wie Regeln für eine klare Produktkennzeichnung – und das europaweit. Es steht also jedem Menschen frei, diese Produkte zu konsumieren oder eben auch nicht. Niemandem wird irgendetwas untergejubelt. Die pauschale Forderung nach weiteren Kennzeichnungen halte ich deshalb für fachlich unbegründet. Ich halte auch nichts davon, mit diffusen Ängsten zu spielen und würde mir mehr Sachlichkeit in der Debatte wünschen.“
Zahlreiche Verordnungen
Im Jahr 2021 wurden Larven des Gelben Mehlkäfers (Tenebrio molitor) und Wanderheuschrecken (Locusta migratoria) als neuartige Lebensmittel (Novel Food) zugelassen und gelistet sowie nun auch Hausgrillen (Acheta domesticus) und die Larven des Getreideschimmelkäfers (Alphitobius diaperinus). Die Europäische Kommission hat den Verzehr auf Vorschlag der Europäischen Lebensmittelbehörde EFSA als unbedenklich eingestuft.
Wie Lebensmittel zu kennzeichnen sind und welche Mindestinformationen auf der Verpackung stehen müssen, ist in der europäischen Lebensmittel-Informationsverordnung 1169/2011 (LMIV) geregelt. Sie gilt seit dem 13. Dezember 2014, beziehungsweise hinsichtlich der Nährwertkennzeichnung seit dem 13. Dezember 2016. Die EU-Verordnungen gelten unmittelbar in allen EU-Mitgliedsstaaten.
Die Verwendung von Insekten muss entsprechend kenntlich gemacht werden. Die Verordnung (EU) Nr. 1169/2011 (Lebensmittelinformationsverordnung) gibt vor, dass Informationen über Lebensmittel die Verbraucher in die Lage versetzen sollen, beim Kauf von Lebensmitteln eine fundierte Wahl zu treffen. Dazu gehört auch, dass Lebensmittelunternehmer über unerwartete Zutaten informieren, so dass eine Täuschung der Verbraucher ausgeschlossen werden kann. Insekten als Lebensmittel oder Lebensmittelzutat sind neuartig und noch nicht weit verbreitet, sodass eine Information über diese unerwarteten Zutaten bereitgestellt werden