Backhaus: Landwirte können Dürrehilfe ab Dienstag beantragen

6. Oktober 2018

„Ab Dienstag können landwirtschaftliche Betriebe in Mecklenburg-Vorpommern Anträge auf finanzielle Unterstützung aus dem Bund-Länder-Dürrehilfsprogramm stellen. Damit gehören wir zu den ersten Bundesländern, die das Antragsverfahren eröffnen. Wir setzen jetzt alles daran, die Abschlagszahlungen so schnell wie möglich an die Betriebe auszureichen“, sagte LandwirtschaftsministerTill Backhaus.
„Ich bin froh dass die Bund-Länder Vereinbarung nun endlich vorliegt, denn das ist die Voraussetzung dafür, dass wir im Land überhaupt aktiv werden können. Ich möchte aber auch betonen, dass es nicht in erster Linie darum geht, Schäden auszugleichen. Vielmehr wollen wir Landwirte unterstützen, die die aufgrund der Dürre in Existenznot geraten sind. Besonders betroffen sind die viehhaltenden Betriebe, für die nach dem ersten Schnitt kein Futter nachgewachsen ist. Ebenso betroffen sind etliche Ökobetriebe. Ich kann diese Betriebe nur ermutigen, ihre Anträge jetzt zu stellen. Je zügiger die Anträge eingehen, desto eher können wir auszahlen“, so der Minister weiter.

Anträge auf anteiligen Schadensausgleich können bis zum 30. Oktober 2018 beim Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg in Schwerin eingereicht werden; die Unterlagen werden ab 9 .Oktober auf der Webseite des Ministeriums für Landwirtschaft und Umwelt zugänglich sein. Ausgereicht werden in den kommenden Wochen Abschlagszahlungen in Höhe von 70 Prozent des errechneten Schadensausgleichs. Die Anträge von Futterbau- und Ökolandbaubetrieben werden prioritär bearbeitet.

Kritik an dem Antragsverfahren und der aufwändigen Nachweisführung wies Backhaus ausdrücklich zurück. „Die Hilfen werden aus Steuergeldern beglichen, die nicht pauschal und ohne Nachweise verausgabt werden können. Der Bundesrechnungshof knüpft die Auszahlungen an strenge Kriterien“, erklärte Backhaus. Voraussetzung für einen Teilausgleich witterungsbedingter Schäden sei die Existenzgefährdung des Antragstellers.

„Das setzt voraus, dass nicht nur ein erheblicher Schaden nachgewiesen wird, sondern auch dass der Betrieb diesen Schaden nicht aus eigener Kraft mit vorhandenen Mitteln kompensieren kann. Dabei hält es der Gesetzgeber wie in jeder anderen Branche auch in der Landwirtschaft für zumutbar, eignes Vermögen zur Überbrückung einer schwierigen Situation im Betrieb einzusetzen“, unterstrich Backhaus. Aus den Vorgaben der Bund-Länder-Vereinbarung ergebe sich ein mehrstufiges Nachweis- und Prüfverfahren, das als „aufwändig“ bezeichnet werden müsse.

Backhaus erinnerte daran, dass ein zehnwöchiger Abstimmungsprozess zu den Dürrehilfezahlungen mit dem Bund vorausgegangen war. In dessen Ergebnis hatte Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner am Donnerstag die Bund-Länder-Vereinbarung unterzeichnet, auf deren Grundlage die Zahlungen gewährt werden.

Bereits im August hatte Mecklenburg-Vorpommern Erleichterungen für dürrebetroffene Landwirte eingerichtet. Dazu gehörten die Stundung öffentlicher Darlehen – davon machten bislang 6 Betriebe Gebrauch – und die Stundung der Pachtzahlungen – sie wurde von 46 Betrieben beantragt.


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